BT-Drucksache 17/3713

Exportgenehmigungen für die Ausfuhr von Gütern mit sowohl zivilem wie militärischem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) seit 2006

Vom 10. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3713
17. Wahlperiode 10. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Christine Buchholz,
Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion
DIE LINKE.

Exportgenehmigungen für die Ausfuhr von Gütern mit sowohl zivilem wie
militärischem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) seit 2006

Eine Vielzahl von Gütern und Technologien werden sowohl zivil wie auch mili-
tärisch genutzt. Die Grenze zwischen beiden Eignungen verwischt zunehmend.
Vor allem im Bereich Information, Kommunikation und Aufklärung wächst die
Bedeutung ziviler Produkte für die Streitkräfte, nicht nur in Deutschland, son-
dern in der ganzen Welt. Gerade Schwellenländer sind eher daran interessiert,
durch Integration hochwertiger, zum Teil ursprünglich für zivile Anwendungen
produzierter Komponenten aus Deutschland und anderen Staaten der Euro-
päischen Union eigene Waffensysteme herzustellen und auch exportieren zu
können, als komplette Waffensysteme zu kaufen.

Die Öffnung des europäischen Binnenmarkts erschwert die Kontrolle des
Warenverkehrs von Dual-Use-Gütern innerhalb der EU erheblich. Bevorzugten
Handelspartnern der EU, wie z. B. den USA oder der Schweiz, wurde zudem
die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen von Pauschalgenehmigungen Dual-
Use-Güter leichter zu importieren.

Für eine verantwortungsvolle Exportpolitik ist es daher entscheidend, das Ge-
nehmigungsverfahren an die neuen Herausforderungen anzupassen, um die
Weiterverbreitung und Nutzung deutscher Dual-Use-Güter sowie entsprechen-
der Technologien und Fertigungsanlagen für Rüstungszwecke zu verhindern.

Genauso wichtig ist es, die Öffentlichkeit über die Exportpraxis für diese
sowohl militärisch als auch zivil nutzbaren Güter (die in der Ausfuhrliste Teil I
Abschnitt C/AL 1C aufgeführt werden) zu informieren. Bislang legt die Bun-
desregierung hierüber der Öffentlichkeit jedoch keinen umfassenden Bericht
vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Einzelgenehmigungen für den Export von Gütern der Ausfuhrliste
Teil I Abschnitt C (AL 1C) wurden von der Bundesregierung seit 2006 er-

teilt (bitte für jeden Empfängerstaat aufgeschlüsselt nach Jahren, Wert der
Genehmigungen und Warenkategorien 0A bis 9E des Anhangs I zur Verord-
nung (EG) Nr. 1334/2000 bzw. im letzten Jahr des Anhangs I zur Verord-
nung (EG) Nr. 428/2009 der EU)?

2. Wie viele Anträge für den Export von Gütern der AL 1C wurden seit 2006
durch die Bundesregierung abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren,
Ländern und Warenkategorien)?

Drucksache 17/3713 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

3. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden seit 2006 für Güter der Ausfuhr-
liste Teil I Abschnitt C erteilt, die nach Kenntnis der Bundesregierung für
eine militärische Nutzung vorgesehen waren (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahren mit Wertangabe der Genehmigungen und Warenkategorie)?

4. Wie viele Einzelgenehmigungen wurden seit 2006 für Güter und Technolo-
gien, wie z. B. Motoren, erteilt, die nicht auf der Ausfuhrliste Teil I Ab-
schnitt C aufgeführt waren, aber nach Kenntnis des Ausführenden oder der
Bundesregierung für eine militärische Verwendung bestimmt waren (bitte
nach Jahren aufgeschlüsselt)?

5. In welche Staaten wurden diese Exporte genehmigt (bitte unter Angabe des
Genehmigungswertes)?

6. An welche Staaten wurden seit 2006 Güter der Ausfuhrliste Teil I Ab-
schnitt C tatsächlich exportiert (bitte nach Jahren und Kategorie aufge-
schlüsselt und mit Angabe des jeweiligen Gesamtwerts)?

7. Wie viele Genehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I Abschnitt C
wurden im Rahmen von Sonderverfahren, wie z. B. Sammelausfuhrgeneh-
migungen, seit 2006 erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Typ des Sonderver-
fahrens, Empfängerstaaten, Jahren und unter Angabe des jeweiligen Ge-
samtwerts)?

8. Wie häufig wurden seit 2006 die verschiedenen Allgemeinen Genehmigun-
gen von Unternehmen in Deutschland für den Export von Dual-Use-Gütern
in Anspruch genommen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Nummer der
Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung und den jeweils von den Unternehmen
gemeldeten Exporten inklusive Warenwert)?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit dem
Meldeverfahren im Rahmen der Allgemeinen Genehmigungen?

10. Wie viele Unternehmen haben sich bislang für die Nutzung einer Allge-
meinen Genehmigung in Deutschland registrieren lassen (bitte aufge-
schlüsselt nach Nummer der Allgemeinen Genehmigung)?

11. Wie viel Personal steht dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur
Verfügung für die Überprüfung der Einhaltung sämtlicher Bestimmungen
bei den Allgemeinen Genehmigungen?

12. Plant die Bundesregierung Neueinstellungen im BAFA zu diesem Zweck
vorzunehmen?

13. Wie viele Naturwissenschaftler beschäftigt das BAFA zur Kontrolle der
Ausfuhr von Dual-Use-Gütern, wie viele Juristinnen und Juristen, wie viele
Akademikerinnen und Akademiker sonstiger Fachrichtungen und wie viele
Personen ohne Hochschulstudium?

14. Über wie viele Planstellen verfügt die Abteilung zur Kontrolle der Ausfuhr
von Dual-Use-Gütern, und wie viele dieser Planstellen sind für Juristinnen
und Juristen, wie viele für Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissen-
schaftler, wie viele für sonstige Akademikerinnen und Akademiker und
wie viele für Personen ohne Hochschulstudium vorgesehen?

15. Wie häufig, in welchem zeitlichen Umfang und zu welchen Themen wer-
den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortgebildet?

16. Wie hat sich das Budget und der Personalbestand des BAFA zur Kontrolle
der Dual-Use-Ausfuhren in den letzten zehn Jahren entwickelt?

17. Wie viele Genehmigungsverfahren für den Export von Dual-Use-Gütern
bearbeiten die zuständigen Mitarbeiter im BAFA jährlich durchschnittlich

pro Person?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3713

18. Innerhalb welcher Frist ist das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle angehal-
ten, Anträge auf Erteilung von Einzelgenehmigungen für den Export von
Gütern der AL 1C zu überprüfen und zu bescheiden?

19. Welchen Gesamtwert hatten die realen Ausfuhren von Gütern der Ausfuhr-
liste Teil I Abschnitt C, die im Rahmen der Allgemeinen Genehmigung
EU001 exportiert wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Empfängerstaaten
und Jahren)?

20. Welchen Gesamtwert hatten die realen Ausfuhren von Gütern der AL 1C in
andere Staaten, die im Rahmen von anderen Allgemeinen Genehmigungen
exportiert wurden (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Allgemeinen
Genehmigungen und Jahren)?

21. Wie garantiert die Bundesregierung den Endverbleib von Gütern der AL 1C
in den Staaten der EU, den EU001-Staaten sowie den sonstigen Empfänger-
staaten?

22. Welche Instrumente stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um zu
überprüfen, ob der Empfänger die Endverbleibbestimmungen beachtet?

23. Welche Instrumente hat die Bundesregierung seit 2006 wie häufig und in
welchen Staaten eingesetzt?

24. Unter welchen Bedingungen können Dual-Use-Güter der AL 1C ohne wei-
tere Genehmigung seitens Deutschlands aus EU- und NATO-Staaten an an-
dere Staaten weiterexportiert werden?

25. Wie häufig wurde die Bundesregierung seit 2006 über den Weiterexport
von aus Deutschland gelieferten Gütern der AL 1C von anderen Regierun-
gen der EU konsultiert, und in wie vielen Fällen hat die Bundesregierung
diesem Weiterexport zugestimmt (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?

26. Wie viele Genehmigungen hat die Bundesregierung seit 2006 für den
Export von Gütern der AL 1C erteilt, bei denen der Empfänger seinen Sitz
in einem Staat der Länderliste K hatte oder in einem Staat, gegen den ein
EU-Waffenembargo bestand bzw. besteht (bitte unter Angabe der Empfän-
gerstaaten und des Genehmigungswertes)?

27. In welchen Fällen hat die Bundesregierung den Weiterexport in die Staaten
der Länderliste K und die Staaten, gegen die ein EU-Embargo bestand, ab-
gelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Weiterexporteur, Endempfänger, Gut
und Versagungsgrund)?

28. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang davon abgesehen,
einen Jahresbericht über den Export von genehmigungspflichtigen Gütern
der AL 1C zu veröffentlichen?

29. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Exportkontrolle im Bereich der
Dual-Use-Güter plant die Bundesregierung durchzuführen?

Berlin, den 10. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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