BT-Drucksache 17/4372

Sicherheit in Eisenbahntunneln

Vom 3. Januar 2011


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4372
17. Wahlperiode 03. 01. 2011

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius,
Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sicherheit in Eisenbahntunneln

An die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit von Tunneln werden europaweit stetig
wachsende Anforderungen gestellt. Denn Tunnelanlagen sind länger und kom-
plexer geworden. Außerdem nimmt der unterirdische Verkehr weiter zu. Damit
wächst auch die Gefahr von Unfällen mit schwerwiegenden Folgen, besonders
im Brandfall. Aus diesem Grund ist es notwendig, für Tunnel umfassende Not-
fallkonzepte zu entwickeln, die dem möglichen hohen Schadenspotential Rech-
nung tragen, sei es im Hinblick auf fertig gestellte, aktuelle und in Planung be-
findlicher Bauvorhaben.

Im Juli 1997 ist die Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) „Anforderun-
gen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisen-
bahntunneln“ in Kraft getreten. Die dort geregelten baulichen, betrieblichen und
organisatorischen Maßnahmen stellen die Voraussetzungen für die Brandschutz-
und Unfallrettungsmaßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Dienste dar.
Die Richtlinie wird ständig weiterentwickelt. Die hohen Sicherheitsanforderun-
gen beim Bau von Eisenbahntunneln sind auch in die Technische Spezifikation
Interoperabilität (TSI) „Sicherheit in Eisenbahntunneln (Safety in Railway Tun-
nels, SRT)“ vom 20. Dezember 2007 der Europäischen Kommission eingeflos-
sen (ABl. L 64/1 vom 7.3.2008).

Aber nicht nur die Sicherheitsanforderungen bei Tunnelneubau, sondern auch
die Tunnelsanierung gewinnen immer mehr an Bedeutung, weil Alterungspro-
zesse und mögliche Sicherheitslücken beseitigt werden müssen. Die EU-Tun-
nelrichtlinie und die „Richtlinie über den Bau und Betrieb von Straßentunneln“
(RABT) schreiben explizit das sicherheitstechnische Nachrüsten von Tunneln
vor. Für die Nachrüstung bestehender Eisenbahntunnel hat die Deutsche Bahn
AG (DB AG) ein Programm aufgestellt, bei dem die Anforderungen der Tunnel-
richtlinie des EBA so weit wie technisch möglich berücksichtigt werden sollen,
ohne in die bauliche Substanz des Tragwerks einzugreifen.

Wir fragen die Bundesregierung

1. Wie beurteilt die Bundesregierung den Realisierungsstand des von der DB

AG aufgestellten Programms zur Nachrüstung bestehender Tunnel von mehr
als 1 000 m Länge?

2. Wann ist nach Erkenntnisstand der Bundesregierung mit einem Abschluss
aller Maßnahmen zu rechnen?

Drucksache 17/4372 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Gab es nach Kenntnisstand der Bundesregierung während der Nachrüstung
bestehender Tunnel Schadensereignisse, die bauliche Maßnahmen notwen-
dig gemacht haben?

4. Hält die Bundesregierung das Nachrüstprogramm der DB AG für beste-
hende Tunnel für ausreichend?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn nein, warum nicht?

5. Gibt es Fallbeispiele, wo über das Nachrüstprogramm hinaus bei bestehen-
den Tunneln bauliche Eingriffe notwendig geworden sind?

Wenn ja, um welche konkreten Fälle und Maßnahmen handelt es sich?

6. Gibt es einen öffentlich zugänglichen Zwischenbericht über das Tunnel-
nachrüstprogramm?

Wenn nein, warum nicht?

7. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Tunnelnachrüstpro-
gramm abgeschlossen sein?

8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Än-
derungen im Notfallmanagement der DB AG vollzogen?

Wenn ja, welche?

9. Wann wurden die Richtlinien zum Bau und Betrieb von Bahntunneln, ein-
schließlich der im Juli 1997 in Kraft getretenen Richtlinie des EBA, zuletzt
überarbeitet?

10. Wann ist mit dem Inkrafttreten der Richtlinie „Anforderungen des Brand-
und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Bahnanlagen
der freien Strecke“, die unter Leitung des EBA erarbeitet wird und Vor-
kehrungen für die Bereiche außerhalb der Tunnel definieren soll, zu rech-
nen?

11. Wie haben sich in den letzten zehn Jahren die der Tunnelsicherheit zuzuord-
nenden Instandhaltungskosten bei Schienenwegen entwickelt?

12. Wie hoch lagen in den letzten fünf Jahren die Kosten der Nachrüstung be-
stehender Tunnel?

13. Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Instandhal-
tungskosten der Tunnel und die Kosten der Sicherheitsmaßnahmen in Tun-
neln in den nächsten zehn Jahren entwickeln?

Berlin, den 3. Januar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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