BT-Drucksache 17/4373

Luftfilteranlagen in Straßentunneln

Vom 3. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4373
17. Wahlperiode 03. 01. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter,
Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Luftfilteranlagen in Straßentunneln

In Straßentunneln wird die Luft mit zahlreichen gesundheitsschädlichen Stoffen
aus Motorabgasen, Abrieb von Reifen und Straßenbelag belastet. Die natürliche
Luftzirkulation im Tunnel reicht in der Regel nicht aus, um einen schnellen
Luftaustausch zu gewährleisten, so dass die Konzentration der Schadstoffe an-
steigt und bei entsprechender Verkehrsstärke die zulässigen Grenzwerte über-
schritten werden.

Daher werden längere Tunnel mechanisch be- und entlüftet; die entsprechenden
Verfahren sind in der Richtlinie über den Bau und Betrieb von Straßentunneln
(RABT) erläutert.

Technischer Standard in Deutschland ist die so genannte Längslüftung mittels
Strahlventilatoren oder/und die Ableitung der schadstoffbelasteten Luft über
einen Abluftkamin. Bei der mechanischen Belüftung treten im Bereich der Tun-
nelportale sowie in der Umgebung des Kamins erhöhte Luftschadstoffkonzent-
rationen auf, die besonders in Siedlungsgebieten problematisch sind.

Als Alternative bietet sich die Abluftreinigung mit Luftfiltern an, mit denen
Feinstäube und Schadstoffe im Tunnel eliminiert werden. Bis auf eine Pilot-
anlage im Elbtunnel gibt es bisher in Deutschland allerdings keine Anwendung
von Luftfilteranlagen in Straßentunneln.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Vorzüge haben Filtersysteme in Straßentunneln gegenüber konven-
tionellen mechanischen Belüftungssystemen?

2. Welche Nachteile bestehen gegenüber mechanischen Belüftungsanlagen?

3. Welche Erfahrungen konnten mit der Pilotanlage im Hamburger Elbtunnel
gesammelt werden?

4. Welche Abscheideleistungen für Feinstäube, Stickoxide, Benzole und Ozon
werden mit Filtersystemen erzielt?

5. Welche Investitionskosten sind für ein Filtersystem und ein herkömmliches

Belüftungssystem im direkten Vergleich zu veranschlagen?

6. Welche Betriebskosten fallen für beide Systeme fortlaufend an?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit Filteranlagen im Tunnel
der bauliche Aufwand – also konkret die Errichtung von Abluftkaminen –
deutlich reduziert werden kann?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/4373 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass in Tunneln innerhalb von
Siedlungsgebieten dem Einbau von Filtersystemen der Vorzug zu geben ist,
da die Schadstoffe nicht die Umgebung der Tunnelportale und des Abluft-
kamins belasten, sondern tatsächlich weitgehend eliminiert werden?

Wenn nein, warum nicht?

9. In welcher Form haben die Ergebnisse des Pilotversuchs in Hamburg Ein-
gang in die RABT gefunden?

10. Ist eine Ergänzung der RABT vorgesehen, mit der der Einsatz von Luftfil-
tersystemen in bestimmten Fällen zum Standard wird?

Wenn nein, warum nicht?

11. Hält die Bundesregierung die Errichtung und Förderung von Pilotanlagen
für sinnvoll, um über die Wirksamkeit der unterschiedlichen Luftfiltersys-
teme in Straßentunneln neue Erkenntnisse zu gewinnen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. Januar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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