BT-Drucksache 17/4249

a) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 17/3663 - Faire Teilhabechancen von Anfang an - Frühkindliche Betreuung und Bildung fördern b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/1973 - Frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern - Für Chancengleichheit und Inklusion von Anfang an c) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/1778 - Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung realisieren - Kostenkalkulation für Kinderbetreuung überprüfen d) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 16/12268, 17/591 Nr. 1.7 - Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2008 e) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 17/2621 - Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2009 (Erster Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes)

Vom 15. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4249
17. Wahlperiode 15. 12. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Marcus
Weinberg (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Patrick Meinhardt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/3663 –

Faire Teilhabechancen von Anfang an – Frühkindliche Betreuung und Bildung
fördern

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/1973 –

Frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern – Für Chancengleichheit und
Inklusion von Anfang an

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Katja Dörner, Fritz Kuhn,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1778 –

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung realisieren – Kostenkalkulation für
Kinderbetreuung überprüfen

d) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 16/12268, 17/591 Nr. 1.7 –

Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein
bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder
unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2008

Drucksache 17/4249 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 17/2621 –

Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein
bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder
unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2009
(Erster Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes)

A. Problem

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung insbesondere für Kinder unter drei Jah-
ren wurde in den letzten Jahren kontinuierlich vorangetrieben. Hierzu verab-
schiedete der Deutsche Bundestag zunächst das Gesetz zum qualitätsorientierten
und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungs-
ausbaugesetz – TAG), das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Ziel des Ge-
setzes ist die Sicherung des Angebots an Tagesbetreuung im Osten der Bundes-
republik Deutschland und der Ausbau auf ein bedarfsgerechtes Maß im Westen.
Bis zum Jahr 2010 sollte ein Versorgungsniveau von bundesweit durchschnitt-
lich 21 Prozent für unter Dreijährige erreicht werden.

Im Frühjahr 2007 erweiterte der so genannte Krippengipfel diese Ausbauziele.
Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen verständigten
sich darauf, bis zum Jahr 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der
Kinder im Alter von ein bis drei Jahren Betreuungsplätze in einer Tageseinrich-
tung oder in der Kindertagespflege bereitzustellen. Die rechtlichen Grundlagen
hierzu wurden mit dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) geschaffen, das am
16. Dezember 2008 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht außerdem ab dem
1. August 2013 für jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen
Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kinder-
tagespflege vor. Neben dem quantitativen Ausbau zielen sowohl das TAG als
auch das KiFöG auf die Verbesserung der Betreuungsqualität.

Obwohl der Ausbau der Kindertagesbetreuung vorrangig eine Pflichtaufgabe
der Länder und Kommunen ist, beteiligt sich der Bund in erheblichem Umfang
an den Kosten. Bereits im Zusammenhang mit dem TAG wurde eine Finan-
zierungsbeteiligung des Bundes vereinbart und mit dem Vierten Gesetz für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt umgesetzt. Vorgesehen war eine
finanzielle Entlastung der Kommunen um jährlich 2,5 Mrd. Euro, von denen sie
1,5 Mrd. Euro im Jahr für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder
unter drei Jahren nutzen sollen. Im Anschluss an den so genannten Krippengip-
fel wurden mit dem KiföG und dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz wei-
tere Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Danach beteiligt sich der Bund an den
Kosten des Ausbaus bis zum Jahr 2013 zu einem Drittel mit insgesamt 4 Mrd.
Euro. Davon stehen 2,15 Mrd. Euro für Investitionskosten bereit; weitere
1,85 Mrd. Euro entlasten die Länder bei den Betriebskosten. Ab dem Jahr 2014
unterstützt der Bund die Länder mit jährlich 770 Mio. Euro. Im Rahmen des
konjunkturpolitischen Maßnahmepakets II wurden Ländern und Kommunen
darüber hinaus Finanzhilfen von 6,5 Mrd. Euro für zusätzliche Investitionen mit
Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur in den Jahren 2009 und 2010 gewährt, die
auch 2011 noch zur Finanzierung bereits begonnener Maßnahmen genutzt wer-
den können. Neben Investitionen in die Bereiche Schule, Hochschule, For-
schung und Weiterbildung können auch diese Mittel für die frühkindliche Infra-
struktur eingesetzt werden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4249

Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage und den Berichten der Bundesregie-
rung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinder-
tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für die Berichtsjahre 2008 und
2009 (Vorlagen zu den Buchstaben d und e) formulieren die vorliegenden
Anträge – mit unterschiedlichen Schwerpunkten – Maßnahmen zur weiteren
Förderung frühkindlicher Bildung und Betreuung. Die Anträge zu den Buch-
staben a und b thematisieren neben dem quantitativen Ausbau der Kinder-
tagesbetreuung weitere bildungspolitische Zielsetzungen, darunter die
Qualitätsverbesserung und -sicherung bei der Infrastruktur und beim Personal
der Kindertageseinrichtungen sowie der Tagespflegepersonen, die Verfolgung
inklusiver Ansätze bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung sowie
Sprach- und Integrationsförderung. Der Antrag zu Buchstabe c zielt in erster
Linie auf eine Überprüfung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen und deren
Finanzierung, um die Umsetzung des im KiföG formulierten Rechtsanspruchs
zum 1. August 2013 tatsächlich gewährleisten zu können.

B. Lösung

In Kenntnis der Unterrichtungen auf Drucksachen 16/12268 und 17/2621

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/3663 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1973 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1778 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Annahme der Anträge auf Drucksachen 17/1973 und 17/1778.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/4249 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtungen auf Drucksachen 16/12268 und 17/2621

a) den Antrag auf Drucksache 17/3663 anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/1973 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/1778 abzulehnen.

Berlin, den 15. Dezember 2010

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Caren Marks
Berichterstatterin

Florian Bernschneider
Berichterstatter

Heidrun Dittrich
Berichterstatterin

Katja Dörner
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4249

Bericht der Abgeordneten Marcus Weinberg (Hamburg), Caren Marks,
Florian Bernschneider, Heidrun Dittrich und Katja Dörner

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/3663 wurde in der 71. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 11. November 2010
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fe-
derführend sowie dem Innenausschuss, dem Haushaltsaus-
schuss, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Aus-
schuss für Gesundheit und dem Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung
überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/1973 wurde in der 46. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2010 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend feder-
führend sowie dem Rechtsausschuss, dem Finanzausschuss,
dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales, dem Ausschuss für Gesundheit und dem Ausschuss
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur
Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/1778 wurde in der 55. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2010 dem Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur feder-
führenden Beratung sowie dem Finanzausschuss und dem
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Die Unterrichtung auf Drucksache 16/12268 wurde am
29. Januar 2010 gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung
an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
federführend sowie dem Haushaltsausschuss und dem Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen.

Die Unterrichtung auf Drucksache 17/2621 wurde in der
71. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. November
2010 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend federführend sowie dem Haushaltsausschuss zur
Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP betont,
frühkindliche Bildung sei einer der entscheidenden Faktoren
für mehr Chancengerechtigkeit. Die große Mehrzahl der
Eltern ermögliche ihren Kindern gute Startbedingungen für
den zukünftigen Lebensweg. Zugleich gebe es aber einen
steigenden Anteil von verunsicherten Eltern, die temporär
vor Problemen in der Erziehung und Betreuung stünden.
Dafür sei es nötig, Formen zur Vermittlung von Erziehungs-
kompetenz zu finden. Neben niedrigschwelligen Angeboten
wie Elternkursen, Familienhebammen, Stadtteilmüttern,
Familienzentren und Mehrgenerationenhäusern hebt der An-
trag die Angebote der Kindertagesstätten und Tagespflege-
personen hervor. Für Eltern, die sich dafür entschieden,
Familie und Erwerbsarbeit zu vereinbaren, müssten geeigne-
te Strukturen geschaffen werden. Diese Angebote müssten
aber auch für Eltern gelten, die sich als Ergänzung zu ihrer
Erziehungsleistung eine qualitativ hochwertige Kinder-
betreuung wünschten.

Kindertagesstätten hätten sich längst als Bildungseinrichtun-
gen etabliert. Die Fokussierung des frühkindlichen Bil-
dungsauftrags müsse aber noch weiter forciert und insbeson-
dere die Dynamik des Ausbaus der Kinderbetreuungsplätze
für unter Dreijährige in den westlichen Flächenstaaten der
Bundesrepublik Deutschland verstärkt werden, um das Ziel
der beim so genannten Krippengipfel 2007 zwischen Bund,
Ländern und Kommunen vereinbarten Betreuungsquote von
bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent zu erreichen. Den
damit einhergehenden steigenden Bedarf an pädagogischem
Personal sowie den sich abzeichnenden Ersatzbedarf für die
über 40 Prozent der Erzieherinnen und Erzieher, die über 50
Jahre alt sind, nehmen die Antragsteller zum Anlass für die
Forderung, ein besonderes Augenmerk auf den qualitativen
Ausbau der Kindertagesbetreuung zu richten, der insbeson-
dere die Steigerung des Ausbildungsniveaus und die
Qualitätssicherung der Einrichtungen mit umfasse. Von er-
heblicher Bedeutung sei die Förderung der Sprachkompe-
tenz, da in Deutschland mittlerweile ein Drittel aller Kinder
im Vorschulalter einen Migrationshintergrund aufweise. Der
Antrag verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Ini-
tiative der Bundesregierung „Frühe Chancen“, mit der die
Sprach- und Integrationsförderung in ca. 4 000 Schwer-
punkt-Kitas vor allem in sozialen Brennpunkten gefördert
werden soll. Besondere Förderung, möglichst bereits in den
Kindertagesstätten, müsse auch Kindern mit Behinderung
zuteil werden, wobei es wichtig sei, dass Kinder mit Behin-
derung und Kinder ohne Behinderung gemeinsam dieselbe
Kindertagesstätte besuchen könnten. Dadurch würden die
Anforderungen eines inklusiven Lernens und Förderns im
Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützt. Ge-
fördert werden müssten schließlich auch Initiativen für eine
weitere Qualitätsstärkung und Qualifizierung von Tages-
pflegepersonen.

Der Antrag enthält sodann einen Katalog mit 20 Prüfaufträ-
gen und Forderungen, für deren Umsetzung die Bundes-
regierung sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel insbesondere durch Einwirkung auf die Län-
der bzw. in Zusammenarbeit mit ihnen einsetzen solle. Ein
Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung der Qualität
frühkindlicher Bildung, wobei der Antrag auf der Grundlage
einer Bildungspartnerschaft zwischen Bund, Ländern und
Kommunen im Rahmen eines Qualitätsprogramms „Früh-
kindliche Bildung“ die Einberufung eines Strategiekreises
unter Beteiligung der Kirchen, der Liga der Freien Wohl-
fahrtsverbände und anderer Anbieter in freier Trägerschaft
fordert.

Zu Buchstabe b

Der Antrag der Fraktion der SPD sieht es als gesamtgesell-
schaftliche Aufgabe an, allen Kindern Chancengleichheit
von Anfang an zu ermöglichen. Eine gute und bedarfs-
gerechte Infrastruktur der frühkindlichen Bildung und Be-
treuung sei eine wichtige Voraussetzung für ein gelingendes
Aufwachsen von Kindern und für die Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbsleben.

Drucksache 17/4249 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Unter Bezugnahme auf den 13. Kinder- und Jugendbericht
betont der Antrag, eine frühkindliche Bildungsinfrastruktur
müsse die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
fördern. Zukünftig müssten Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflegestellen noch stärker als Orte der Gesund-
heitserziehung verstanden werden. Für eine umfassende
gesundheitliche Prävention und Gesundheitsförderung bei
Schwangeren, jungen Eltern, Kindern und Jugendlichen sei
die Umsetzung eines Bundespräventionsgesetzes und eine
bessere strukturelle Verzahnung der Kinder- und Jugend-
hilfe, der Schulen, des Gesundheitssystems und der Behin-
dertenhilfe erforderlich. Frühkindliche Bildungsangebote
seien auch wichtig, um Menschen mit Behinderung gleiche
Lebenschancen zu ermöglichen und die Inklusion von
Kindern entsprechend des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
zu fördern.

Der qualitative und quantitative Ausbau von Bildungs- und
Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sei in
Deutschland in den vergangenen Jahren vorangebracht wor-
den. Dennoch müsse das Ausbauniveau noch weiter angeho-
ben werden. Wichtige Ziele sollten dabei die deutliche Stei-
gerung der Platzzahlen, die Umsetzung des gesetzlich
vereinbarten Rechtsanspruchs ab 2013 sowie die Umsetzung
eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zunächst für
Alleinerziehende und in einem weiteren Schritt für alle
Eltern sein. Ein weiteres Ziel sollte sein, frühkindliche Bil-
dung und Betreuung schrittweise von Elternbeiträgen zu be-
freien.

Zur Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Angebote strebt
der Antrag zunächst einen Betreuungsschlüssel in Kinder-
tagesstätten von höchstens vier Kindern je Erziehungsperson
bei den unter Dreijährigen und höchstens acht Kindern pro
Erziehungsperson bei den über Dreijährigen an. Als weitere
Ziele nennt er die Partizipation von Kindern, eine enge
Kooperation der Tageseinrichtungen mit den Schulen und
die Einbindung der Eltern durch niedrigschwellige Angebote
der Eltern- und Familienbildung. Tageseinrichtungen sollten
daher flächendeckend zu Familien- bzw. Elter-Kind-Zentren
entwickelt werden. Wichtig sei auch, die Kindertagespflege
in das Gesamtkonzept einer hochwertigen Kinderbetreuung
einzubetten.

Mit Blick auf das Erziehungspersonal wirbt der Antrag für
eine Fachkräfte-Offensive. Zur Sicherung einer ausreichen-
den Zahl qualifizierter Fachkräfte geht der Antrag von einem
zusätzlichen Bedarf von 35 000 bis 50 000 Vollzeitfachkräf-
ten aus. Es sei daher dringend notwendig, die Attraktivität
des Berufs der Erzieherin bzw. des Erziehers zu steigern und
auch mehr Männer für diesen Beruf zu gewinnen. Dies ge-
linge durch eine Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbil-
dung, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Arbeitsbedingun-
gen sowie durch eine bessere Entlohnung.

Der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung
brauche schließlich verlässliche Rahmenbedingungen. Der
Antrag erachtet es als erforderlich, über die Vereinbarungen
des so genannten Krippengipfels hinaus zusätzliche Mittel
für den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung
bereitzustellen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise und auch
das Wachstumsbeschleunigungsgesetz hätten zu einer Ver-
schlechterung der finanziellen Situation der Kommunen
geführt. Sie brauchten zur Erfüllung ihrer Aufgaben, insbe-

sondere zur Erfüllung des gesetzlich verankerten Rechts-
anspruchs ab 2013, gezielte finanzielle Unterstützung. Ein
geeignetes Mittel wäre ein Aufschlag auf den Spitzensteuer-
satz („Bildungssoli“). Außerdem sollten etwaige demogra-
fiebedingte Einsparungen und Minderausgaben in die Bil-
dungsinfrastruktur für Kinder und Jugendliche investiert
werden. Auch die Pläne zur Einführung eines Betreuungs-
geldes sollten nicht weiterverfolgt und stattdessen weiter in
den Ausbau der frühkindlichen Infrastruktur investiert wer-
den.

Der Antrag enthält sodann einen Katalog mit 22 Forderun-
gen, insbesondere zur Bereitstellung zusätzlicher Finanz-
mittel für den Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zu
gemeinsamen Maßnahmen mit den Ländern zur Qualitäts-
sicherung und -förderung der Kindertagesbetreuung und
-pflege. Für eine gelingende Inklusion von jungen Menschen
mit Behinderung sei außerdem die Zusammenführung der
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behin-
derung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe (sog.
Große Lösung) anzustreben.

Zu Buchstabe c

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
betont, der Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 sei ein
wichtiger Schlüssel zur Chancengerechtigkeit. Es müsse
deshalb sichergestellt werden, dass der im KiföG verankerte
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten
ersten Lebensjahr am 1. August 2013 tatsächlich realisiert
werden könne. Der Antrag führt sodann aus, Grundlage der
Kostenkalkulation des Krippengipfels von 2007 sei die An-
nahme gewesen, eine Betreuungsquote von 35 Prozent bis
zum Jahr 2013 gewährleiste ein bedarfsgerechtes Angebot.
Es sei jedoch heute bereits absehbar, dass der kalkulierte
Bedarf nicht überall ausreichen werde. Darüber hinaus seien
in dem kalkulierten Finanzvolumen im Bereich der Tages-
pflege nicht die hälftigen Aufwendungen für Kranken- und
Pflegeversicherung für die Jugendämter enthalten. Die ver-
einbarte Drittelfinanzierung werde bislang nicht in allen
Ländern realisiert und auch die vollumfängliche Weiterlei-
tung der Bundesmittel sei nicht sichergestellt. Als hinderlich
erweise sich das Durchreichen der Betriebskosten seitens
des Bundes über Umsatzansteueranteile der Länder, da diese
Mittel nicht zweckgebunden seien.

Der Antrag fordert, die Bundesregierung solle gemeinsam
mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden un-
verzüglich eine aktualisierte Ermittlung des tatsächlichen
Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen vornehmen, das Finanz-
volumen am tatsächlichen Bedarf ausrichten, die Kostenkal-
kulation auch für die Folgejahre überprüfen und dem Deut-
schen Bundestag regelmäßig darüber Bericht erstatten.
Dabei sollten alle relevanten Kosten einbezogen werden.
Überprüft werden müsse außerdem, ob die Verteilung der
Betriebskosten über Umsatzsteueranteile geeignet sei, die
Mittel zielorientiert in finanzschwache Kommunen zu leiten.

Zu den Buchstaben d und e

Bereits mit dem TAG wurde im Achten Buch Sozialgesetz-
buch eine Pflicht der Bundesregierung festgeschrieben, dem
Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand
des Ausbaus vorzulegen. Diese Berichtspflicht blieb auch
mit dem KiföG bestehen und hat nunmehr ihre Grundlage

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4249

in § 24a Absatz 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz, KJHG).

Mit den Unterrichtungen auf den Drucksachen 16/12268 und
17/2621 kommt die Bundesregierung dieser Pflicht für die
Berichtsjahre 2008 und 2009 nach.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

a) Zu dem Antrag auf Drucksache 17/3663

Der Innenausschuss, der Haushaltsausschuss, der Aus-
schuss für Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Ge-
sundheit haben jeweils in ihren Sitzungen am 1. Dezember
2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags
empfohlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 26. Sitzung am 1. Dezember
2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Annahme des Antrags empfohlen.

b) Zu dem Antrag auf Drucksache 17/1973

Der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss, der Haus-
haltsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales
und der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung haben jeweils in ihren Sitzungen am
1. Dezember 2010 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 26. Sitzung am
1. Dezember 2010 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

c) Zu dem Antrag auf Drucksache 17/1778

Der Finanzausschuss hat in seiner 36. Sitzung am 1. Dezem-
ber 2010 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 29. Sitzung am
30. September 2010 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

d) Zu der Unterrichtung auf Drucksache 16/12268

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 14. Sitzung am
24. März 2010 die Kenntnisnahme der Unterrichtung emp-
fohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 42. Sit-
zung am 1. Dezember 2010 die Kenntnisnahme der Unter-
richtung empfohlen.

e) Zu der Unterrichtung auf Drucksache 17/2621

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 40. Sitzung am 1. De-
zember 2010 die Kenntnisnahme der Unterrichtung empfoh-
len.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlagen in seiner 27. Sitzung am 1. Dezember 2010
beraten. Er empfiehlt in Kenntnis der Unterrichtungen auf
Drucksachen 16/12268 und 17/2621 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags auf Drucksache
17/3663.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
17/1973.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 17/1778.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, Schwerpunkt des
Antrags seiner Fraktion sei der qualitative Ausbau der Kin-
dertagesbetreuung. Deshalb beträfen die Hauptforderungen
des Antrags zu weiten Teilen Absprachen mit den Ländern
und Kommunen. Für die Arbeit in den nächsten Jahren sei
als ein Schwerpunkt die Forderung nach einem Qualitätspro-
gramm „Frühkindliche Bildung“ hervorzuheben, zu dem ein
Strategiekreis unter Beteiligung der Kommunen, der Kir-
chen, der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände und anderer
Anbieter in freier Trägerschaft einberufen werden solle.
Weitere Punkte seien Verbesserungen beim Personalschlüs-
sel, die Gesundheitsförderung sowie die Fortbildung des
Personals und die Gewinnung von Männern sowie Migran-
tinnen und Migranten für den Erzieherberuf. Auch müsse ge-
meinsam mit den Ländern eine Inklusionsstrategie entwi-
ckelt werden.

Nachdem in den vergangenen Jahren der quantitative Aus-
bau gut auf den Weg gebracht worden sei, müssten nun in
einem nächsten Schritt die Qualitätsstandards deutlich ange-
hoben und auch klare Akzente im Hinblick auf Heterogeni-
tät, Migration und Inklusion gesetzt werden.

Die Fraktion der SPD betonte die Notwendigkeit, die früh-
kindliche Bildung und Betreuung sowohl unter dem Ge-
sichtspunkt der Qualität als auch der Quantität zu verbessern.
Hieran müsse sich der Bund stärker beteiligen. Auch dürften
die Kommunen finanziell nicht weiter geschwächt werden.
Die Vertreterin der Fraktion der SPD verwies hierzu auf den
von ihrer Fraktion ebenfalls vorgelegten Antrag auf Druck-
sache 17/1152 „Rettungsschirm für Kommunen“. Außerdem

Drucksache 17/4249 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
müsse die Attraktivität des Berufs der Erzieherin bzw. des
Erziehers durch eine Fachkräfte-Offensive verbessert wer-
den. Hierzu gehörten auch verbesserte Arbeits- und Auf-
stiegsbedingungen in diesem Berufsspektrum. Ein weiteres
wichtiges Thema sei die Inklusion behinderter Kinder.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP
habe versucht, den Antrag der Fraktion der SPD nachzuah-
men, bleibe an vielen Stellen jedoch zu unkonkret. So heiße
es dort beispielsweise, Kinder mit Behinderung sollten
„nach Möglichkeit“ in Kindertagesstätten gefördert werden.
Wer es mit der Inklusion jedoch tatsächlich ernst meine,
müsse konkreter werden und sich ohne Wenn und Aber hier-
für einsetzen. In ähnlicher Weise erfordere eine tatsächlich
ernst gemeinte Forderung nach Integration in der frühkind-
lichen Betreuung einen klaren Verzicht auf das geplante Be-
treuungsgeld.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei
grundsätzlich zu begrüßen, unterscheide sich jedoch in eini-
gen Nuancen von der Position der Fraktion der SPD.

Die Fraktion der FDP bedauerte, dass zur Qualitätsverbes-
serung in der Kindertagesbetreuung kein gemeinsames Vo-
tum aller Fraktionen zustande gekommen sei. Auch das Er-
reichen der angestrebten Versorgungsquote von 35 Prozent
nütze nichts, wenn es diesem Betreuungsangebot an Qualität
mangelte. Deshalb lege der Antrag der Koalitionsfraktionen
seinen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Qualität. Mit
Blick auf die Ziele der Großen Lösung und der Inklusion ma-
che es sich demgegenüber der Antrag der Fraktion der SPD
zu leicht. Zwar könne man solches recht einfach fordern. Die
Umsetzung dieses Ansatzes sei jedoch schwierig, weil dies
eine umfassende Revision sowohl der bestehenden Rechts-
lage als auch der bestehenden Strukturen in Bund, Ländern
und Kommunen erfordere, die nur im Zusammenwirken
aller Beteiligter erarbeitet werden könne.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, die im Antrag der Ko-
alitionsfraktionen formulierten Maßnahmen seien nicht aus-
reichend, weil sie sich überwiegend auf Prüfaufträge und die
Aufforderung beschränkten, sich für bestimmte Ziele einzu-
setzen. Natürlich sei es schön, dass der Antrag frühkindliche
Bildung und Betreuung als wichtig erachte. Hätten sich die
Antragsteller jedoch tatsächlich mit den Erfordernissen einer
inklusiven Förderung beschäftigt, wüssten sie, dass hierfür
eine zusätzliche Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzie-

her unabdingbar sei. Erforderlich sei zudem eine Relation
von höchstens drei Kindern pro Erzieherin bzw. Erzieher.

Die Anträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN befürworte demgegenüber auch ihre Fraktion. Es
sei richtig, die Kostenkalkulation, die Umsetzung der Ver-
einbarungen und die Abfrage der Mittel in den Kommunen
zu thematisieren, denn der Betreuungsausbau müsse in den
Kommunen umgesetzt und dort müssten auch die dafür
erforderlichen Personalkosten vorgehalten werden, die der-
zeit jedoch noch nicht gesichert seien. Mit der Fraktion der
SPD teile die Fraktion DIE LINKE. die Forderung nach der
Großen Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN berichtete zu-
nächst, der Landtag von Nordrhein-Westfalen habe soeben
mit den Stimmen der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und DIE LINKE. einen Aktionsplan für In-
klusion verabschiedet. Als einzige habe sich die Fraktion der
FDP diesem fraktionsübergreifenden Konsens verweigert.

Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN habe nicht die Qualität der Kindertagesbetreuung
zum Gegenstand, sondern beschränke sich auf die Forderung
nach einer soliden Bedarfserhebung. Dies sollte eigentlich
das Anliegen aller Fraktionen sein, da dies die Vorausset-
zung für eine solide Finanzierung sei.

Die Problembeschreibung im Antrag der Koalitionsfraktio-
nen sei an vielen Stellen richtig und gut. Es sei jedoch
unseriös, keine Aussagen dazu zu machen, wie die vielen
Bedarfe im Bereich der Qualitätsverbesserung finanziert
werden könnten. Mit der Beschreibung der qualitativen An-
forderungen im Antrag der Fraktion der SPD stimme auch
ihre Fraktion überein. Allerdings sei die Gebührenfreiheit
aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht
prioritär. Zunächst müssten der quantitative Ausbau und die
Qualitätsverbesserungen erreicht werden. Dies seien große
Aufgaben, deren Umsetzung noch mehrere Jahre lang alle
verfügbaren Ressourcen in Anspruch nehme. Erst nach Be-
wältigung dessen könne und solle über Gebührenfreiheit
nachgedacht werden. Die Fraktion der SPD schlage zur Fi-
nanzierung ihrer Vorschläge einen „Bildungssoli“ vor. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzten demgegen-
über auf das Abschmelzen des Ehegattensplittings und woll-
ten die dadurch frei werdenden Mittel in den Ausbau der
Betreuungsqualität in den Kindertagesstätten investieren.

Berlin, den 15. Dezember 2010

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Caren Marks
Berichterstatterin

Florian Bernschneider
Berichterstatter

Heidrun Dittrich
Berichterstatterin

Katja Dörner
Berichterstatterin

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