BT-Drucksache 17/425

Pumpkosten im Stein- und Braunkohlebergbau

Vom 12. Januar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/425
17. Wahlperiode 12. 01. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried
Hermann, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Ingrid Nestle,
Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Pumpkosten im Stein- und Braunkohlebergbau

Im Stein- und im Braunkohlebergbau muss das anstehende Grundwasser groß-
flächig abgesenkt werden, um die Kohle unter- oder übertägig fördern zu kön-
nen. Ein Abpumpen des Grundwassers ist auch oft dann noch und dauerhaft er-
forderlich, wenn der Bergbau längst eingestellt ist, um zu verhindern, dass Berg-
senkungen an der Oberfläche sich mit Grundwasser füllen oder dass Bergschä-
den infolge von Hebungen durch wiederansteigendes Grundwasser entstehen
(sog. Ewigkeitskosten).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch war in den Jahren 2000 bis 2008 der durch den Steinkohlebergbau in
Deutschland verursachte Pumpstromverbrauch

a) für die Polderwasserhaltung und

b) für die Grubenwasserhaltung

(bitte so weit möglich differenziert nach den Bergbaugebieten ausweisen)?

2. Welcher Strompreis wurde in den letzten Jahren (ggf. durchschnittlich oder
für repräsentative größere Verbräuche) für Pumpstrom gezahlt?

3. Wie hoch ist der zu erwartende jährliche Pumpstromverbrauch

a) für die Polderwasserhaltung und

b) für die Grubenwasserhaltung,

der der Kalkulation der Ewigkeitskosten des Steinkohlebergbaus im Stein-
kohlefinanzierungsgesetz bzw. in dem entsprechenden Gutachten der KPMG
zugrunde liegt? (bitte ggf. nach Jahren differenzieren, soweit in späterer Zu-
kunft aufgrund des Zulassens eines steigenden Grundwasserspiegels der
Pumpstrombedarf sinkt)?

4. Mit welchen zukünftigen Strompreisen hat die KPMG die Kosten für den

Pumpstromverbrauch kalkuliert?

Drucksache 17/425 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Für welchen Zeithorizont wird Pumpstrom

a) für die Polderwasserhaltung und

b) für die Grubenwasserhaltung

für erforderlich gehalten (bitte so weit möglich differenziert nach den Berg-
baugebieten ausweisen)?

6. Mit welchem Strompreis wurde bei der Ermittlung der Ewigkeitskosten des
Steinkohlebergbaus im Steinkohlefinanzierungsgesetz bzw. in dem Gut-
achten der KPMG gerechnet?

7. Ist es technisch möglich und wird es ggf. auch praktiziert, die Pumpen zu
Hochlastzeiten im Stromnetz stillzulegen und das Pumpen auf Schwach-
lastenzeiten bzw. Zeiten hoher Einspeisungen z. B. aus erneuerbaren Energien
zu konzentrieren?

Für wie lange kann das Pumpen maximal unterbrochen werden (bitte ggf.
nach Polder- und Grubenwasserhaltung differenzieren)?

8. Wie hoch war in den Jahren 2000 bis 2008 der durch den Braunkohlebergbau
in Deutschland verursachte Pumpstromverbrauch (bitte so weit möglich diffe-
renziert nach den Bergbaugebieten ausweisen)?

9. Entstehen im Braunkohlebergbau ebenfalls Ewigkeitslasten in Form von
Pumpstrombedarf auch nach Schließung der Tagebaue?

Wenn ja, in welcher jährlichen Höhe (bitte so weit möglich differenziert nach
den Bergbaugebieten ausweisen)?

Berlin, den 12. Januar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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