BT-Drucksache 17/3734

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -Drucksache 17/2326- Auch Verletztenrenten von NVA-Angehörigen der DDR anrechnungsfrei auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -Drucksache 17/3217- Auch Verletztenrenten von NVA-Angehörigen der DDR anrechnungsfrei auf die Altersrente stellen

Vom 11. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3734
17. Wahlperiode 11. 11. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2326 –

Auch Verletztenrenten von NVA-Angehörigen der DDR anrechnungsfrei
auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3217 –

Auch Verletztenrenten von NVA-Angehörigen der DDR anrechnungsfrei
auf die Altersrente stellen

A. Problem

Angehörigen der Nationalen Volksarmee (NVA), die wegen einer bei der NVA
erlittenen Schädigung eine Verletztenrente erhalten, wird diese Rente vollstän-
dig auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet. Dies kritisieren die
Antragsteller als Ungleichbehandlung gegenüber Dienstbeschädigten der Bun-
deswehr, deren Wehrdienstbeschädigtenrenten bis zur Höhe der Grundrente
nach dem Bundesversorgungsgesetz als privilegiertes Einkommen nicht ange-
rechnet würden. Verletztenrenten der NVA würden ferner auch beim Bezug
einer Altersrente angerechnet. Das bedeute ebenfalls eine Ungleichbehandlung
gegenüber vergleichbaren Dienstbeschädigten der Bundeswehr.

Die Antragsteller fordern, die Verletztenrenten von NVA-Angehörigen in Bezug
auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zur Höhe der Grundrente nach
dem Bundesversorgungsgesetz anrechnungsfrei zu stellen und sie nach dem
Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) beim Bezug einer Altersrente analog
den Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes anrechnungsfrei zu stellen.
B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2326 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/3734 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3217 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme der Anträge.

D. Kosten

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3734

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/2326 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/3217 abzulehnen.

Berlin, den 10. November 2010

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Katja Kipping
Vorsitzende

Dr. Heinrich L. Kolb
Berichterstatter

Zu Buchstabe b Verletztenrenten. Anders als bei Bundeswehrangehörigen

Der Innenausschuss sowie der Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend haben den Antrag auf Drucksache
17/3217 in ihren Sitzungen am 10. November 2010 beraten.

werde diese bei früheren NVA-Angehörigen auf die Grund-
sicherung für Arbeitsuchende und auf die Altersrente ange-
rechnet. Den Bedenken dagegen habe sich auch der Peti-
Drucksache 17/3734 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb

I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 17/2326 ist in der 55. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2010 an den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung
und an den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen
worden.

Der Antrag auf Drucksache 17/3217 ist in der 68. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 28. Oktober 2010 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Innenausschuss sowie den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Verletztenrenten für Angehörige der Nationalen Volksarmee
seien nach der Einheit in die gesetzliche Unfallversicherung,
SGB VII, überführt worden, führen die Antragsteller aus.
Für Dienstbeschädigte der Bundeswehr werde die Beschä-
digtenrente dagegen entsprechend dem Soldatenversor-
gungsgesetz geregelt. Diese Unterscheidung in Unfall- und
in Verletztenrente wirke sich zu Ungunsten ehemaliger
NVA-Angehöriger aus. Ihre Verletztenrente werde vollstän-
dig auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet.
Die Initiatoren fordern, das zu ändern und diese Renten bis
zur Höhe der Grundrente nach dem Bundesversorgungs-
gesetz bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende anrech-
nungsfrei zu stellen.

Zu Buchstabe b

Die antragstellende Fraktion verlangt, eine entsprechende
gesetzliche Gleichbehandlung auch in Bezug auf die Renten
ehemaliger NVA-Angehöriger. Deren Verletztenrenten nach
dem SGB VII sollten beim Bezug einer Altersrente künftig
nicht nach § 93 SGB VI angerechnet, sondern analog den
Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes anrechnungs-
frei gestellt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/2326
in seiner Sitzung am 10. November 2010 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung empfohlen.

SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung empfohlen. Der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
die Ablehnung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Anträge auf
den Drucksachen 17/2326 und 17/3217 in seiner 39. Sitzung
am 10. November 2010 abschließend beraten.

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 17/2326 empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem
Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 17/3217 empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, die Rechtslage zu
dem aufgeworfenen Problem sei eindeutig. Da die Fragen
der Anrechnung von Verletztenrenten ehemaliger NVA-
Angehöriger und ihre Gleichbehandlung mit Angehörigen
der Bundeswehr aber diskussionswürdig sei, wolle man dazu
eine Datensammlung erstellen. Auf dieser Basis könne man
über Korrekturen nachdenken.

Die Fraktion der SPD stimmte dem Antrag zu. Damit wer-
de die Bundesregierung zum Handeln in der Frage der Ver-
letztenrenten ehemaliger NVA-Angehöriger aufgefordert. Es
mache Sinn, dieses Problem im Rahmen eines Gesamtpakets
zur Angleichung der Renten in Ost und West zu lösen.

Die Fraktion der FDP hielt das Anliegen ebenfalls für
berechtigt. Man teile die Bedenken gegen die geltende
Regelung, die der Petitionsausschuss in der vergangenen
Legislaturperiode geäußert habe. Es müsse aber Sorgfalt
herrschen. Daher werde man diese Fragen im Zuge der Ver-
einheitlichung des Rentenrechts in Ost und West lösen.

Die Fraktion DIE LINKE. plädierte dafür, die Ungleich-
behandlung von ehemaligen NVA-Angehörigen und Bun-
deswehrangehörigen zu beenden – auch in Bezug auf ihre
Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen

tionsausschuss in der vergangenen Legislaturperiode ange-
schlossen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3734

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte der
Argumentation im Grundsatz zu. Ungleichbehandlung müs-
se beendet werden. Es spreche einiges dafür, das im Rahmen
eines Gesamtpakets zu regeln. Die Fraktion stimme dem An-
trag daher zu.

Berlin, den 10. November 2010

Dr. Heinrich L. Kolb
Berichterstatter

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