BT-Drucksache 17/3730

Übergang vom Bachelorabschluss in den Berufseinstieg und in das Masterstudium

Vom 10. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3730
17. Wahlperiode 10. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra
Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Oliver Kaczmarek,
Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Katja Mast, Thomas Oppermann, Florian
Pronold, René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf), Silvia Schmidt
(Eisleben), Stefan Schwartze, Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter
Steinmeier und der Fraktion der SPD

Übergang vom Bachelorabschluss in den Berufseinstieg und in das
Masterstudium

Die Phase nach dem Bachelorabschluss ist für viele Studierende ungeklärt. Zahl-
reiche Bachelorabsolventinnen und -absolventen möchten gerne ein Master-
studium aufnehmen, erhalten diese Möglichkeit jedoch zum Teil selbst bei über-
durchschnittlichen Leistungen nicht, wie das aktuelle Beispiel vom August 2010
der Wirtschaftswissenschaften an der Universität zu Köln deutlich macht. Dort
haben in dem Bereich der Betriebswirtschaftslehre über 600 Studierende den
Bachelorstudiengang abgeschlossen, nur jeder Dritte von ihnen konnte jedoch
einen Masterstudienplatz erhalten. Insgesamt bekam die Universität bundesweit
über 1 700 Bewerbungen für das weiterführende Kölner Masterprogramm.
Demgegenüber standen lediglich 215 Masterstudienplätze. Vielen bleibt somit
der weitere Bildungsweg versperrt.

Bis heute hat der Bachelorabschluss zudem trotz zahlreicher Anstrengungen
nicht die gewünschte, notwendige Akzeptanz im öffentlichen Dienst und der
Wirtschaft erreichen können. Der reibungslose finanzielle konsekutive Über-
gang vom Bachelor- zum Masterstudium ist noch immer nicht sichergestellt.
Auf der Nationalen Bologna-Konferenz am 17. Mai 2010 haben insbesondere
die Studierenden mehrfach verlässliche Zahlen bezüglich der Anzahl der ak-
tuellen Bachelorstudierenden, der bereitgestellten Masterstudienplätze sowie
der aktuellen Masterstudierenden eingefordert, um Aussagen bezüglich freier
Masterstudienplätze überprüfen zu können. Diese Zahlen wurden bis heute nicht
bereitgestellt.

Auf die Schriftlichen Fragen 99 bis 101 des Abgeordneten Swen Schulz (Span-
dau) zu dieser Angelegenheit antwortete der Parlamentarische Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Thomas Rachel am 28. Sep-

tember 2010, dass der Bundesregierung keine konkreten Zahlen zur Verfügung
stehen und die Bedarfsermittlung auf Vorausberechnungen der Kultusminister-
konferenz aus dem Jahr 2008 beruhen (Bundestagsdrucksache 17/3114).

Drucksache 17/3730 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Studienplätze wurden im Laufe des Hochschulpakts 2020 nach
aktuellem Kenntnisstand neu geschaffen (bitte nach Ländern aufteilen)?

Wie viele davon waren für Bachelorstudiengänge vorgesehen?

Wie viele für ein Masterstudium?

Wie viele Studienplätze wurden besetzt?

Wie viele blieben frei?

2. Warum liegen der Bundesregierung keine verlässlichen Zahlen bezüglich
des Angebots an Bachelor- und Masterstudienplätzen im Verhältnis zu den
Bewerbungen an den jeweiligen Hochschulen vor?

3. Wieso plant die Bundesregierung keine systematische und bundesweite Er-
hebung dieser Zahlen, und wie beurteilt es die Bundesregierung derzeit,
inwieweit der Hochschulpakt 2020 den Bedarf an Bachelor- sowie Master-
studienplätzen deckt und durch die Länder bzw. Hochschulen umgesetzt
wird, ohne dass konkrete, verlässliche und insbesondere aktuelle Zahlen zur
Verfügung stehen?

4. Warum werden die Berechnungsgrundlagen der Bundesregierung oder der
Länder, mit welcher auch Vereinbarungen im Hochschulpakt 2020 getroffen
wurden, nicht öffentlich zugänglich gemacht, bzw. wann und in welcher
Form wird die Bundesregierung diese Zahlen der Öffentlichkeit vorlegen?

5. Ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der Umstellung auf die ge-
stuften Studiengänge Bachelor und Master den Studierenden die indivi-
duelle Entscheidungsfreiheit zwischen Einstieg in das Berufsleben und
weiterem Studium im Masterstudiengang gegeben?

6. Wie stellt die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern sicher,
dass jeder Absolvent des Bachelorstudiums in freier Entscheidung zwi-
schen Berufseinstieg und weiterem Studium ggf. ein Masterstudium auf-
nehmen kann?

7. Wie steht die Bundesregierung zu einem Rechtsanspruch auf einen Master-
studienplatz bei abgeschlossenem Bachelorstudium?

8. Wie plant die Bundesregierung, in Kooperation mit den Ländern mit der
hohen Anzahl an Bachelorabsolventen durch die doppelten Abiturjahr-
gänge umzugehen?

Welche konkreten Erfahrungen und Ergebnisse hat es bisher gegeben?

Sind hier Maßnahmen z. B. für eine verstärkte Bereitstellung von Master-
studienplätzen in Kooperation mit den Ländern geplant?

Falls ja, welche konkret?

9. Plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern Maßnahmen,
um langfristig den Anteil von Masterstudienplätzen zu erhöhen?

Falls ja, welche konkret?

10. Wie steht die Bundesregierung zu Pressemeldungen, nach denen angeblich
nur für einen kleinen Teil der Bachelorabsolventen auch Masterstudien-
plätze zur Verfügung stehen?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Masterstudienplatzkrise im August
2010 beim weiterführenden Masterprogramm in der Betriebswirtschafts-
lehre an der Universität zu Köln?
Sind der Bundesregierung weitere vergleichbare Fälle bekannt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3730

11. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage der Bundesministerin für
Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, vom 8. Juli 2009, dass es
keine Quoten beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium mehr ge-
ben soll?

Sind nach Auffassung der Bundesregierung offizielle oder inoffizielle Über-
gangsquoten an Hochschulen bezüglich der bereitgestellten Masterstudien-
plätze und der Zulassung zu einem solchen Studiengang vorhanden?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Kooperation mit den Län-
dern bislang unternommen, um dies zu überprüfen und gegebenenfalls dem
entgegenzuwirken?

12. Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass sowohl der Bachelor-
abschluss als auch der Masterabschluss ein eigenständiges und berufsquali-
fizierendes Profil besitzen?

Wie sieht dieses nach Meinung der Bundesregierung aus?

13. Werden aus Sicht der Bundesregierung derzeit Bachelorstudiengänge ange-
boten, die ohne ein weiterführendes Masterstudium zu keiner Berufsquali-
fizierung in der jeweiligen Fachrichtung führen?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Berufschancen dieser Studierenden
und insbesondere von Lehramtstudierenden, die nur über einen Bachelor-
abschluss verfügen?

14. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um
das Profil sowohl des Bachelorabschlusses als auch des Masterabschlusses
zu konkretisieren?

Welche Projekte oder Maßnahmen sind geplant?

15. Inwieweit hat die Bundesregierung Anstrengungen außerhalb des mittler-
weile veralteten „Bachelor welcome“-Programms unternommen, um die
Akzeptanz des Bachelorabschlusses in der Wirtschaft zu stärken?

Welche konkreten Ergebnisse können genannt werden?

16. Inwieweit steht für Bachelorabsolventen im öffentlichen Dienst der Zugang
zum höheren Dienst ohne einen Masterabschluss offen?

Besitzt aus Sicht der Bundesregierung der öffentliche Dienst bei der
Einstufung des Bachelorabschlusses eine Vorbildfunktion für die Wirt-
schaft?

Falls ja, wie geht die Bundesregierung mit dieser Verantwortung in Bezug
auf die Akzeptanz des Bachelorabschlusses bislang um?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für Bachelorabsolventen,
nach dem Einstieg in die Berufswelt zu einem Masterstudium zurückkehren
können?

Gibt es hier bereits Kooperationen mit den Ländern oder weiteren Dritten?

Falls ja, welche?

Sind Regelungen geplant, um eine reibungslose Rückkehr an die Hoch-
schule sicherzustellen?

18. Wie stellt die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern sicher,
dass die finanzielle Absicherung der Studierenden beim Übergang vom
Bachelor- zum Masterstudiengang aber auch bei horizontaler und vertika-
ler Mobilität gewährleistet ist?

Wie wird die Fortsetzung der Zahlungen von BAföG beim Übergang vom

Bachelor- zum Masterstudium sichergestellt?

Drucksache 17/3730 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

19. Wie steht die Bundesregierung zu der Schaffung von Studiengängen mit
Teilzeitstudienangeboten?

Ist die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern hierzu bereits
aktiv geworden?

Falls ja, welche Ergebnisse sind bisher vorweisbar?

Welche Maßnahmen sind geplant?

20. Wie plant die Bundesregierung, den Bachelor- und den Masterabschluss im
Zusammenhang mit der Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens
für lebenslanges Lernen (DQR) einzustufen?

Welche beruflichen Abschlüsse sollen in diesem Rahmen zu einer Zu-
gangsberechtigung zu einem Hochschulstudium führen?

Inwiefern unterscheidet er sich von der Einstufung im Europäischen Quali-
fikationsrahmen (EQR)?

21. Plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern, das Bachelor-
und das Masterstudium für weitere Berufsqualifizierte zu öffnen?

Welche konkreten Projekte mit oder ohne die Kooperation der Länder sind
bereits geplant?

22. Ist im Laufe des Bologna-Prozesses und der Initiativen wie auch Maß-
nahmen der Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern auf eine
spezielle Förderung benachteiligter Gruppen wie z. B. Menschen mit
Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderung geachtet worden?

Welche konkreten Maßnahmen oder Projekte können genannt werden?

Welche sind geplant?

23. Wie bewertet die Bundesregierung den Übergang vom Bachelor- in das
Masterstudium für Studierende mit Behinderung, und welche Nachteils-
ausgleiche werden hier umgesetzt?

24. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Benachteiligung von Frauen
im Bildungs- und wissenschaftlichen Karriereweg zu bekämpfen?

Stellt die weitere Übergangsstufe des Masterstudiums nach aktuellen Er-
kenntnissen und nach Auffassung der Bundesregierung eine Benachteili-
gung dar?

Falls ja, wie geht die Bundesregierung damit um?

25. Wie werden Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-
Prozesses“ auch außerhalb des nationalen Bologna-Berichts in den Arbeits-
und Entscheidungsprozess der Bundesregierung und der Länder eingebun-
den?

Welche Empfehlungen wurden bislang durch die Bundesregierung aufge-
griffen und in den Bologna-Prozess eingebracht?

Hat es hier Empfehlungen im Rahmen des Übergangs vom Bachelor-
abschluss zum Masterstudium gegeben?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3730

26. Welchen Entscheidungsspielraum bei den Fragen der Umsetzung des
Bologna-Prozesses, der Übergänge von Bachelor zu Master sowie bei Fra-
gen zu Bachelor und Master im Allgemeinen besitzt die Bundesregierung
ohne die Kooperation mit den Ländern?

Welche Spielräume werden genutzt?

In welchen Bereichen sind weitere bundesweite Regelungen und Entschei-
dungskompetenzen möglich?

Berlin, den 10. November 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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