BT-Drucksache 17/3727

Rolle des Bundes bei der Rettung der Universitätslandschaft in Schleswig-Holstein und hierbei insbesondere der Universität Lübeck sowie Folgen für die Struktur der außeruniversitären Forschung in Deutschland

Vom 10. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3727
17. Wahlperiode 10. 11. 2010

Große Anfrage
der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter
Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael
Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Gabriele Hiller-Ohm, Oliver Kaczmarek,
Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Sönke
Rix, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein,
Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Rolle des Bundes bei der Rettung der Universitätslandschaft in Schleswig-Holstein
und hierbei insbesondere der Universität Lübeck sowie Folgen für die Struktur der
außeruniversitären Forschung in Deutschland

Am 25. Mai 2010 kündigte die Landesregierung Schleswig-Holstein zahlreiche
Sparmaßnahmen an, um den Haushalt des Landes zu sanieren. Ein Teil der
Sparvorschläge betraf den Abbau von Studienkapazitäten an den Universitäten
Lübeck und Flensburg. Dieser schwarz-gelbe Kürzungsplan hätte nicht nur
schwerwiegende Folgen für den Hochschulstandort Schleswig-Holstein gehabt,
sondern Signalwirkung weit darüber hinaus. Das Land Schleswig-Holstein hat
die vorgesehenen Streichungen im Hochschulbereich damit begründet, dass es
nicht in der Lage sei, den Status quo im Hochschulbereich zu halten und sich
„zu viel Exzellenz“ nicht mehr leisten könne.

Der renommierte und in den Rankings immer wieder führende Medizinstudien-
gang an der Universität Lübeck sollte „aufgrund der begrenzten Ressourcen bei
der Förderung exzellenter Forschung und Lehre“ nach Kiel verlagert werden.
Damit wären in Lübeck etwa 1 500 Studienplätze weggefallen. Ohne Medizin-
studium, darin waren sich alle Beteiligten einig, wäre die Universität Lübeck
jedoch nicht überlebensfähig, so dass dann insgesamt weitere 1 100 Studien-
plätze gefährdet gewesen wären.

Mit dem vorgesehenen Sparkonzept sollten zudem an der Universität Flensburg
die wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge zum Wintersemester 2011/2012
beendet werden. Damit fielen in Flensburg etwa 800 Studienplätze weg.

Erst nach massiven Protesten und Engagement von engagierten Bürgerinnen
und Bürgern und von Studierenden und Lehrenden an den Hochschulstand-
orten, die zudem eine große Unterstützung weit über die Grenzen Schleswig-
Holsteins hinaus bekommen haben, verzichtete die Landesregierung auf eine

Schließung der Medizinerausbildung an der Universität Lübeck und stellte die
Pläne für die Universität Flensburg zunächst zurück.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat mehrfach an die gesamtstaatliche Verantwor-
tung der Bundesregierung appelliert und sie aufgefordert, alle Optionen einer
Rettung der Universitätsstandorte Lübeck und Flensburg im Rahmen der recht-
lichen und finanziellen Möglichkeiten auszuloten und die schleswig-holstei-
nische Landesregierung von ihrem Vorhaben abzubringen. Das entsprechende

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„Rettungspaket“ des Bundes für die Universität Lübeck entstand unter maß-
geblicher Beteiligung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das
für die Bundesebene entsprechende Finanzierungszusagen gegenüber dem
Land Schleswig-Holstein abgegeben hat. Die SPD-Bundestagsfraktion hat
daher die Bemühungen der Bundesregierung zur Rettung des Universitäts-
standortes Lübeck ausdrücklich begrüßt.

Die konkreten „Rettungspläne“ wurden im Rahmen einer Pressekonferenz am
8. Juli 2010 in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei hatten noch in zwei Fragestun-
den des Deutschen Bundestages am 1. und 7. Juli 2010 zahlreiche Abgeordnete
der Bundesregierung konkrete Fragen zu den Plänen des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung zum Erhalt der Hochschullandschaft in Schleswig-
Holstein im Allgemeinen und zur Rettung der Medizinischen Fakultät der Uni-
versität Lübeck im Besondern gestellt, ohne substanzielle Antworten in der
Sache zu bekommen. Die Abgeordneten hatten insbesondere auf die bundes-
weiten bildungs- und forschungspolitischen Konsequenzen der Pläne der
schleswig-holsteinischen Landesregierung hingewiesen und um Antworten ge-
beten, ob und inwieweit der Bund einen Beitrag zur Rettung der Universität zu
Lübeck, aber auch der Studiengänge in Flensburg leisten kann und wird. Die
Anfragen der Abgeordneten wurden jedoch trotz der im Bundesministerium für
Bildung und Forschung bereits vorangeschrittenen Planungsarbeiten lediglich
mit sehr allgemeinen Aussagen und unter Verweis auf die föderalistische Kom-
petenzverteilung vom Vertreter der Bundesregierung abgehandelt.

Dieses Antwortverhalten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
wird jedoch nicht dem Fragerecht des Deutschen Bundestages gerecht. Es ist
höchst problematisch, dass das Parlament in zwei Fragestunden im Plenum des
Deutschen Bundestages keine Antworten auf drängende Fragen zur Rolle des
Bundes bei der Rettung des Standortes Lübeck erhalten hat. Zu bedenken ist hier-
bei auch, dass die nunmehr in Grundzügen bekannten Pläne des Bundesministe-
riums für Bildung und Forschung konkrete Belastungen für den Bundeshaushalt
zur Folge haben werden. Auch zeigen die Reaktionen, dass sich durch den
Präzedenzfall Schleswig-Holstein grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Struk-
tur der außeruniversitären Forschung in Deutschland ergeben.

Das Verhalten der Bundesregierung kann man daher nur als eine Missachtung
des parlamentarischen Fragerechts sowie als Affront gegenüber dem Deutschen
Bundestag bewerten. Bis heute sind viele Fragen zur Zukunft der Universitäts-
standorte in Lübeck und Flensburg ungeklärt, die Rolle des Bundes bestenfalls
in Eckpunkten und Zielbeschreibungen erkennbar und die langfristigen (negati-
ven) Folgen für die Struktur der außeruniversitären Forschung in Deutschland
noch nicht absehbar. Konkret lässt sich heute lediglich festhalten, dass das Bun-
desministerium für Bildung und Forschung durch seine finanziellen Zusagen
die Landesregierung Schleswig-Holstein aus einer höchst problematischen und
die politische Stabilität der Landesregierung gefährdenden Notlage befreit hat,
in welche sich die handelnden Akteure in Schleswig-Holstein durch ihre wenig
überzeugenden Sparpläne – offenkundig unter Verlust eines bildungspoli-
tischen Kompasses – selbst gebracht hatten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Situation an den Universitätsstandorten Lübeck und Flensburg

1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Sparpläne der
Landesregierung Schleswig-Holstein die auch bundespolitisch relevante
Struktur der Studienangebote und der wissenschaftlichen Leistungen an den
Universitäten Kiel, Flensburg und Lübeck Schaden genommen hat?

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2. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung mit der Landesre-
gierung konkret vereinbart, um die finanzielle Belastung des Landes
Schleswig-Holstein so abzumildern?

3. Welchen finanziellen Umfang haben diese Maßnahmen, und wo handelt es
sich um dauerhafte finanzielle Zusagen, und wo, und in welcher Form um
einmalige finanzielle Mittel?

4. Wann und wo werden diese Vereinbarungen bindend umgesetzt und in den
Haushalt des Bundes implementiert?

5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschät-
zung der Hochschulrektorenkonferenz, dass die Schließung des Medizin-
studiengangs eine „Provokation“ sei (DER TAGESSPIEGEL, Lübeck als
Modell, 9. Juni 2010) und dass diese Entscheidung ein falscher Schritt mit
weitreichenden Konsequenzen und zwar nicht nur für die Universität
Lübeck und das Land Schleswig-Holstein, sondern für die Bundesrepublik
Deutschland insgesamt darstellt, und wie gedenkt die Bundesregierung, in
vergleichbaren Fällen auf die Schließung von exzellenten Studiengängen
und Universitäten zu reagieren?

6. Wie will die Bundesregierung den langfristigen Erhalt der Medizinischen
Fakultät der Universität Lübeck sicherstellen, und welche Vereinbarungen
wurden hierzu getroffen, um zu verhindern, dass sich die von der Bundes-
ministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, verkündete
Rettung der Universität Lübeck lediglich als „Gnadenfrist“ herausstellt?

7. Wann sollte der Deutsche Bundestag über die konkreten Vereinbarungen
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit dem Land Schles-
wig-Holstein in dieser Angelegenheit informiert werden?

8. Wann hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette
Schavan, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Bundesministeriums ange-
wiesen, Pläne zur finanziellen Entlastung des Landes Schleswig-Holstein
mit dem Ziel der „Rettung“ der Medizinischen Fakultät der Universität Lü-
beck zu entwickeln und zu prüfen?

9. Ist es richtig, dass Bundesministerin Dr. Annette Schavan dem schleswig-
holsteinischen Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Jost de
Jager bereits vor dem 7. Juli 2010 konkrete Hilfsangebote unterbreitet hat
mit dem Ziel, den Erhalt insbesondere der Universität Lübeck sicherzustel-
len, und wann wurden diese Angebote unterbreitet?

10. Sind Medienberichte (etwa im Flensburger Tageblatt im Vorfeld der Presse-
konferenz vom 8. Juli 2010) korrekt, laut denen die Bundesministerin
Dr. Annette Schavan die finanziellen Hilfen des Bundes an den Erhalt der
Medizinischen Fakultät der Universität Lübeck gekoppelt hat?

11. Auf wessen Wunsch hin fand am 8. Juli 2010 die gemeinsame Pressekon-
ferenz von Bundesministerin Dr. Annette Schavan und Ministerpräsident
Peter Harry Carstensen in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung statt, und warum hat das Bundesministerium für
Bildung und Forschung entgegen der sonst üblichen Praxis und trotz der
erheblichen Bedeutung der Pläne zur Rettung der Medizinerausbildung an
der Universität Lübeck keine Presseerklärung und auch kein Statement der
Bundesministerin für Bildung und Forschung auf der Internetseite des Bun-
desministeriums veröffentlicht?

12. Haben die Bundeskanzlerin oder andere Mitglieder der Bundesregierung
der Landesregierung Schleswig-Holstein im Rahmen der Beratungen des
Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zugesagt, dass für eine Zustimmung
Schleswig-Holsteins zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Bundesrat

zu einem späteren Zeitpunkt haushalterisch wirksame (gegebenenfalls mit-
telbare) Hilfsleistungen des Bundes vereinbart werden könnten?

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13. Wurde in den Beratungen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und
dem Bundesministerium für Bildung und Forschung von einer der beteilig-
ten Personen die Zustimmung des Landes Schleswig-Holstein zum Wachs-
tumsbeschleunigungsgesetz im Bundesrat thematisiert?

14. War es in den Beratungen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und
dem Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Rettung der
Universität Lübeck etc. Verhandlungsgegenstand, dass das Land Schles-
wig-Holstein dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Bundesrat zuge-
stimmt hat?

15. Wie bewertet die Bundesregierung Medienberichte, dass eine tatsächliche
Schließung der Universität Lübeck nie geplant gewesen sei, sondern viel-
mehr der Druck auf die Bundesregierung erhöht werden sollte, um von Sei-
ten des Bundes finanzielle Hilfen zu erhalten (so die Darstellung des FDP-
Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki gegenüber den Lübecker Nach-
richten vom 1. August 2010 „Die Uni stand nie auf der Kippe“)?

16. Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen des, an den Verhandlungen mit
der Bundesregierung unmittelbar beteiligten Vorsitzenden der FDP-Fraktion
im Kieler Landtag Wolfgang Kubicki, der Bund habe im Fall einer Zustim-
mung Schleswig-Holsteins zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Bun-
desrat eine Kompensation für die Einnahmeausfälle im Zusammenhang mit
diesem Gesetz in Höhe von 70 Mio. Euro zugesagt (so die Darstellung des
FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki gegenüber den Lübecker
Nachrichten vom 1. August 2010 „Die Uni stand nie auf der Kippe“)?

17. Welche Zusagen wurden der Landesregierung Schleswig-Holstein zur
Erreichung des Kompensationsvolumens oder darüber hinaus gemacht?

18. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dahingehend vor, dass die Lan-
desregierung Schleswig-Holstein gezielt die Pläne zur Schließung der
Medizinischen Fakultät der Universität Lübeck präsentiert hat, um den
Bund zu finanziellen Zugeständnissen zu bewegen?

19. Wie plant die Bundesregierung dauerhaft zu verhindern, dass in den nächs-
ten Monaten und Jahren auch andere Bundesländer auf die Idee kommen,
zunächst mit Universitätsschließungen zu drohen, um sich dann einen Er-
halt der Universtäten bzw. Fakultäten durch Bundesmittel „querfinanzie-
ren“ zu lassen?

20. Welche Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung bzw. der Bundesregierung haben mit welchen Vertreterin-
nen und Vertretern des Landes Schleswig-Holstein über die Zukunft der
Universitäten Flensburg und/oder Lübeck verhandelt, mit welchem Ver-
handlungsziel des Bundes wurden diese Gespräche geführt, und von wel-
cher Seite ging die Initiative für diese Gespräche aus?

21. Behält sich die Bundesregierung vor, auch in den kommenden Monaten
und Jahren durch Einzelmaßnahmen zu verhindern, dass durch Sparmaß-
nahmen einzelner Bundesländer ein erheblicher Schaden für die regionale
und überregionale Bildungs- und Forschungsstruktur entsteht, und anhand
welcher Kriterien wird die Bundesregierung entscheiden, ob, wann und
wem Hilfsangebote unterbreitet werden?

22. Schließt die Bundesregierung aus, dass erneut Bundeshilfen an das Land
Schleswig-Holstein (mittelbar) fließen werden, sollte Ministerpräsident
Peter Harry Carstensen weitere Sparpläne in der Hochschulstruktur des Lan-
des ankündigen, und wenn ja, mit welchen Gründen schließt die Bundes-
regierung eine erneute Hilfestellung aus?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3727

23. Welche Angebote möchte die Bundesregierung den Bundesländern in den
nächsten Monaten unterbreiten, damit verhindert wird, dass sich Konsoli-
dierungsländer wie Schleswig-Holstein „zu viel Exzellenz“ nicht mehr
leisten können (so die Aussage des schleswig-holsteinisches Wissen-
schaftsministers laut einer Pressemitteilung des wissenschaftlichen Perso-
nalrats der Universität zu Lübeck vom 23. Juni 2010)?

24. Hält es die Bundesregierung für vertretbar, wenn Universitäten von der
Teilnahme an der Exzellenzinitiative durch Landesregierungen abgehalten
werden?

25. Aus welchen Gründen hat die Bundesministerin für Bildung und For-
schung auf Vereinbarungen zur Zukunft der Universität Flensburg verzich-
tet, und ist hieraus zu schließen, dass die Bundesregierung lediglich den
Standort Lübeck, nicht jedoch den Standort Flensburg für erhaltenswert
erachtet?

26. Warum hat sich die Bundesministerin Dr. Annette Schavan bisher öffent-
lich nicht zu den Streichungsplänen des Landes Schleswig-Holstein an der
Universität Flensburg geäußert?

27. Haben sich Vertreterinnen oder Vertreter der dänischen Regierung an die
Bundesregierung gewandt mit dem Ziel, Lösungen zu finden, um die nega-
tiven Auswirkungen der Sparmaßnahmen des Landes Schleswig-Holstein
für die bildungs- und forschungspolitische Kooperation von Deutschland
und Dänemark (Abwicklung von Teilen der Universität Flensburg) abzu-
mildern oder zu verhindern?

28. Wie hat die Bundesregierung auf die Beschwerden der dänischen Regie-
rung über das Verhalten und die Sparpläne der CDU-geführten Landes-
regierung Schleswig-Holstein reagiert, oder hat die Bundesregierung auch
auf die Bedenken Dänemarks lediglich mit Verweisen auf die Haushalts-
zuständigkeit der Bundesländer reagiert?

29. Ist es richtig, dass die Bundesregierung der Landesregierung Schleswig-
Holstein signalisiert hat, dass man keine negativen Auswirkungen der Spar-
pläne der Landesregierung auf das deutsch-dänische Verhältnis wünscht
(wie sinngemäß das Hamburger Abendblatt vom 13. Juli 2010 berichtet)?

30. Ist die Bundesregierung trotz der Kritik der Regierung Dänemarks weiter-
hin der Auffassung, die vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bun-
desministerin für Bildung und Forschung Thomas Rachel in der Frage-
stunde vom 7. Juli 2010 dargestellt wurde, dass nämlich eine Reduzierung
der Angebote an der Universität Flensburg keine Konsequenzen für das
deutsch-dänische Verhältnis im Hochschulbereich haben werde, und wenn
ja, warum?

31. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Universität Flens-
burg für die deutsch-dänische Hochschulkooperation angesichts der Tat-
sache, dass es sich hierbei um gemeinsame Studiengänge der Universität
Flensburg und Hochschulen der Region Sønderjylland handelt?

Ist der Bundesregierung bewusst, dass der Parlamentarische Staatssekretär
Thomas Rachel somit die Bedeutung der Universität Flensburg für das
deutsch-dänische Verhältnis vollkommen falsch bewertet hat, wenn er die
Bedeutung der Universität Flensburg mit den 400 Kooperationsabkommen
zwischen deutschen und dänischen Hochschulen gleichsetzt?

32. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der nach wie vor
drohenden Schließung der Studiengänge in Flensburg die Tatsache, dass es
sich dort um Studiengänge handelt, bei denen die Studierenden nicht nur
ein Auslandssemester im jeweiligen anderen Land verbringen, sondern

vom Beginn bis zum Schluss ihr Studium gemeinsam auf den beiden Cam-
pusbereichen der Hochschulen Flensburg und Sønderjylland durchführen?

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33. Wie bewertet die Bundesregierung das Argument, dass man die Rolle der
Universität Flensburg für die deutsch-dänische Hochschulzusammenarbeit
nicht allein unter Verweis auf die Zahl der Kooperationen laut Hochschul-
kompass der Hochschulrektorenkonferenz bewerten kann, sondern viel-
mehr auch die besondere Qualität der Kooperationen im Hochschulbereich
im unmittelbaren Grenzgebiet in eine fundierte Bewertung der Rolle der
Universität Flensburg einfließen sollte?

Die Umwandlung des Leibniz-Institutes für Meereswissenschaften an der Uni-
versität Kiel (IFM-GEOMAR) in ein Helmholtz-Institut und die Folgen für die
Struktur der außeruniversitären Forschung in Deutschland

34. Welches wissenschafts- und forschungspolitische Konzept steht hinter der
Umwandlung des IFM-GEOMAR in ein Institut der Helmholtz-Gemein-
schaft?

35. Wäre auch ohne die Vorgeschichte um die Universität Lübeck eine Um-
wandlung des IFM-GEOMAR in ein Institut der Helmholtz-Gemeinschaft
in Frage gekommen?

36. Aufgrund welcher wissenschafts- und forschungspolitischer Kriterien soll
zukünftig über die Überführung von Forschungseinrichtungen der Leibniz-
Gemeinschaft und in welchen Verfahrensschritten entschieden werden?

37. Wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtung, dass durch den von der
Bundesministerin Dr. Annette Schavan vorangetriebenen Plan zur Rettung
der Medizinerausbildung an der Universität Lübeck (insbesondere durch die
Überführung des IFM-GEOMAR von der Leibniz-Gemeinschaft in die
Helmholtz-Gemeinschaft) an der Universität Kiel ein erheblicher Schaden
eintreten könnte, da sich etwa die Chancen des IFM-GEOMAR auf Einwer-
bung von Drittmitteln verschlechtern dürften?

38. Welche Angebote hat die Bundesregierung der Landesregierung Schles-
wig-Holstein in Bezug auf den Ersatz des Forschungsschiffes POSEIDON
gemacht, welche konkreten Bauplanungen stehen hinter diesem Angebot,
aus welchen wissenschaftspolitischen Erwägungen heraus hat der Bund
dem Land dieses Angebot unterbreitet, und wie sahen die Finanzierungs-
pläne zum Ersatz des Forschungsschiffes POSEIDON vor dem neuen
Angebot des Bundes aus?

39. Bezieht sich das Angebot des Bundes auf die bereits im Rahmen des Kon-
junkturpakets II geförderte Grundüberholung und Modernisierung des For-
schungsschiffes POSEIDON zum Erhalt der seegängigen Forschungsinfra-
struktur, oder sind hier weitere Maßnahmen geplant?

40. Welche Angebote hat die Bundesregierung der Landesregierung Schleswig-
Holstein in Bezug auf den Neubau eines Gebäudes für das IFM-GEOMAR
gemacht, welche konkreten Bauplanungen stehen hinter diesem Angebot,
und aus welchen struktur- und wissenschaftspolitischen Erwägungen heraus
hat der Bund dem Land dieses Angebot unterbreitet?

41. Wird die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Bildung und
Forschung in absehbarer Zeit auch anderen Bundesländern Finanzhilfen
zum Neubau von Gebäuden von Forschungseinrichtungen anbieten, um die
haushalterischen Probleme einzelner Bundesländer abzumildern?

42. Wurden die Pläne zur Überführung des IFM-GEOMAR von der Leibniz-
Gemeinschaft in die Helmholtz-Gemeinschaft mit Vertreterinnen oder Ver-
tretern der Helmholtz-Gemeinschaft abgestimmt oder zumindest diskutiert,
und wenn ja, wann, und mit welchen Personen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3727

43. Wann wird die Arbeitsgruppe zwischen Bund und Land Schleswig-Hol-
stein zur Entwicklung des geplanten Gesamtkonzeptes – insbesondere zur
Überführung des IFM-GEOMAR – ihre Arbeit aufnehmen, wer ist Mit-
glied dieser Arbeitsgruppe, und wann wird dem Deutschen Bundestag das
Ergebnis der Beratungen der Arbeitsgruppe vorgelegt?

44. Wird es einen Prüfungsprozess zur Überführung des IFM-GEOMAR von
der Leibniz-Gemeinschaft in die Helmholtz-Gemeinschaft geben, wie wird
dieser strukturiert sein, und wird diese Prüfung ergebnisoffen verlaufen?

45. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Leibniz-Gemeinschaft von den Plänen
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Zukunft des IFM-
GEOMAR informiert, und auf welchem Wege und durch wen wurde diese
Information kommuniziert?

46. Ist es richtig, dass die Pläne zur Überführung des IFM-GEOMAR von der
Leibniz-Gemeinschaft in die Helmholtz-Gemeinschaft ohne Abstimmung
und Rücksprache mit der Leibniz-Gemeinschaft entwickelt wurden?

47. Welche Kontakte fanden im Juni und Juli 2010 zwischen der Leibniz-
Gemeinschaft und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung mit
dem Ziel statt, die Umwandlung des IFM-GEOMAR in ein Institut der
Helmholtz-Gemeinschaft vorzubereiten?

48. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Bewertung
des Präsidenten der Leibniz-Gemeinschaft, der festgestellt hat, dass eine
„Verschiebung von Finanzströmen von einem öffentlichen Haushalt in den
anderen“ keine „überzeugende Lösung von Haushaltproblemen darstellt“
und dass die Umwandelung des IFM-GEOMAR sich an den „Bedürfnissen
der Wissenschaft“ orientieren müsse (Pressemitteilung der Leibniz-Gemein-
schaft vom 8. Juli 2010)?

49. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten der Leibniz-
Gemeinschaft, dass durch die Überführung des IFM-GEOMAR von der
Leibniz-Gemeinschaft in die Helmholtz-Gemeinschaft von der „ehernen
Regel des deutschen Wissenschaftssystems“ dahingehend abgewichen wor-
den ist, dass das Institut IFM-GEOMAR wegen seines klaren thematischen
Profils und seine Vernetzung mit einer Universität grundsätzlich in die
Leibniz-Gemeinschaft gehören würde (Interview mit Prof. Dr. Karl Ulrich
Mayer, Berliner Zeitung vom 14. Juli 2010)?

50. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Leibniz-Gemeinschaft, dass
das Kieler Leibniz-Institut für Meereswissenschaften (IFM-GEOMAR)
„ein ganz herausragendes Beispiel für [… das] Leibniz-spezifische
Forschungsmodell“ und […] daher für die Leibniz-Gemeinschaft unver-
zichtbar“ ist, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (Interview mit
Prof. Dr. Karl Ulrich Mayer, Berliner Zeitung vom 14. Juli 2010)?

51. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Präsidenten der Leibniz-
Gemeinschaft, dass durch die Überführung des IFM-GEOMAR von der
Leibniz-Gemeinschaft in die Helmholtz-Gemeinschaft die Leibniz-Gemein-
schaft beschädigt hat (Interview mit Prof. Dr. Karl Ulrich Mayer, Berliner
Zeitung vom 14. Juli 2010), und wenn nein, warum nicht?

52. Welche Perspektive sieht die Bundesregierung langfristig für die Tätigkeit
der Leibniz-Gemeinschaft angesichts der Tatsache, dass im vorliegenden
Fall offenkundig das IFM-GEOMAR aufgrund der Finanzierungsstruktur
als „Verhandlungsmasse“ in den Beratungen mit dem Bundesland Schles-
wig-Holstein genutzt wurde und somit zumindest wissenschaftspolitisch
von Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in einem

Verbleib des IFM-GEOMAR in der Leibniz-Gemeinschaft keine Vorteile
gesehen wurden?

Drucksache 17/3727 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

53. Gibt es Angebote des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an
die Leibniz-Gemeinschaft, um den Beitrag des IFM-GEOMAR zum Jahres-
budget der Leibniz-Gemeinschaft zu kompensieren?

54. Für welche weiteren Institute ist eine Überführung in die Helmholtz-
Gemeinschaft nach Auffassung der Bundesregierung denkbar, und welche
Überlegungen werden aktuell diesbezüglich von Seiten des Bundesministe-
riums für Bildung und Forschung angestellt?

55. Inwieweit sieht die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode konkret
noch Notwendigkeiten zu einer Neustrukturierung der Forschungsland-
schaft, und ggf. in welchen Bereichen?

56. Liegen der Bundesregierung derzeit konkrete Anfragen bzw. Aufnahme-
wünsche vor, und gibt es hierzu konkrete Gespräche mit den Ländern?

57. Welches Verfahren soll zukünftig beim Wechsel von Instituten zwischen
Forschungsorganisationen Anwendung finden, und inwieweit soll dabei
jeweils der Wissenschaftsrat in diese Begutachtung und Empfehlung einbe-
zogen werden?

58. Welche Verfahrensabsicherungen sind aus Sicht der Bundesregierung für
eine Überführung von Forschungseinrichtungen in andere Forschungsorga-
nisationen und die Neugründung von Forschungseinrichtungen von natio-
nalem Interesse geboten?

59. Plant die Bundesregierung angesichts der jüngsten Entwicklungen in
Schleswig-Holstein sowie der Kritik an der Ausgestaltung der Gesund-
heitsforschungszentren eine grundlegende strukturelle Reform der außer-
universitären Forschung in Deutschland ?

60. Gibt es Überlegungen oder bereits konkrete Pläne von Seiten des Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung, die Finanzierung der außer-
universitären Forschung einheitlich auf eine 70-prozentige Finanzierung
durch den Bund und eine 30-prozentige Finanzierung durch das Sitzland
umzustellen, und wenn ja, wann ist mit der Vorlage eines konkreten Kon-
zepts zu rechnen?

61. Wie soll zukünftig angesichts der fehlenden Ausführungsbestimmungen für
die Helmholtz-Gemeinschaft beim Verfahren der Gemeinsamen Wissen-
schaftskonferenz ein Alleingang der Bundesministerin für Bildung und
Forschung vermieden und eine angemessene Beteiligung der Länder bei der
Entscheidungsfindung sichergestellt werden?

Umgang mit dem parlamentarischen Fragerecht

62. Welche rechtliche Interpretation des Fragerechts des Deutschen Bundes-
tages hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Aussage
veranlasst, dass Aussagen zur Überführung von Einrichtungen der Leibniz-
Gemeinschaft in die Helmholtz-Gemeinschaft „in Anbetracht des gelten-
den föderalistischen Kompetenzgefüges“ nicht angezeigt seien, obgleich
der Deutsche Bundestag ein Recht darauf hat, über Beratungen der Bun-
desregierung in oben dargestellter Frage informiert zu werden?

63. Wie passt die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas
Rachel in der Fragestunde vom 1. Juli 2010 auf die Mündliche Frage 14,
dass „…Aussagen der Bundesregierung zu Finanzierungs- oder Umset-
zungsszenarien, wie einer möglichen Integration von Teilbereichen der Uni-
versität Lübeck in das Forschungszentrum Borstel oder Überführungen von
der Leibniz-Gemeinschaft in die Helmholtz-Gemeinschaft, in Anbetracht
des geltenden föderalistischen Kompetenzgefüges und des aktuellen Ver-

fahrensstandes nicht angezeigt …“ seien, zu der am 8. Juli 2010 gemachten
Ankündigung der Bundesministerin Dr. Annette Schavan zur Überführung

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3727

des IFM-GEOMAR von der Leibniz-Gemeinschaft in die Helmholtz-
Gemeinschaft?

64. Warum hat der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel noch in
der Fragestunde vom 1. Juli 2010 gegenüber dem Abgeordneten Sönke
Rix schriftlich behauptet, dass die „Initiierung konkreter Maßnahmen“ zur
Rettung der Universitäten Lübeck und Flensburg durch die Bundesregie-
rung nicht geplant sei, wo doch offenkundig bereits Gespräche mit der
Landesregierung Schleswig-Holstein mit genau diesem Ziel geführt wur-
den, wie sich später anlässlich der Pressekonferenz am 8. Juli 2010
zeigte?

65. Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag die Gesprächs-
vermerke zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung und dem Land Schleswig-Holstein (zur Situa-
tion an den Universitäten Flensburg und Lübeck sowie zur Überführung des
IFM-GEOMAR von der Leibniz-Gemeinschaft in die Helmholtz-Gemein-
schaft) zur Verfügung zu stellen, damit der Deutsche Bundestag die Aus-
sagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel in den Frage-
stunden vom 1. und 7. Juli 2010 überprüfen kann?

66. Wie passt die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas
Rachel in der Fragestunde vom 1. Juli 2010 auf die Frage der Abgeordne-
ten Dagmar Ziegler, welche „Maßnahmen … zwischen dem Bund und dem
Land Schleswig-Holstein besprochen bzw. vereinbart [wurden], um der
drohenden Schließung von Spitzenuniversitäten wie der Universität
Lübeck entgegenzuwirken“, unter Verweis auf die föderalistische Kompe-
tenzordnung, dass konkrete Maßnahmen nicht geplant seien, zur Präsenta-
tion eines „Rettungskonzepts“ für die Universität Lübeck am 8. Juli 2010
in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Bildung und For-
schung?

67. Wie bewertet die Bundesregierung den Umgang mit einer Frage des Abge-
ordneten Willi Brase in der Fragestunde vom 1. Juli 2010, in deren Rahmen
sich der Abgeordnete nach den Überlegungen zu einem Modell „… zur
Rettung der Universität Lübeck, denen zufolge das Leibniz-Institut für
Meereswissenschaften in Kiel unter das Dach der Helmholtz-Gemeinschaft
verschoben werden und das Land Schleswig-Holstein durch die höhere
Bundesfinanzierung Einsparungen in Millionenhöhe erzielen soll …“
erkundigte, woraufhin der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel
auf die „originäre Zuständigkeit“ des Landes Schleswig-Holstein verwies
und dann nur eine gute Woche später genau dieses Modell von der Bundes-
ministerin Dr. Annette Schavan in einer Pressekonferenz im Bundesminis-
terium für Bildung und Forschung vorgestellt wurde?

68. Warum hat der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel in der Frage-
stunde vom 7. Juli 2010 die Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm,
ob er eine Lösung für die hochschulpolitische Situation unter Beteiligung
des Bundes ausschließen könne, nur mit einem Verweis auf die Haushalts-
autonomie der Länder beantwortet, obwohl er auf die laufenden Beratungen
des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes zur Überführung des IFM-
GEOMAR von der Leibniz-Gemeinschaft in die Helmholtz-Gemeinschaft
hätte hinweisen müssen, die in einem direkten und sachlichen Zusammen-
hang zur Lösung der Krise an der Universität Lübeck (unter Beteiligung des
Bundes) standen?

Drucksache 17/3727 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

69. Aus welchen Gründen hat der Parlamentarische Staatssekretär Thomas
Rachel in der Fragestunde vom 7. Juli 2010 auf die konkrete Frage des
Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, ob er ausschließen könne, dass in
absehbarer Zeit die Bundesministerin Dr. Annette Schavan eine Lösung zur
Rettung der Medizinerausbildung in Lübeck unter Beteiligung des Bundes
präsentieren werde, nur ausweichend geantwortet, obgleich nur zwei Tage
später die „Rettung“ der Universität Lübeck in den Räumlichkeiten des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung bekannt gegeben wurde
und die Vorarbeiten am 7. Juli 2010 entsprechend weit vorgeschritten
waren, oder hatte der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel hier-
von keine Kenntnis?

Berlin, den 10. November 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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