BT-Drucksache 17/3753

Vorkommen und Schutz des Juchtenkäfers

Vom 11. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3753
17. Wahlperiode 11. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Winfried Hermann, Cornelia Behm,
Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorkommen und Schutz des Juchtenkäfers

Der Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) ist ein Insekt, dessen Vorkommen in
Deutschland stark gefährdet ist. Durch den Verlust seines Lebensraumes und sei-
ner Lebensstätten ist der Juchtenkäfer an den Rand des Aussterbens geraten. Er
steht daher unter strengem Naturschutz und wird auf der Roten Liste bedrohter
Tierarten geführt. Durch die Fällaktion im Stuttgarter Schlosspark wurde das
öffentliche Interesse auf diese geschützte Art gelenkt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Vorkommen

1. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die primären Lebensräume
des Juchtenkäfers in Deutschland?

2. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Nachweis des Vorkom-
mens des Juchtenkäfers in Deutschland geführt?

3. Wie verbreitet ist der Juchtenkäfer in Deutschland, und wie hat sich das Vor-
kommen in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt?

4. Wie verbreitet ist der Juchtenkäfer in der Europäischen Union, und wie hat
sich das Vorkommen in der Europäischen Union in den letzten zehn Jahren
entwickelt?

5. Wie viele Populationen bzw. Meta-Populationen des Juchtenkäfers gibt es
derzeit in Deutschland, und wie hat sich diese Anzahl in den letzten zehn Jah-
ren entwickelt?

6. Wie groß ist die Austausch- und Wiederbesiedlungsfähigkeit zwischen den
Populationen und Meta-Populationen?

Gefährdung

7. Welches sind die Hauptgründe für die Gefährdung des Juchtenkäfers in

Deutschland?

8. Wie erfolgt das Monitoring des Juchtenkäfers

a) in Deutschland;

b) in der Europäischen Union?

Drucksache 17/3753 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Schutz

9. Durch welche Bundes-, Landes-, europäischen und internationalen Ge-
setze, Richtlinien und Konventionen ist der Juchtenkäfer (jeweils seit
wann) geschützt?

10. a) Wie viele Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Schutzgebiete des Juchtenkäfers
sind in Deutschland ausgewiesen, und wie hat sich die Anzahl dieser
Schutzgebiete in den letzten zehn Jahren entwickelt?

b) Welche Schutzmaßnahmen ergeben sich aus dieser Ausweisung?

11. a) Wie ist der Juchtenkäfer in der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutsch-
lands vermerkt, wann wurde dieser Status festgestellt, und wann ggf.
bestätigt?

b) Gab es Veränderungen in der Einordnung in die Rote Liste, und wenn
ja, wann, und welche?

12. Wie viele Vereine und Organisationen befassen sich nach Kenntnis der Bun-
desregierung mit dem Schutz des Juchtenkäfers in Deutschland?

Stuttgarter Schlosspark

13. a) Welches Verfahren ist zu durchlaufen, wenn droht, dass im Rahmen ei-
ner Infrastrukturmaßnahme das Vorkommen eines nach deutschem und
europäischem Recht geschützten Insektes teilweise oder vollständig
vernichtet wird?

b) Wurde dieses Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall des
Stuttgarter Schlossparks eingehalten?

14. Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes (Außen-
stelle Karlsruhe/Stuttgart) für die Umsetzung der Auflagen aus dem Plan-
feststellungsverfahren und für die Einleitung behördlicher Maßnahmen ge-
gen mögliche Habitats-Zerstörungen?

15. Woraus ergibt sich die Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes, dass die
bisherigen Baumfällarbeiten rechtswidrig waren, und welche Konsequen-
zen hat das für die für die Baumfällarbeiten verantwortliche Vorhabenträge-
rin Deutsche Bahn AG?

16. In welchem Umfang war nach Kenntnis der Bundesregierung der Juchten-
käfer im Stuttgarter Schlossgarten vor der Fällaktion in der Nacht vom
30. September zum 1. Oktober 2010 verbreitet?

17. Würde der Juchtenkäfer nach Abschluss des derzeitig geplanten Bauvorha-
bens „Stuttgart 21“ noch vorkommen, und wenn ja, in welchem Umfang?

18. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Fällaktion im Stuttgarter
Schlossgarten genehmigt, und welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
wurden zum Schutz des Juchtenkäfers angeordnet?

19. a) Wie hoch war vor der Baumfällaktion die Zahl der geeigneten Brut-
bäume, und wie viele davon wurden gefällt?

b) Wie viele Brutbäume sind durch die noch geplanten Fällungen bedroht?

c) Wurden Larven des Juchtenkäfers aus den gefällten Bäumen entnom-
men und in andere Brutbäume umgesetzt?

Berlin, den 11. November 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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