BT-Drucksache 17/4290

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Cornelia Möhring, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/2128- Versorgung durch Hebammen und Entbindungspfleger sicherstellen

Vom 17. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4290
17. Wahlperiode 17. 12. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Cornelia Möhring, Caren Lay,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2128 –

Versorgung durch Hebammen und Entbindungspfleger sicherstellen

A. Problem

Nach Auffassung der Antragsteller ist die flächendeckende Versorgung durch
freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger nicht mehr gewährleistet, da
auf Grund einer zu geringen Vergütung und extrem gestiegener Haftpflichtver-
sicherungsprämien viele Hebammen und Entbindungspfleger ihren Beruf aufge-
ben würden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in diese Entwicklung einzugreifen und
u. a. den Anspruch auf Hebammenhilfe gesetzlich festzuschreiben sowie die
Vergütung der Leistungen von Hebammen und Entbindungspflegern auf dieser
Basis neu zu bemessen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/4290 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/2128 abzulehnen.

Berlin, den 16. Dezember 2010

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Carola Reimann
Vorsitzende

Mechthild Rawert
Berichterstatterin

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Leistungen sinnvoll und wie diese zu honorieren seien, müs-
hat in seiner 27. Sitzung am 1. Dezember 2010 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der

se Gegenstand eines Gutachtens sein. In jedem Fall dürfe
aber an dem Wahlrecht der werdenden Mutter nicht gerüttelt
werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4290

Bericht der Abgeordneten Mechthild Rawert

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 17/
2128 in seiner 49. Sitzung am 17. Juni 2010 in erster Lesung
beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss
für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitbe-
ratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Auffassung der Antragsteller ist die flächendeckende
Versorgung mit Geburts- und Hebammenhilfe durch freibe-
rufliche Hebammen und Entbindungspfleger nicht mehr ge-
währleistet, da auf Grund einer zu geringen Vergütung und
extrem gestiegener Haftpflichtversicherungsprämien viele
Hebammen und Entbindungspfleger ihren Beruf aufgeben
würden. Nur 30 Prozent der Hebammen und Entbindungs-
pfleger hätten durch ihr Einkommen auch eine gesicherte
Existenz.

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, den
GKV-Spitzenverband (GKV: gesetzliche Krankenversiche-
rung) und die Hebammenverbände zu Verhandlungen zu
bewegen und kurzfristig eine deutliche Erhöhung der Vergü-
tung festzulegen. Zudem müssten Art und Umfang der Heb-
ammenhilfe unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen
Bedarfs der Hebammen und Entbindungshelfer gesetzlich
geregelt und auf dieser Basis die Leistungsvergütung neu be-
rechnet werden. Gefordert wird außerdem die Evaluierung
der Versorgungssituation, der Honorarsituation und des Be-
darfs an Hebammenhilfe. Zur Überbrückung finanzieller
Engpässe auf Grund der höheren Haftpflichtversicherungs-
prämien müssten zinslose Darlehen gewährt und die Haft-
pflichtversicherungsprämien von der Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht hinsichtlich ihrer Plausibilität
überprüft werden. Ein gemeinsamer, nichtkommerzieller
und unabhängig verwalteter Haftungsfonds solle künftig die
Aufgabe privater Haftpflichtversicherer übernehmen. Lang-
fristig müsse die Hebammenhilfe in die sektorübergreifende
Bedarfsplanung einbezogen werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 42. Sit-
zung am 1. Dezember 2010 mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag auf Drucksache
17/2128 abgelehnt.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 26. Sitzung am
1. Dezember 2010 seine Beratungen zu dem Antrag der
Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/2128 aufgenom-
men und abgeschlossen.

Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag auf Drucksache
17/2128 abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass die Forderun-
gen zeitlich überholt seien. So werde bereits an der Vergabe
eines Gutachtens zur Situation der Hebammen gearbeitet.
Offen sei nur noch, in welchem Umfang welche Daten er-
hoben werden sollten. Bei der gesamten Diskussion um die
Honorierung der Hebammen werde immer wieder auf die
Regelung des § 71 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V) abgehoben, der als Maßgabe die Beitragssatzstabi-
lität formuliere. Allerdings sei ein Abweichen hiervon im be-
gründeten Fall durchaus möglich. Denn nach § 134a SGB V
seien bei der Berechnung der Honorare der Bedarf an Heb-
ammenhilfe, deren Qualität sowie die wirtschaftlichen Inter-
essen der Hebammen einzubeziehen. Diese drei Faktoren
stünden gleichwertig nebeneinander. Über die Bestimmung
der Betriebskostenpauschale seien deshalb die Aufwendun-
gen und somit auch die Haftpflichtversicherungsprämien in
die Vergütung einzurechnen. Im aktuellen Fall sei zunächst
die Schiedsstelle eingeschaltet worden, jedoch hätten sich
die Hebammen bzw. ihre Verbände bereits vor der Schieds-
stellenentscheidung mit dem GKV-Spitzenverband hinsicht-
lich der Honorierung geeinigt.

Die Fraktion der FDP erklärte, dass sie sich immer für die
Interessen der Hebammen und das Wohl von Mutter und
Kind eingesetzt habe. Der vorgelegte Antrag sei nicht aktu-
ell, da sich die Hebammenverbände mit dem GKV-Spitzen-
verband inzwischen geeinigt hätten und die Bundesregie-
rung bereits an der Verbesserung der Datenlage und der
Verhandlungsposition der Hebammen arbeite. Daneben
müssten Hebammen auch in die Präventionsstrategie einbe-
zogen werden.

Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass nicht einseitig
die finanzielle Situation der freiberuflichen Hebammen be-
trachtet werden dürfe. Deren Anliegen sei zwar berechtigt
und werde von der SPD-Fraktion unterstützt, allerdings müs-
se auch die Qualität der Hebammenleistungen auf dem Prüf-
stand stehen und in diesem Kontext der Schutz von Mutter
und Kind deutlicher in den Mittelpunkt gerückt werden. Ob
überhaupt und in welcher Größenordnung ein Bedarf an frei-
beruflichen Hebammenleistungen bestehe, für wen diese
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag auf
Drucksache 17/2128 abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, dass die Bundesregie-
rung bei der Hebammenvergütung in der Pflicht sei, denn die

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H. Heene
ese
vor der Umstellung auf die Verhandlungslösung geplante,
mehrstufige Anhebung der Vergütung sei nicht umfänglich
realisiert worden. Dadurch und durch die hohen Versiche-
rungsprämien sei die Existenz vieler Hebammen gefährdet,
was unmittelbare Folgen für die Schwangerenversorgung
habe. Ein Haftungsfonds sowie zinslose Überbrückungsdar-
lehen könnten zunächst Abhilfe schaffen. Art und Umfang
der Hebammenhilfe seien gesetzlich festzulegen und die
Vergütung neu zu bemessen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützte
die Forderung, die Datenlage zu verbessern, sieht dies
jedoch durch ihren eigenen Antrag besser gewährleistet. Un-
terstützt werde die Überführung der einschlägigen Regelun-
gen der Reichsversicherungsordnung in das SGB V sowie
das Anliegen einer angemessenen Honorierung der Hebam-
men. Der dafür vorgeschlagene Gipfel, der mit einer Aus-
hebelung der gesetzlichen Vorgaben verbunden sei, werde
aber kritisiert. Zudem bestünden massive Zweifel an der
Umsetzbarkeit des vorgeschlagenen staatlichen Haftungs-
fonds.

Berlin, den 16. Dezember 2010

Mechthild Rawert
Berichterstatterin
mann

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