BT-Drucksache 17/3928

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/2116- Verbraucherinformationsgesetz zügig reformieren b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/1576- Verbraucherinformationsgesetz jetzt verbraucherfreundlich ausgestalten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/1983- Verbraucherinformationsgesetz jetzt novellieren d) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -17/1800, 17/2373 Nr. 1- Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes

Vom 24. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3928
17. Wahlperiode 24. 11. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Petra Crone,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2116 –

Verbraucherinformationsgesetz zügig reformieren

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Dr. Gesine Lötzsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1576 –

Verbraucherinformationsgesetz jetzt verbraucherfreundlich ausgestalten

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Ulrike Höfken, Cornelia Behm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/1983 –

Verbraucherinformationsgesetz jetzt novellieren

d) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 17/1800, 17/2373 Nr. 1 –

Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der Evaluation
des Verbraucherinformationsgesetzes
A. Problem

Zu Buchstabe a

Das ursprüngliche Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG), den Bür-
gern mehr Transparenz und einen leichteren Zugang zu Verbraucherinformatio-
nen zu ermöglichen, ist nach Ansicht der Antragsteller verfehlt worden. So wer-
den Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern oft überhaupt nicht oder

Drucksache 17/3928 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

nur unzureichend beantwortet. Die zuständigen Behörden informieren von sich
aus kaum aktiv über Rechtsverstöße oder Gesundheitsgefahren. Zudem erhalten
die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Antragstellung keine Sicherheit
über die letztlich entstehenden Kosten, da die Kosten abhängig vom Bearbei-
tungsaufwand erhoben werden. Die Fraktion der SPD strebt in ihrem Antrag
eine unverzügliche Novellierung des VIG an.

Zu Buchstabe b

Verbraucherorganisationen haben nach Ansicht der Antragsteller in Praxistests
bewiesen, dass das VIG deutliche Mängel aufweist. Danach haben die meisten
Behörden wenig Interesse, sachgerecht zu informieren. Bürgerinnen und Bürger
werden bei Anfragen meist mit pauschalen und unkonkreten Antworten abge-
speist. Hohe Kosten sowie zu lange Bearbeitungszeiträume entfalten eine erheb-
liche Abschreckungswirkung. Zudem hat das Gesetz viele Schlupflöcher, insbe-
sondere bei der Auskunftspflicht der Unternehmen gegenüber Behörden. Die
Fraktion DIE LINKE. beabsichtigt mit ihrem Antrag eine Novellierung des
VIG.

Zu Buchstabe c

Anlässlich des zweijährigen Jubiläums des VIG haben nach Ansicht der Antrag-
steller Verbraucherorganisationen und Umweltverbände eine kritische Bilanz
gezogen und eine Überarbeitung des Gesetzes gefordert, weil sich das Gesetz in
der Praxis als kontraproduktiv erwiesen hat. Das derzeitige Gesetz kann das Ziel
eines unbürokratischen und wirksamen Zugangs zu verbraucherrelevanten In-
formationen nicht sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen lange auf
ihre Informationsanfragen warten, Verantwortliche werden nicht genannt und
die Gebühren für die Auskünfte sind zu hoch. Die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN strebt mit ihrem Antrag eine umgehende Novellierung des VIG
an.

Zu Buchstabe d

Mit der Unterrichtung auf Drucksache 17/1800 legt die Bundesregierung gemäß
des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 29. Juni 2006 (Drucksache
16/2035) einen ersten Bericht über die Ergebnisse der Evaluation des VIG vor.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2116 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1576 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

Zu Buchstabe c
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1983 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3928

DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

Zu Buchstabe d

Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 17/1800.

C. Alternativen

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/2116.

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/1576.

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/1983.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/3928 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 17/1800

a) den Antrag auf Drucksache 17/2116 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/1576 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/1983 abzulehnen.

Berlin, den 29. September 2010

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Peter Bleser
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Erik Schweickert
Berichterstatter

Caren Lay
Berichterstatterin

Nicole Maisch
Berichterstatterin

auf, Best-Practice-Beispiele und Modellprojekte von Län- Informationsrecht auf alle Produkte, Erzeugnisse und
dern und Kommunen zu fördern – die eine Verbesserung der
proaktiven Information der Verbraucherinnen und Verbrau-
cher zum Ziel haben – sowie mit der Vorlage eines Gesetz-
entwurfs insbesondere

Dienstleistungen auszuweiten;

– den Rechtsbegriff der wettbewerbsrelevanten Informa-
tionen zu streichen;

– Behörden weitreichender als bisher zur aktiven Informa-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3928

Bericht der Abgeordneten Peter Bleser, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Erik Schweickert,
Caren Lay und Nicole Maisch

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/2116 wurde in der 49. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 17. Juni 2010 dem
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz zur federführenden Beratung und dem Petitions-
ausschuss, dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie, dem Ausschuss für Gesundheit
sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/1576 wurde in der 46. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2010 dem
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz zur federführenden Beratung und dem Innen-
ausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie sowie dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung über-
wiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/1983 wurde in der 46. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2010 dem
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz zur federführenden Beratung und dem Innen-
ausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie sowie dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung über-
wiesen.

Die Unterrichtung auf Drucksache 17/1800 wurde gemäß
§ 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundestages am
2. Juli 2010 dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung und
dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie sowie dem Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die SPD-Fraktion beanstandet in ihrem Antrag, dass das
ursprüngliche Ziel des VIG, den Bürgern mehr Transparenz
und einen leichteren Zugang zu Verbraucherinformationen
zu ermöglichen, verfehlt worden ist. Anfragen von Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern werden oft überhaupt nicht oder
nur unzureichend beantwortet. Die zuständigen Behörden
informieren von sich aus kaum aktiv über Rechtsverstöße
oder Gesundheitsgefahren. In ihrem Antrag auf Drucksache
17/2116 plädiert die Fraktion der SPD für eine unverzügliche
Novellierung des VIG. Sie fordert die Bundesregierung dazu

des Weingesetzes hinaus auf alle Produkte und Dienst-
leistungen auszuweiten;

– Behörden zu verpflichten, Untersuchungsergebnisse von
sich aus zu veröffentlichen, damit Behördeninformatio-
nen im Internet für den Verbraucher kostenfrei und ohne
langwieriges Antragsverfahren verfügbar werden;

– ein „Smiley-System“ einzuführen, bei dem die Ergebnis-
se der amtlichen Lebensmittelkontrolle für den Verbrau-
cher sichtbar am Eingang eines Lebensmittelbetriebes
mittels eines „Smileys“ dokumentiert wird;

– die Ausschluss- und Beschränkungsgründe grundlegend
zu reformieren;

– das Verfahren einfacher und unbürokratischer zu gestal-
ten;

– Akteneinsicht kostengünstiger und in angemessener Frist
zu ermöglichen;

– einen gesetzlichen Informationsanspruch der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher gegenüber Unternehmen zu
ermöglichen, der insbesondere Transparenz hinsichtlich
Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Eigenkontrolle
schafft.

Zu Buchstabe b

Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. haben Verbraucher-
organisationen in Praxistests bewiesen, dass das VIG deut-
liche Mängel aufweist. Danach haben die meisten Behörden
wenig Interesse, sachgerecht zu informieren. Bürgerinnen
und Bürger werden bei Anfragen meist mit pauschalen und
unkonkreten Antworten abgespeist. Kosten in zum Teil er-
heblicher Höhe sowie Bearbeitungszeiträume von mehreren
Monaten entfalten eine erhebliche Abschreckungswirkung.
Zudem hat das Gesetz aus Sicht der Fraktion DIE LINKE.
viele Schlupflöcher, insbesondere bei der Auskunftspflicht
der Unternehmen gegenüber Behörden. Vor diesem Hin-
tergrund spricht sich die Fraktion DIE LINKE. für eine
Novellierung des VIG aus. In ihrem Antrag auf Druck-
sache 17/1576 fordert die Fraktion DIE LINKE. die Bun-
desregierung dazu auf, die Ergebnisse der Evaluation des
VIG umgehend zu veröffentlichen sowie mit der Vorlage
eines Gesetzentwurfs insbesondere

– den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor
unlauteren, irreführenden und gesundheitsbeeinträchti-
genden Methoden von Herstellern und Händlern bei Pro-
dukten und Dienstleistungen als ausdrücklichen Geset-
zeszweck im VIG zu verankern;

– den Geltungsbereich des Gesetzes für ein wirksames
– den Anwendungsbereich des VIG über den Geltungs-
bereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und

tion der Öffentlichkeit sowie zur Hilfe bei der Informa-
tionsbeschaffung zu verpflichten;

Drucksache 17/3928 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– eine Regelung in Abstimmung mit den Ländern zu schaf-
fen, welche die Kenntlichmachung der Qualität der
Lebensmittelhygiene in Gaststätten, Restaurants und
Lebensmittelbetrieben verpflichtend einführt. Dazu sol-
len die Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen in
den Betrieben nach dem Vorbild des dänischen „Smiley-
Systems“ veröffentlicht werden;

– das Antragsverfahren für die Verbraucherinnen und Ver-
braucher zu vereinfachen und zeitlich abzukürzen;

– Informationszugänge für Verbraucherinnen und Verbrau-
cher gegenüber Behörden kostenfrei und gegenüber
Unternehmen kostenfrei bzw. sozialverträglich auszu-
gestalten.

Zu Buchstabe c

Anlässlich des zweijährigen Bestehens des VIG haben laut
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verbraucher-
organisationen und Umweltverbände eine kritische Bilanz
gezogen und eine Überarbeitung des Gesetzes angemahnt.
Das derzeitige Gesetz kann das Ziel eines unbürokratischen
und wirksamen Zugangs zu verbraucherrelevanten Informa-
tionen nicht sicherstellen. Die Bürgerinnen und Bürger müs-
sen lange auf ihre Informationsanfragen warten, Verantwort-
liche werden nicht genannt und die Gebühren für die
Auskünfte sind zu hoch. Das Gesetz weist zudem Verfah-
renshürden auf und ist nicht anwenderfreundlich. Die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält es für dringend gebo-
ten, das VIG umgehend zu novellieren. In ihrem Antrag auf
Drucksache 17/1983 fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Bundesregierung zur Vorlage eines Ge-
setzentwurfs auf, bei dem folgende Punkte Berücksichtigung
finden

– die Streichung von beschränkenden Ausnahmen vom
Auskunftsanspruch;

– die Ausweitung des Gesetzes auf Dienstleistungen und
Finanzdienstleistungen;

– die Verpflichtung der Unternehmen zu Auskünften;

– die Neuregelung der Gebührenordnung, so dass Verbrau-
cherinnen und Verbraucher unbürokratisch und ohne ab-
schreckende Kosten Auskünfte erhalten;

– die Beseitigung der Rechtsunklarheiten und Ermög-
lichung der Veröffentlichung von behördlichen Kontroll-
ergebnissen;

– die Einführung zeitlicher Fristen für die Bereitstellung
der Informationen.

Zu Buchstabe d

Der Deutsche Bundestag (Drucksache 16/2035 vom 28. Juni
2006) sowie der Bundesrat (Bundesratsdrucksache 584/06
vom 22. September 2006) haben die Bundesregierung um
eine Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
binnen zwei Jahren nach dessen Inkrafttreten gebeten. In
diesem Rahmen hat der Deutsche Bundestag die Bundes-
regierung unter anderem beauftragt, im Rahmen eines ver-
braucherpolitischen Berichts die Erfahrungen mit dem VIG

Mit der Unterrichtung auf Drucksache 17/1800 legt die Bun-
desregierung einen ersten Bericht über die Ergebnisse der
Evaluation des VIG vor.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Petitionsausschuss hat in seiner 18. Sitzung am
15. September 2010 den Antrag auf Drucksache 17/2116
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Antrag auf Drucksache 17/2116 abzulehnen.

Der Innenausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, der Ausschuss für Gesundheit sowie der
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit haben in ihren Sitzungen am 29. September 2010 den
Antrag auf Drucksache 17/2116 beraten und übereinstim-
mend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 17/2116 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie sowie der Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben in
ihren Sitzungen am 29. September 2010 den Antrag auf
Drucksache 17/1576 beraten und übereinstimmend mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/1576 abzulehnen.

Zu Buchstabe c

Der Innenausschuss hat in seiner 20. Sitzung am 29. Sep-
tember 2010 den Antrag auf Drucksache 17/1983 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD empfohlen, den Antrag auf Drucksache
17/1983 abzulehnen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 29. Sep-
tember 2010 den Antrag auf Drucksache 17/1983 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf
Drucksache 17/1983 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie sowie der
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit haben in ihren Sitzungen am 29. September 2010 den
Antrag auf Drucksache 17/1983 beraten und übereinstim-
mend mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 17/1983 abzulehnen.

Zu Buchstabe d
zu dokumentieren und zwei Jahre nach Inkrafttreten des Ge-
setzes einen ersten Bericht vorzulegen.

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie sowie der Ausschuss für

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3928

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben in
ihren Sitzungen am 29. September die Unterrichtung auf
Drucksache 17/1800 beraten und ihre Kenntnisnahme emp-
fohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Zu den Buchstaben a, b, c und d

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 19. Sitzung am 7. Juli 2010 zu
den Anträgen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie zu der Unterrichtung
der Bundesregierung eine öffentliche Anhörung durchge-
führt.

Folgende Verbände und Ministerien sowie Einzelsachver-
ständige hatten Gelegenheit zur Stellungnahme:

Verbände/Ministerien

– Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V.

– Deutsche Umwelthilfe e. V.

– EDEKA Zentrale AG & Co. KG

– foodwatch e. V.

– Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Ver-
braucherschutz Baden-Württemberg

Einzelsachverständige

– Prof. Dr. Monika Böhm

– Michael Günther

– Poul Ottosen.

Die Sachverständigen bewerteten das VIG unterschiedlich.

Aus Sicht von Dr. Marcus Girnau, Bund für Lebensmittel-
recht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), prallen beim
Thema VIG sehr unterschiedliche Interessensbereiche auf-
einander. Neben den Informationsinteressen der Verbraucher
stünden auf der anderen Seite verfassungsrechtlich verbrief-
te Schutzrechte der Unternehmen. Diese seien zwingend zu
berücksichtigen. Entscheidend sei daher die Sicherstellung
eines angemessenen Interessenausgleichs zwischen Infor-
mations- und Schutzinteressen. Im Rahmen des VIG gebe es
keinen Raum für die Veröffentlichung von potentiellen und
nicht rechtskräftig festgestellten Rechtsverstößen unter Nen-
nung von Unternehmens- und Produktnamen.

Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH),
kritisierte, dass die bei der Verabschiedung des VIG gemach-
ten Versprechen nicht eingehalten worden seien. Der ange-
kündigte Meilenstein sei das Gesetz in keinem Fall, sagte die
DUH-Vertreterin. Weder würden „Ross und Reiter“ genannt
noch die Fristen bei Anfragen eingehalten. Zudem würden
Behörden und Unternehmen zu oft pauschal auf Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse verweisen, um sich der Aus-
kunftspflicht zu entziehen.

Jens Harting, EDEKA Zentrale AG & Co. KG, beurteilte
aus Sicht des deutschen Handel das VIG positiv. Der gesam-
te deutsche Handel stehe zu dem Ziel einer sachgerechten
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher. Aller-

Erfahrungen zum Gesetz zeigten, dass konkrete Anfragen
von Verbrauchern zeitnah und präzise beantwortet würden.
Sowohl Handel als auch Industrie lehnten eine Erweiterung
des gesetzlichen Auskunftsanspruches gegenüber Unterneh-
men ab.

Matthias Wolfschmidt, foodwatch e. V., kritisierte das VIG
in seiner bisherigen Form. 80 Prozent ihrer Anfragen seien
bisher nicht beantwortet worden, legte er dar. Zudem schre-
cke das VIG in seiner jetzigen Form Verbraucher eher ab, als
dass sie ermutigt würden, ihr Auskunftsrecht in Anspruch zu
nehmen. Foodwatch e. V. fordere daher unter anderem, dass
Behörden verpflichtet werden sollen, sämtliche von ihnen
erhobenen Mess-, Analyse- und Untersuchungsergebnisse
gut zugänglich und leicht auffindbar zu veröffentlichen.

Jürgen Maier, Ministerium für Ländlichen Raum, Er-
nährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg,
zog eine positive Bilanz des VIG. Es habe die Informations-
kultur in Deutschland weitergebracht und für wachsende
Transparenz bei Unternehmen und Behörden gesorgt. Der
Bedarf der Bürger an solchen Verbraucherinformationen sei
allerdings bisher nicht so groß wie erwartet. Großer Ver-
waltungsaufwand werde durch die überwiegend von Ver-
braucherorganisationen gestellten sogenannten Globalfragen
ausgelöst. Einen Bedarf für eine Ausweitung der bestehen-
den Regelungen sehe er derzeit nicht.

Die Einzelsachverständige Prof. Dr. Monika Böhm, Uni-
versität Marburg, betonte, dass die Kritik, die zum Teil in
sehr deutlicher Form am VIG geäußert werde, empirisch
nicht bestätigt werde. Die Bürger hätten mehr Anfragen als
bekannt gestellt, nur eben nicht auf dem förmlichen Weg des
VIG, sondern auf Ebene der Landkreise. Von den gestellten
Anfragen sei ein großer Teil beantwortet worden. Auch von
einer überzogenen Gebührenerhebung zu sprechen träfe den
Sachverhalt nicht. Allerdings sei für die Verbraucherinnen
und Verbraucher, zumindest zu Beginn, die Gebührenerhe-
bung wenig transparent gewesen.

Der Einzelsachverständige Michael Günther, Rechtsanwalt,
forderte ein möglichst einfaches, effektives und klares VIG.
Bei der Feststellung von Missständen müsse das betroffene
Unternehmen schnell angehört werden. Es sei ferner nicht
zutreffend, dass Unternehmen nicht verpflichtet seien, im
Bereich des öffentlichen Rechts Auskünfte zu erteilen. Das
Umweltinformationsgesetz kenne, jedenfalls bei Unterneh-
men der Daseinsvorsorge, inzwischen diese Rechtsver-
pflichtung. Die Unternehmen der Daseinsvorsorge seien aus-
kunftspflichtige Stellen und das könne man durchaus auch
als Modell nehmen, um die Verwaltung von Informations-
pflichten zu entlasten, die leicht und viel effektiver von den
Unternehmen zu erfüllen seien.

Der Einzelsachverständige Gesandter-Botschaftsrat Poul
Ottosen, Leiter der Abteilung Ernährung, Landwirtschaft &
Fischerei der Königlich Dänischen Botschaft in Berlin, be-
richtete über die positiven Erfahrungen mit dem seit 2001 in
Dänemark geltenden System der Veröffentlichung aller
Lebensmittelkontrollberichte. Sowohl Unternehmen als auch
Verbraucher stünden der Regelung sehr positiv gegenüber.
Kernpunkt sei die sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse,
sagte Ottosen. Als Folge des „Smiley-Systems“ sei die Ein-
dings seien dabei Verbraucher- und Unternehmensinteressen
in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Die bisherigen

haltung der Regeln etwa bei der Hygiene in Dänemark klar
verbessert worden.

Drucksache 17/3928 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu den weiteren Ergebnissen der Anhörung wird auf das
Wortprotokoll der öffentlichen Beratung einschließlich der
eingereichten schriftlichen Stellungnahmen, die der Öffent-
lichkeit über die Webseite www.bundestag.de zugänglich
sind, verwiesen. Das Ergebnis der Anhörung ist in die Aus-
schussberatungen eingegangen.
In seiner 21. Sitzung am 29. September 2010 hat der Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz sämtliche Vorlagen abschließend beraten.
Die Bundesregierung bewertete das VIG als einen Erfolg.
Mit dem VIG sei die Informationskultur in Deutschland ver-
ändert worden. Das von der Bundesregierung beim VIG ge-
wählte transparente und partizipative Evaluationsverfahren
sei auf allgemeine Zustimmung gestoßen. Allerdings hätte es
bisher leider zu keiner Annäherung zwischen den sehr kon-
trären Standpunkten von Wirtschafts- und Verbraucherver-
bänden geführt. Die Bundesregierung strebe eine ausgewo-
gene Optimierung des VIG an, deren Schwerpunkt auf einer
Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit sowie einer noch schnel-
leren und unbürokratischeren Antragsbearbeitung liegen
solle. Sie werde noch in diesem Jahr dem Parlament einen
Gesetzentwurf vorlegen.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, mit dem VIG sei ein
gutes Gesetz geschaffen worden. Sie bezeichnete die von der
Bundesregierung verfolgte Verfahrensweise bei der Evaluie-
rung des VIG als vorbildlich. Sie begrüße die Erstellung von
verschiedenen Gutachten und die Durchführung einer breit
angelegten Anhörungsphase. In diesem Zusammenhang sei-
en die Sachverständigen als auch die Verbraucherorganisa-
tionen schon zu einem frühen Zeitpunkt einbezogen worden.
Die Evaluierung habe erwiesen, dass sich das VIG in den
zwei Jahren seines Bestehens im Grundsatz bewährt habe.
Die Aussagen der Oppositionsfraktionen, dass das VIG den
Praxistest nicht bestanden hätte, seien bei näherer Betrach-
tung der Gutachten nicht zutreffend. Aus Sicht der CDU/
CSU-Fraktion könne das VIG selbstverständlich weiterent-
wickelt und an einigen Stellen noch weiter verbessert wer-
den. Das beträfe insbesondere die Kosten der Auskunfts-
pflicht. Zudem sollten Rechtsverstöße zukünftig ins Internet
gestellt und damit jedem Bürger zugänglich gemacht wer-
den. Keine Notwendigkeit sehe sie für eine Vereinheit-
lichung der bestehenden verschiedenen Informationsgesetze
– Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformations-
gesetz (UIG) und Verbraucherinformationsgesetz (VIG) – zu
einem Gesetz. So entschieden die angefragten Behörden
schon heute, nach welchem Gesetz die Auskunft zu erteilen
sei. Die Wirkung auf den Bürger sei in keinem Falle durch
das Vorhandensein von drei Gesetzen beeinträchtigt. Die
Forderung der Opposition bezüglich einer Auskunftspflicht
an Unternehmen im Rahmen des VIG werde von Seiten der
CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Es sei im Sinne der Verbrau-
cherinnen und Verbraucher, dass Auskünfte über Behörden
gegeben werden. In der Diskussion, ob „Smileys“ an Gast-
stätten anzubringen seien, schließe sich die CDU/CSU-Frak-
tion der Position der Bundesregierung an, dass sich in erster
Linie die Bundesländer mit diesem Thema zu beschäftigen
haben. Der Gesetzgeber auf Bundesebene habe nur Interesse
an der Etablierung eines einheitlichen Systems, damit nicht
in der Bundesrepublik unterschiedliche Systeme bei der Be-
wertung von Gaststätten Platz fänden.

bungsverfahren der großen Koalition wäre ihr das Gesetz
nicht weit genug gegangen. Einige Schwächen des Gesetzes
wären bereits damals absehbar gewesen. Aus diesem Grund
habe sie bereits zum damaligen Zeitpunkt eine Evaluierung
verlangt, um dieses Gesetz auf Basis der Erfahrungswerte zu
überarbeiten und für echte Transparenz für Verbraucherin-
nen und Verbraucher zu sorgen. Der Evaluationsbericht der
Bundesregierung zeige, dass ihre Befürchtungen eingetrof-
fen seien. Zwar würden die ersten Behörden von sich aus
Informationen ins Netz stellen. Trotzdem sei das Ziel des
Gesetzes, mehr Transparenz und einen leichteren Zugang zu
Verbraucherinformationen zu ermöglichen, verfehlt worden.
Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern wären oft
gar nicht, nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum
oder überhaupt nicht ausreichend beantwortet worden. Die
in § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ge-
schaffene Sollvorschrift, wonach die Behörden von sich aus
aktiv über Rechtsverstöße, Gesundheitsgefahren und Gam-
melfleischfunde informieren sollen, wäre bisher kaum zur
Anwendung gekommen. Auf der Grundlage der Landesge-
bührenordnungen wären teilweise abschreckend hohe Kos-
ten erhoben worden. Da die Erhebung der Kosten für eine
Anfrage vom Bearbeitungsaufwand abhängig gemacht wer-
de, hätten die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der An-
tragstellung keine Sicherheit über die letztendliche Höhe der
Kosten. Anfragen über Rechtsverstöße würden oft mit der
Begründung abgewiesen, dass das Verwaltungsverfahren
noch nicht abgeschlossen sei bzw. ein Rechtsverstoß erst mit
Erlass eines Bescheides vorliege. Dies geschehe, obwohl der
Gesetzeswortlaut einen Zugang zu Informationen über
Rechtsverstöße auch während laufender Verwaltungsverfah-
ren ausdrücklich ermögliche. Es bestehe kein Zweifel an
einem Überarbeitungsbedarf beim VIG. Diesem trage der
Antrag der Fraktion der SPD Rechnung. Dabei müsse auch
die Zusammenführung der unterschiedlichen Informations-
gesetze zu einem Gesetz baldmöglichst erfolgen.

Die Fraktion der FDP erklärte, dass sie das VIG für ein
ordentliches Gesetz halte. Sie teile nicht die kritischen Ein-
schätzungen der Oppositionsfraktionen zum VIG. Sie begrü-
ße das von der Bundesregierung beim VIG durchgeführte
Evaluierungsverfahren, das sich durch einen breiten Dialog
auszeichne. So seien im Internet rechtzeitig alle Gutachten
veröffentlicht und eine Plattform eingerichtet worden. Das
VIG enthalte einige Punkte, die aus Sicht der FDP-Fraktion
noch verbessert werden könnten. Die FDP-Fraktion trete
beim Thema Gebühren für die Schaffung von mehr Transpa-
renz im Rahmen des VIG ein. Dem Verbraucher müsse
schon vorher klar sein, was eine Auskunft koste. Bisher seien
die Kosten und Gebühren vor der Anfrage nur eingeschränkt
abschätzbar. Das sei von Bundesland zu Bundesland unter-
schiedlich. In diesem Zusammenhang müsse es eine einheit-
liche Gebührenordnung geben. Der Auskunftsersuchende
müsse vorher wissen, was ihn seine Anfrage koste. Dann
könne er sich auch entscheiden, ob er die Anfrage stelle oder
nicht. Die FDP-Fraktion plädiere zudem dafür, die bestehen-
den Informationsgesetze nicht weiter nebeneinander anzu-
wenden, sondern in einem Gesetz auf Bundesebene zusam-
menzuführen. „Smileys“ bei Gaststätten stehe die FDP-
Fraktion aufgeschlossen gegenüber, da sie der Intention des
VIG sehr nahe kämen. Allerdings müsse der Gesetzgebungs-
Die Fraktion der SPD stellte fest, dass sie das VIG insge-
samt kritisch sehe. Schon beim ursprünglichen Gesetzge-

prozess in Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Dem in
diesem Zusammenhang häufig als Beispiel angeführten

die Forderungen der Opposition nach Ausweitung der Infor-
mationspflichten von Unternehmen ab.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, dass sie das VIG in der
jetzigen Fassung für weitgehend wirkungslos und untauglich
betrachte. In der Praxis diene das Gesetz nicht den Verbrau-
cherinnen und Verbrauchern, sondern schütze im Gegenteil
Behörden und Unternehmen vor den Verbraucherinnen und
Verbrauchern. Auch die Verbände hätten eine sehr scharfe
Kritik am VIG in der aktuellen Fassung formuliert. Die Aus-
künfte erfolgten zu langsam, zu teuer und zu bürokratisch.
Gerade im Lebensmittelbereich kämen die Informationen zu
spät. Die hohen Kosten schreckten die Verbraucherinnen und
Verbraucher von Anfragen ab. Die Überarbeitung des VIG
sei dringend notwendig. Mit ihrem Antrag verfolge die Frak-
tion DIE LINKE. das Ziel, zu einem effektiven Gesetz mit
mehr Transparenz im Interesse der Verbraucherinnen und
Verbraucher zu gelangen. So solle das Gesetz auf weitere
Produkte und Dienstleistungen über den Lebensmittelbe-
reich hinaus ausgeweitet werden. Beispielsweise müsse das
VIG auch für Finanzdienstleistungen gelten. Zudem fordere
sie einen direkten Auskunftsanspruch von Verbraucherinnen
und Verbrauchern gegenüber Unternehmen und eine aktive
Veröffentlichungspflicht der Behörden. Letztere sollen nicht
nur bei Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern
oder von Verbraucherverbänden Auskünfte veröffentlichen,
sondern gesetzlich dazu verpflichtet werden, bei bestimmten
Verstößen auch aktiv die Öffentlichkeit zu informieren. Die
bisherigen Ausnahmen vom Auskunftsanspruch sollen ab-
schließend geregelt und begrenzt werden. Das öffentliche
Interesse solle dadurch zukünftig stärker ins Gewicht fallen
als die Interessen von Unternehmen. Wenn das öffentliche
Interesse überwiege, dann müssten zukünftig auch Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden. Die Frak-
tion DIE LINKE. befürworte auch eine Vereinfachung des
Antragsverfahrens sowie einen weitgehend kostenfreien Zu-
gang zu den Informationen. Zudem fordere sie eine Anglei-
chung bei den drei verschiedenen Informationsgesetzen.
Beim „Smiley-System“ setze sie sich für eine verbindliche
Regelung auf Bundesebene ein.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zog eine kri-
tische Bilanz zum VIG. Sie sehe sich zusammen mit Verbän-
den wie der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) oder dem
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) mit dem
Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum VIG in ihren
Forderungen nach mehr Anwenderfreundlichkeit und nach
breiteren Informationsansprüchen bestärkt. Im Rahmen des
Evaluierungsberichtes wäre auch die von der Bundesregie-
rung im Rahmen der Gutachten beauftragte Universität Mar-

dem fehle die Rechtsklarheit, welche Behörden auskunfts-
pflichtig seien. Es bestehe erheblicher Nachbesserungsbe-
darf beim VIG. Das Betriebsgeheimnis werde immer als ein
Argument gegen breitere Informationsansprüche ins Feld
geführt. Der Rattenkot in der Küche sei aber kein Betriebs-
geheimnis. Die Information darüber sei verbraucherrelevant
und gehöre am besten auf einen Zettel, der im Schaufenster
ausgehängt werde. Ein weiteres Argument, das immer wie-
der gegen eine Ausweitung von Informationsansprüchen
angebracht werde, sei die Tatsache, dass die meisten Anfra-
gen von Journalisten oder Verbänden wie foodwatch e. V.,
aber eben nicht von Privatpersonen stammten. Es sei aber
sinnvoll, dass Verbände und Journalisten stellvertretend für
die Verbraucherinnen und Verbraucher die Arbeit „eines
Wachhundes“ auf den Märkten übernähmen. Die proaktive
Art, mit der zum Beispiel foodwatch e. V. und verschiedene
Journalisten Informationen beispielsweise über Gammel-
fleisch in die Presse brächten, führe zu fairen und transparen-
ten Marktbedingungen für die Konsumenten und die Wettbe-
werber. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordere
mit Ihrem Antrag ein umfassendes, wirksames und unbüro-
kratisches VIG, das den Interessen aller Konsumenten und
den seriösen Marktteilnehmern diene.

Als Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2116 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1576 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1983 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

Zu Buchstabe d

Kenntnisnahme der Unterrichtung auf Drucksache 17/1800.

Berlin, den 29. September 2010

Peter Bleser Elvira Drobinski-Weiß Dr. Erik Schweickert Caren Lay Nicole Maisch
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3928

„Smiley-System“ in Dänemark liege eine höhere Kontroll-
quote und -dichte zugrunde. In Deutschland beständen der-
artige Rahmenbedingungen noch nicht. Auch zukünftig
müsse gewährleistet sein, dass Unternehmen ihre Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse wahren könnten. Sie lehne daher

burg zum Schluss gekommen, dass die Gebührenerhebung
intransparent sei und eine Systematisierung der gesetzlichen
Informationsrechte fehle. Die Verbraucher und manchmal
auch die Verbände wüssten nicht, welches der drei Informa-
tionsgesetze einen Informationsanspruch begründe. Außer-
Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin Berichterstatterin

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