BT-Drucksache 17/4111

Überprüfung des Bedarfs für die so genannte Y-Trasse

Vom 2. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4111
17. Wahlperiode 02. 12. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann,
Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Überprüfung des Bedarfs für die so genannte Y-Trasse

Mit der Bedarfsplanüberprüfung am 11. November 2010 wurde auch die
Ausbaustrecke/Neubaustrecke (ABS/NBS) Hamburg/Bremen–Hannover (Y-
Trasse) überprüft. Erstaunlich ist, dass für dieses Projekt ein Nutzen-Kosten-
Verhältnis (NKV) ausgerechnet und beziffert wurde, obwohl es in dem Bericht
zur Überprüfung der Bedarfspläne ausdrücklich heißt, dass die Deutsche Bahn
Netz AG (DB Netz AG) sich nicht in der Lage sah, aktualisierte Kosten für das
Projekt zu benennen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es seriöser gewesen wäre,
auf die Nennung eines NKV-Werts für die ABS/NBS Hamburg/Bremen–
Hannover (Y-Trasse) zu verzichten, weil die Kosten von der DB Netz AG
derzeit nicht genau beziffert werden können?

Wenn nein, was veranlasste die Bundesregierung zu einer gegenteiligen
Auffassung?

Welchen Aussagewert hat dieser NKV-Wert im Vergleich zu NKV-Werten
bei Projekten, denen aktualisierte Kostenschätzungen zugrunde lagen?

2. Warum wurden die Gutachter nicht beauftragt, analog zu den Nutzen-
bewertungen auch plausibilisierte Kostenschätzungen für die Y-Trasse und
andere Projekte vorzunehmen, wenn die DB Netz AG dazu nicht in der Lage
war, zumal die dafür benötigten Durchschnittskostensätze aus Vergleichspro-
jekten explizit aufgeführt werden?

3. Auf welchen Streckenabschnitten sind welche von den ursprünglich vor-
gesehenen Vmax = 300 km/h abweichenden Geschwindigkeiten geplant?

4. Was bedeutet die in der Bedarfsplanüberprüfung erwähnte Optimierung für
den Güterverkehr für den konkreten Streckenverlauf, mögliche Geschwindig-
keiten und Zugzahlen von Güter- bzw. Personenverkehr?
5. Welcher Streckenverlauf ist für die Güterumfahrung Hannover konkret
vorgesehen, und welche Kosten werden dafür prognostiziert?

Drucksache 17/4111 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Welche Auswirkungen auf das Nutzen-Kosten-Verhältnis der Y-Trasse
hätte es, wenn die Maßnahme des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) die
ABS Langwedel–Uelzen (Teil der „Amerika-Linie“) sowie die bereits
weitgehend abgeschlossene Ertüchtigung der EVB-Strecke (Eisenbahnen
und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH) Bremerhaven–Bremervörde–
Rotenburg, unter anderem mit einer direkten Verknüpfung zur „Amerika-
Linie“, im Zielnetz unterstellt worden wäre?

7. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass bei der Überprüfung der im
Wachstumsprogramm der DB AG explizit vorgesehene „Korridor Ost“
(Elektrifizierung Reichenbach–Regensburg) nicht in das Zielnetz auf-
genommen wurde und damit eine noch stärkere Konzentrierung der Güter-
ströme auf den bereits heute stark belasteten Korridor Hannover–Würz-
burg–Nürnberg geplant ist?

8. Wurde ein Alternativszenario für den Güterverkehr zwischen den Nordsee-
häfen und Hannover untersucht, z. B. die Umsetzung der alternativen und
ergänzenden Ausbaumaßnahmen der Umweltbundesamt-Studie „Schie-
nennetz 2025/2030“ im Bereich der Korridore B und C bis südlich Hanno-
ver?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass einerseits im
Rahmen des Maßnahmenbündels 1 „Nordseehäfen–Rhein/Main“ die Plan-
fälle 9a (Y-Trasse) und 16a („Mottgers-Spange“) als zeitgleich realisiert
unterstellt werden und erst damit die Y-Trasse ihren hohen verkehrlichen
Nutzen auslösen kann, andererseits im Kontext der Planfälle 4 (NBS/ABS
Stuttgart–Ulm–Augsburg) und 16a („Mottgers-Spange“) zeitliche und in-
haltliche Zweifel an dem Mottgers-Projekt in der Variantenuntersuchung
zum Planfall 4 formuliert werden?

10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine Realisierung der
Y-Trasse finanzielle Beteiligungen durch die Länder Bremen, Hamburg
und Niedersachsen und durch die Deutsche Bahn AG erfordern wird, wie
im Fall der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm?

11. Wie begründen sich die in der Überprüfung unterstellten extremen Ver-
kehrsverlagerungseffekte (speziell im Güterverkehr) im Rahmen der NKV-
Ermittlung für den Planfall 9a (Y-Trasse)?

Berlin, den 2. Dezember 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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