BT-Drucksache 17/3966

Stand und Perspektive der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Verbot von Tierversuchen für Kosmetika

Vom 26. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3966
17. Wahlperiode 26. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken,
Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand und Perspektive der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Verbot
von Tierversuchen für Kosmetika

Mit der Richtlinie 2003/15/EG hat sich die Europäische Union das verbindliche
Ziel gesetzt, Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten schritt-
weise zu verbieten. Seit März 2009 ist es in der EU verboten, kosmetische In-
haltsstoffe und Produkte an Tieren zu testen.

Nach wie vor finden aber Tierversuche für Kosmetikprodukte statt: für die
Langzeit-Giftigkeitsprüfung, zur Überprüfung des Einflusses auf Fortpflanzung
und Entwicklung der Nachkommen und für Untersuchungen zur Aufnahme,
Verteilung und Ausscheidung von Stoffen aus dem Organismus. Diese sollen
ab März 2013 nicht mehr erlaubt sein, gemeinsam mit dem Verkaufsverbot von
Kosmetikprodukten, für die außerhalb der EU Tierversuche durchgeführt wur-
den.

Ein von der EU-Kommission in Auftrag gegebener Bericht (siehe http://ec.
europa.eu/consumers/sectors/cosmetics/documents/public_consultation/index_
en.htm) kommt jetzt jedoch zu dem Schluss, dass noch keine ausreichenden
Alternativmethoden zur Verfügung stünden, um die Durchführung von Tierver-
suchen für kosmetische Produkte und Inhaltsstoffe sowie den Verkauf von an
Tieren getesteten Kosmetikprodukten fristgerecht zu verbieten.

Damit wäre die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie und ein ausnahms-
loser Ausstieg aus Tierversuchen für die Herstellung von Kosmetik nicht mehr
wie vorgesehen möglich.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Ziele verfolgt die Richtlinie 2003/15/EG, und welche davon sind
bisher erreicht worden?

2. Welche Ziele wurden nicht erreicht, und warum nicht?

3. a) Wann und von wem wurde der von der EU-Kommission in Auftrag gege-

bene Bericht erstellt?

b) Wie lautete der genaue Auftrag an die Berichterstatter?

c) Welche konkreten Ergebnisse liefert der Bericht?

d) Welche Empfehlungen spricht der Bericht aus?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Zielsetzung und die Ergebnisse des
Berichts?

Drucksache 17/3966 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Wie bewertet die Bundesregierung, dass in dem Bericht auch eine Wieder-
zulassung von Tierversuchen zur Prüfung von allergie- und krebsauslösen-
den Eigenschaften von kosmetischen Produkten bzw. Inhaltsstoffen in Er-
wägung gezogen wird, obwohl diese gemäß EU-Richtlinie bereits seit 2009
rechtsmäßig verboten sind?

6. a) Bei welchen kosmetischen Produkten und Inhaltsstoffen fehlen für wel-
che Untersuchungen noch geeignete Alternativmethoden?

b) Gibt es ausreichend andere Kosmetikprodukte für den gleichen Einsatz-
bereich, für die bereits Alternativmethoden bestehen, um einen Ausfall
der unter Frage 6a genannten Produkte und Inhaltsstoffe auszugleichen,
und wenn nein, worin besteht die Besonderheit der unter Frage 6a ge-
nannten Produkte und Inhaltsstoffe?

7. a) Welche Alternativmethoden sollten bis März 2013 vorliegen, um auf
alle Tierversuche für Kosmetika verzichten zu können?

b) Warum liegen diese nicht vor?

c) Von welchen Annahmen ging man aus, als das Ziel beschlossen wurde,
bis März 2013 Alternativmethoden einzuführen?

d) Welche Anstrengungen haben die Europäische Union und die Bundesre-
gierung unternommen, um eine rechtzeitige Einführung der Alternativ-
methoden zu ermöglichen?

8. a) Welche Anstrengungen sind nach Auffassung der Bundesregierung zu
ergreifen, damit schnellstmöglich Alternativmethoden zur Verfügung
stehen?

b) Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einführung dieser Alterna-
tivmethoden?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, partielle Handels-
beschränkungen für kosmetische Produkte zu erlassen, die nach März 2013
nach wie vor anhand von Tierversuchen getestet werden?

10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das durch die EU-Richt-
linie angestrebte vollständige Verbot von Tierversuchen für Kosmetik ein
wichtiger Motor für die Entwicklung und Validierung weiterer tierver-
suchsfreier Methoden ist und eine Verzögerung in der Umsetzung eine ver-
minderte Erforschung von Ersatzmethoden zur Folge hätte?

11. a) Welche und wie viele Tierversuche werden in Deutschland und der EU
derzeit noch jährlich durchgeführt, um Kosmetikprodukte und Kosme-
tikinhaltsstoffe zu testen?

b) In welchem Umfang werden welche Tierarten für diese Versuche in der
Europäischen Union und in Deutschland verbraucht?

c) Wie hat sich diese Anzahl in den letzten Jahren entwickelt?

12. a) In welchem Umfang fördert die Bundesregierung die Erforschung und
Anwendung von Alternativmethoden zu Tierversuchen?

b) In welchem Umfang fördert die Bundesregierung die Erforschung und
Anwendung von Tierversuchen?

13. a) In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
finanzielle Mittel zur Förderung von Alternativmethoden zu Tierver-
suchen zur Verfügung gestellt, und in welchem Umfang (Angaben in
Prozent) wurden diese gewährt und abgerufen?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3966

14. Plant die Bundesregierung, die für die Förderung von Alternativmethoden
zur Verfügung stehenden Mittel zu erhöhen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 26. November 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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