BT-Drucksache 17/424

Ausbau der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen

Vom 12. Januar 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/424
17. Wahlperiode 12. 01. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dorothea Steiner, Dr. Valerie Wilms,
Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann,
Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg),
Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausbau der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen

Im Jahr 2002 hat der Deutsche Bundestag mit Mehrheit beschlossen, die Situa-
tion der Binnenschifffahrt an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen
(Bayern) durch einen staustufenfreien Ausbau zu verbessern. Mit diesem als
Variante A bekannt gewordenen Kompromiss sollen 70 Kilometer frei fließende
Donau als Fluss- und Auenlandschaft erhalten werden.

Das Land Bayern beharrt auf einer eigenen Staustufenvariante (C 280) mit
massiven Eingriffen in Ökosystem und Landschaft. Der Bundesminister für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, hat am 4. November
2009 angekündigt, den Bau einer Staustufe durchsetzen zu wollen.

Die Rhein-Main-Donau AG (RMD AG) ist Inhaberin des seit 1921 bestehenden
und bis 2050 begrenzten Konzessionsrechts zur Nutzung der Wasserkraft der
Donau. Mit dem Verkauf der RMD AG 1994 an die Bayernwerk Wasserkraft AG
(seit dem Jahr 2000 E.ON Wasserkraft AG) und die Bayerische Elektrizitäts-
werke GmbH, die heute zum RWE-Konzern gehören, wurden die RMD AG und
ihre Tochter RMD Wasserstraßen GmbH vollständig privatisiert. Im Fall der
Ausbauplanung bestehen in der betroffenen Region erhebliche Vorbehalte ge-
genüber der Neutralität und Objektivität der Gutachter und Untersuchungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie hoch ist die Tonnage der im Donaugebiet (einschließlich Rhein-Main-
Donau-Kanal) transportierten Güter in den letzten fünf Jahren absolut und im
Vergleich mit den übrigen deutschen Binnenwasserstraßen?

2. Welche Transportkostenreduzierung (absolut und prozentual) erwartet die
Bundesregierung durch die mit der Variante C 280 erzielte größere Ablade-
tiefe in Gegenüberstellung mit der Variante A und der Nullvariante (0)?

3. Welches Transportaufkommen erwartet die Bundesregierung auf dem
Abschnitt Straubing-Vilshofen bis zum Jahr 2020 bei den Ausbauvarianten

0/A/C 280?

4. Wie hoch ist die Tonnage der im Donaukorridor transportierten Güter in den
letzten fünf Jahren auf den Verkehrsträgern Lkw (Kurzstrecke und Lang-
strecke), Bahn und Binnenschiff?

Drucksache 17/424 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Welche Verlagerung von Gütern vom LkW auf das Binnenschiff, bzw. von
der Bahn auf das Binnenschiff erwartet die Bundesregierung durch die Vari-
anten A/C 280 absolut und prozentual aufgeschlüsselt nach Massengütern
und containertauglichen Gütern?

6. An wie vielen Tagen im Jahr war die Donau in den letzten fünf Jahren unein-
geschränkt passierbar/eingeschränkt passierbar/nicht passierbar, und was
waren jeweils die Gründe für die Einschränkung?

7. Sind nach Ansicht der Bundesregierung durch den Klimawandel neue
Aspekte aufgetreten, die den Ausbau der Donau betreffen?

8. Gibt es einen Auftrag für eine so genannte variantenunabhängige Untersu-
chung des Donauausbaus bei der EU oder/und der Bundesregierung, und
wenn ja, wo ist dieser Auftrag dokumentiert?

9. An welchen Gutachten zum geplanten Donauausbau zwischen Straubing
und Vilshofen hat sich der Bund in welcher Höhe finanziell beteiligt, und wie
wurden diese Gutachten gegebenenfalls kofinanziert?

10. Wie bewertet die Bundesregierung Untersuchungen des Umweltbundesam-
tes, die das Binnenschiff als weniger umweltfreundlich ansehen als die
Bahn, vor allem, was den Primärenergiebedarf und die Stickoxide anbe-
langt?

11. Welche Beurteilung der Variante C 280 hat das Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung nach Abschluss des Raumordnungsver-
fahrens vorgenommen, und ist diese Bewertung öffentlich zugänglich?

12. Ist der Bundesregierung bekannt, dass ohne eine vollständige Prüfung der
Staustufenvarianten auf ihre Vereinbarkeit mit den Umwelt- und Gewässer-
schutzrichtlinien der EU weder eine Genehmigung noch eine Förderung
durch die EU möglich ist?

13. Wer trägt die Personalkosten der RMD Wasserstraßen GmbH?

14. Ist es richtig, dass die RMD Wasserstraßen GmbH bisher im Auftrag der
bayerischen Staatsregierung die Stauvariante vertreten hat?

15. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein wirtschaftliches Eigeninte-
resse der RMD AG, bzw. der RMD Wasserstraßen GmbH an einer Stau-
stufenkanalisierung?

16. Trifft es zu, dass sich im Vergleich zur Variante A bei Umsetzung der Stau-
stufe C 280 das Auftragsvolumen für die RMD Wasserstraßen GmbH ver-
größern würde?

17. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Variante C 280 langfristig die
Möglichkeit der Energiegewinnung durch ein Wasserkraftwerk ermöglicht?

18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in den Unterlagen zum ersten Raum-
ordnungsverfahren die Nutzung der Wasserkraft zur Energieerzeugung im
Schleusenkanal in der Mühlhamer Schleife als möglich erachtet wurde?

19. Welche ökologischen Konsequenzen (z. B. hinsichtlich der Restwasser-
menge in der Mühlhamer Schleife) würden sich nach Ansicht der Bundes-
regierung aus der Errichtung eines Kraftwerkes in einem Durchstichkanal
durch die Schleife ergeben?

Berlin, den 12. Januar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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