BT-Drucksache 17/4035

Überprüfung des Bedarfsplans Schiene

Vom 30. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4035
17. Wahlperiode 30. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms,
Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Überprüfung des Bedarfsplans Schiene

Der Bedarfsplan Schiene enthält rund 80 Bedarfsplanmaßnahmen. Davon wurden
bei der jetzt vorgelegten Bedarfsplanüberprüfung 38 Vorhaben überprüft, von de-
nen 29 Projekte, teilweise mit optimiertem Projektzuschnitt, ein Nutzen-Kosten-
Verhältnis (NKV) von mehr als 1,0 aufweisen, während neun Projekte als unwirt-
schaftliche Vorhaben klassifiziert wurden, da sie unter diesem NKV-Wert blieben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Gesamtinvestitionskosten und welche noch zu finanzierenden Kosten
der im Bezugsfall B0 aufgeführten 25 bereits realisierten oder im Bau befindli-
chen Maßnahmen (Anlage 4 zum Bericht über die Bedarfsplanüberprüfung des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – BMVBS, obere
Abbildung) verzeichnen diese Maßnahmen insgesamt und einzeln pro Maß-
nahme (bitte tabellarische Aufstellung nach Einzelmaßnahmen)?

2. Für wann ist bei den vorgenannten Maßnahmen jeweils die Inbetriebnahme
nach derzeitigen Planungen vorgesehen?

3. Welche Gesamtinvestitionskosten und welche noch zu finanzierenden Kosten
der aufgeführten 13 im Vorlauf auf die Bedarfsplanüberprüfung bewerteten und
im Bezugsfalls B0 berücksichtigten Einzelmaßnahmen (Anlage 4 zum Bericht
über die Bedarfsplanüberprüfung des BMVBS, untere Abbildung) verzeichnen
diese Maßnahmen insgesamt und einzeln pro Maßnahme (tabellarische Aufstel-
lung nach Einzelmaßnahmen)?

4. Für wann ist bei den vorgenannten Maßnahmen jeweils die Inbetriebnahme
nach derzeitigen Planungen vorgesehen?

5. Wann und mit welchem Ergebnis der Nutzen-Kosten-Untersuchung wurden
diese 13 Maßnahmen im Vorlauf zur Bedarfsplanüberprüfung überprüft (bitte
tabellarische Aufstellung nach Einzelmaßnahmen)?

6. Warum wurde für diese 13 Maßnahmen eine Überprüfung im Vorlauf zur Be-
darfsplanüberprüfung angeordnet, wer hat dies veranlasst, und welche Gutach-
ter sind mit der Überprüfung jeweils beauftragt worden?
7. Wann und in welcher Form sind der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung und der Haushaltssausschuss des Deutschen Bundestages jeweils über
die Ergebnisse dieser Überprüfung informiert worden?

8. Welche Finanzierungsvereinbarungen sind für die noch im Bau befindlichen
Maßnahmen des Bezugsfalls B0 bereits geschlossen worden, in welcher Höhe
müssten Finanzierungsvereinbarungen zur vollständigen Finanzierung dieser

Drucksache 17/4035 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Berlin, den 30. November 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
Projekte geschlossen werden, und in welchem Zeitraum sollen diese Finanzie-
rungsvereinbarungen nach gegenwärtigem Stand geschlossen werden (bitte
tabellarische Aufstellung nach Einzelmaßnahmen)?

9. Welche Finanzierungsvereinbarungen sind für die im Vorlauf auf die Be-
darfsplanüberprüfung bewerteten und im Bezugsfalls B0 berücksichtigten
Einzelmaßnahmen bereits geschlossen worden, in welcher Höhe müssten
Finanzierungsvereinbarungen zur vollständigen Finanzierung dieser Projekte
geschlossen werden, und in welchem Zeitraum sollen diese Finanzierungs-
vereinbarungen nach gegenwärtigem Stand geschlossen werden (bitte tabel-
larische Aufstellung nach Einzelmaßnahmen)?

10. Welche Finanzierungsvereinbarungen sind für die 29 überprüften Be-
darfsplanmaßnahmen bereits geschlossen worden, in welcher Höhe müssten
Finanzierungsvereinbarungen zur vollständigen Finanzierung dieser Projekte
geschlossen werden, und in welchem Zeitraum sollen diese Finanzierungs-
vereinbarungen nach gegenwärtigem Stand geschlossen werden (bitte tabel-
larische Aufstellung nach Einzelmaßnahmen)?

11. Für wann ist bei den vorgenannten 29 Maßnahmen jeweils die Inbetriebnahme
nach derzeitigen Planungen vorgesehen?

12. Für welche der noch nicht begonnenen Bedarfsplanvorhaben gibt es be-
stehende Rechtsverpflichtungen, und welcher Art sind diese Verpflichtungen
jeweils?

13. In welchem finanziellen Umfang und für welche Projekte müssten Finanzie-
rungsvereinbarungen noch geschlossen werden, um laufende Projekte und
Projekte mit Rechtsverpflichtung, deren Fertigstellung bis 2020 angekündigt
worden sind, bis 2020, gegebenenfalls mit Nachfinanzierungen in den Folge-
jahren, abzufinanzieren?

14. Welche internationalen Projekte des Bundesverkehrswegeplans mit welchen
Rechtsverpflichtungen gibt es derzeit, wie hoch sind die geschätzten Bau- und
Planungskosten jeweils, und wann ist eine Inbetriebnahme nach den derzei-
tigen Planungen vorgesehen (bitte tabellarische Aufstellung nach Einzelmaß-
nahmen)?

15. Welcher Finanzierungsspielraum für den Neubeginn von Bedarfsplanprojek-
ten ohne bestehende Rechtsverpflichtung besteht in den Jahren 2011 bis 2020
unter der Annahme von jährlich 1,1 bis 1,2 Mrd. Euro Bedarfsplanmitteln und
der Berücksichtigung bereits geschlossener Finanzierungsvereinbarungen?

16. Wie würde sich der Finanzierungsspielraum für neue Projekte einschränken,
wenn die Projektrealisierung bis 2020 jährlich um 2,6 Prozent teurer würde,
so wie es ausweislich des Berichts zur Bedarfsplanüberprüfung seit Verab-
schiedung des Bundesverkehrswegeplans der Fall war?

17. Mit welchen Baubeginnen von Bedarfsplanmaßnahmen, die noch nicht im
Bau sind, rechnet das BMVBS in der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans
bis 2015?

18. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der in dem Bericht zur
Bedarfsplanüberprüfung getroffenen Feststellung, dass „der bundesseitigen
Schieneninfrastrukturfinanzierung ein hinreichender Ansatz für die DB Netz
AG [fehlt], Bedarfsplanprojekte möglichst kosteneffizient durchzuführen“?

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