BT-Drucksache 17/4017

Ungebundene EU-Mittel aus dem Konjunkturpaket (EEPR) unverzüglich für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien nutzen

Vom 1. Dezember 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/4017
17. Wahlperiode 01. 12. 2010

Antrag
der Abgeordneten Daniela Wagner, Oliver Krischer, Bettina Herlitzius, Winfried
Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms,
Viola von Cramon-Taubadel, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ungebundene EU-Mittel aus dem Konjunkturpaket (EEPR) unverzüglich für mehr
Energieeffizienz und erneuerbare Energien nutzen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Als Folge der Weltwirtschaftskrise hatte die Europäische Union mit der Verord-
nung (EG) Nr. 663/2009 vom 13. Juli 2009 ein Programm zur Konjunkturbele-
bung für Europa initiiert. Das European Energy Programme for Recovery
(EEPR) besteht aus drei Subprogrammen, die sich auf die Bereiche Infrastruk-
turprojekte für Gas und Strom, Offshore-Windenergieprojekte (OWE) und Pro-
jekte im Bereich Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) verteilen.
Am 9. Dezember 2009 und 4. März 2010 sind Bewilligungsbeschlüsse für die
einzelnen Unterprogramme OWE und CCS sowie Gas- und Strominfrastruk-
turen erteilt worden. Ein Bericht der EU-Kommission1 vom 27. April 2010
konstatierte, dass voraussichtlich von der Gesamtsumme der Finanzmittel des
Konjunkturpaketes von 3,98 Mrd. Euro nicht alle gebunden sind. Das Volumen
der ungebundenen Mittel beläuft sich, laut EU-Kommission2, auf mindestens
146 Mio. Euro. Nach Schätzungen ist davon auszugehen, dass weitaus mehr
Mittel nicht abgerufen werden.

Aufgrund der nicht abgerufenen Mittel legte die Kommission am 31. Mai 2010
einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 über ein Pro-
gramm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Ge-
meinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich vor.3 Dieser Vorschlag
wurde am 11. November 2010 vom Europäischen Parlament (EP) in abgeänder-
ter Form in erster Lesung angenommen4 Die Energieminister werden diesen
Text aller Voraussicht nach auf der Sitzung des Ministerrats am 2./3. Dezember
2010 bestätigen. Im Standpunkt des EP werden verschiedene Ziele formuliert,
um die Gelder im Bereich Energieeffizienz und regenerative Energien einzuset-

zen. Zunächst ist dazu eine Finanzfazilität bei der Europäischen Investitions-
bank und/oder anderen internationalen Finanzinstitutionen (IFI) zu etablieren,

1 KOM (2010)191
2 European Parliament legislative resolution of 11 November 2010 (T7-0395/2010, Article 21a).
3 KOM(2010)283
4 P7_TA(2010)0395

Drucksache 17/4017 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

welche die ungenutzten Mittel aus dem Konjunkturpaket für die Gründung eines
speziellen Finanzinstruments zur Förderung von Maßnahmen in den Bereichen
Energieeffizienz und regenerative Energien, die im Rahmen der EU-Initiative
zur Finanzierung einer nachhaltigen Energiewirtschaft erfolgen, vergibt. Laut
Vorschlag der Kommission5 und Standpunkt des EP6 sollen die ungebundenen
EU-Mittel folgende Maßnahmen unterstützen:

a) Projekte für öffentliche oder private Gebäude, bei denen Lösungen auf der
Grundlage regenerativer Energien und/oder der Energieeffizienz zum Einsatz
kommen.

b) Investitionen für hoch-energieeffiziente Kraft-Wärme-Kopplungssysteme
(KWK) und Fernwärme- und Fernkühlungsnetze (insbesondere wenn mit
regenerativen Energiequellen betrieben).

c) Dezentrale regenerative Energiequellen im lokalen Kontext und ihre Integra-
tion in die Stromnetze.

d) Stromerzeugung im kleinsten Maßstab aus erneuerbaren Energien.

e) Saubere städtische Verkehrsmittel zur Steigerung der Energieeffizienz und
Einbeziehung regenerativer Energien, mit einem Schwerpunkt bei öffent-
lichen Verkehrsmitteln, Elektro- bzw. Wasserstofffahrzeugen und bei der
Verringerung von Treibhausgasemissionen.

f) Lokale Infrastrukturen, einschließlich effizienter Außenbeleuchtung öffent-
licher Infrastrukturen wie Straßenbeleuchtung, Stromspeicherungslösungen
und intelligenter Netze, bei denen in vollem Umfang die Möglichkeiten der
IKT genutzt werden.

g) 15 Prozent der Mittel stehen für die technische Unterstützung von lokalen,
regionalen oder nationalen Behörden bei der Umsetzung von Maßnahmen im
Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien zur Verfügung.

Laut Text des EP kann die Fazilität Rückstellungen und Kapitalzuweisungen für
Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und andere Finanzprodukte umfassen.
Wobei die Finanzfazilität in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Finanz-
intermediären geschaffen wird und für die Beteiligung geeigneter Investoren
offen ist. Für die Auswahl der Finanzintermediäre ist ihre nachweisliche Fähig-
keit ausschlaggebend die Fördermittel effizient und effektiv mit den im Text des
Europäischen Parlaments genannten Förder- und Auswahlkriterien genügen.7

Der Deutsche Bundestag unterstützt den Vorschlag zur Verwendung der Mittel
ausdrücklich. Es wird höchstwahrscheinlich keine vorangehende Zuteilung der
ungebundenen Mittel pro EU-Mitgliedstaat geben, sondern die Verteilung per
Windhundprinzip stattfinden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,

1. sich im Sinne des Vorschlags der Kommission und des Europäischen Parla-
ments für den fristgerechten Abruf und die Verwendung der Mittel in
Deutschland und in der EU einzusetzen. Die Frist für den Abruf der Mittel
beginnt voraussichtlich ab dem 1. Januar 2011 und endet am 31. März 2011;

2. sich dafür einzusetzen, dass auch möglicherweise weitere Mittel des Kon-
junkturpaketes, die nicht gebunden werden konnten, von der EU für Energie-
effizienz eingesetzt werden;

5 KOM(2010)283

6 P7_TA(2010)0395
7 P7_TA(2010)0395

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4017

3. darüber hinaus die ungebundenen EU-Mittel, die nach Deutschland zurück-
fließen, zügig für mehr Energieeffizienz und regenerative Energien in der
Bundesrepublik Deutschland zu nutzen.

Berlin, den 30. November 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Angesichts der im Rahmen der Haushaltsverhandlung für den Haushalt 2011
stattgefundenen Mittelkürzungen im Bereich CO2-Gebäudesanierungspro-
gramm der KfW Bankengruppe und des Marktanreizprogramms (MAP) sowie
der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bieten die ungebundenen Finanz-
mittel der EU die Möglichkeit die Kürzungen der Bundesregierung zumindest
geringfügig zu revidieren. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass nach-
gewiesen wird, dass die Mittel schnell und verlässlich eingesetzt werden kön-
nen. Der Bundestag ist der Auffassung, dass dies auf nationaler Ebene im Rah-
men der bestehenden Programme der KfW Bankengruppe und der BAFA am
besten zu leisten ist.

Die Verwendung der Mittel unter anderem zur Steigerung der Energieeffizienz
von Gebäuden ist mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang. Die Regelungs-
kompetenz der Mitgliedstaaten bezüglich der Wohnraumförderung ist nicht
berührt. Die Möglichkeit der Mittelverwendung für die Steigerung der Energie-
effizienz von Wohngebäuden kann daher keinen Eingriff in die Regelungskom-
petenz der Mitgliedstaaten im Sinne des Artikels 5 EUV i. V. m. Subsidiaritäts-
protokoll darstellen. Die Steigerung von Energieeffizienz im Gebäudebereich
korreliert mit der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(C 115/47), in Artikel 194 definierten Gemeinschaftsaufgabe Energiepolitik in
der EU. In dem Absatz 1 Satz c des genannten Artikels wird explizit die Förde-
rung von Energieeffizienzmaßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe genannt.

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