BT-Drucksache 17/3695

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Peter Bleser, Nadine Schön (St. Wendel), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Dr. Erik Schweickert, Claudia Bögel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -17/3424- Kinderfreundliche Nachbesserung der EU-Spielzeugrichtlinie dringend erforderlich b) zu dem Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/2345- Offensive für einen wirksamen Schutz der Kinder vor Gift in Spielzeug c) zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/1563- Krebserregende Stoffe in Kinderspielzeugen durch Sofortmaßnahmen ausschließen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/656- Kinderspielzeug - Risiko für kleine Verbraucher

Vom 10. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3695
17. Wahlperiode 10. 11. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Peter Bleser, Nadine
Schön (St. Wendel), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Dr. Erik Schweickert, Claudia Bögel,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/3424 –

Kinderfreundliche Nachbesserung der EU-Spielzeugrichtlinie dringend
erforderlich

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Petra Crone,
Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2345 –

Offensive für einen wirksamen Schutz der Kinder vor Gift in Spielzeug

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay,
Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1563 –

Krebserregende Stoffe in Kinderspielzeugen durch Sofortmaßnahmen
ausschließen

d) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Ulrike Höfken, Cornelia Behm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/656 –

Kinderspielzeug – Risiko für kleine Verbraucher

Drucksache 17/3695 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

A. Problem

Überarbeitung bzw. Nachbesserung der EU-Spielzeugrichtlinie, u. a. durch Ab-
senkung der Grenzwerte und Ausbau der verpflichtenden Drittprüfung; Verbot
von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Verbraucher-
produkten.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/3424 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2345 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/1563 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe d

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/656 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3695

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/3424 anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/2345 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/1563 abzulehnen,

d) den Antrag auf Drucksache 17/656 abzulehnen.

Berlin, den 10. November 2010

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Martin Dörmann Nadine Schön (St. Wendel)
Stellvertretender Vorsitzender Berichterstatterin

Drucksache 17/3695 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Nadine Schön (St. Wendel)

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/3424 wurde in der 68. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 28. Oktober 2010 an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur feder-
führenden Beratung sowie den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für
Gesundheit, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und den Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/2345 wurde in der 62. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 30. September 2010 an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur feder-
führenden Beratung sowie den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für
Gesundheit und den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/1563 wurde in der 40. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 6. Mai 2010 an den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur federführen-
den Beratung sowie den Ausschuss für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Ge-
sundheit und den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/656 wurde in der 27. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 4. März 2010 an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie zur federführenden
Beratung sowie den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und den Ausschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Zu Buchstabe a

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP betonen in
ihrem Antrag, dass es bei der Sicherheit und Gesundheit un-
serer Kinder keine Kompromisse geben dürfe. Die Bundes-
regierung wird aufgefordert, auf EU-Ebene niedrigere
Grenzwerte für krebserregende und erbgut- oder fortpflan-
zungsschädigende Stoffe in Kinderspielzeug durchsetzen.
Die in der EU-Spielzeugrichtlinie von 2009 festgelegten
Grenzwerte seien nicht ausreichend, um ein hohes Schutz-
niveau bei Kindern zu sichern. Besonders bei bestimmten
krebserregenden Weichmachern in Kunststoffen (sogenann-
ten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen,
PAK), bei Schwermetallen und bei allergenen Duftstoffen
sind die zulässigen Konzentrationen nach Auffassung der
antragstellenden Fraktionen zu hoch angesetzt. Sie fordern
deshalb ein Verbot von PAK, eine bessere Kontrolle, um die
Einfuhr gefährlichen Spielzeuges nach Europa einzudäm-
men sowie eine ständige deutsch-chinesische Arbeitsgruppe
zur Produktsicherheit, die sich auch mit der Spielzeugsicher-
heit beschäftigen soll. Ausschließlich auf Deutschland bezo-

gene Verschärfungen lehnen die Fraktionen allerdings als
nationale Alleingänge ab.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion der SPD fordert in ihrem Antrag die Bundes-
regierung auf, das höchstmögliche Gesundheitsschutzniveau
für Kinder bei Spielzeug sicherzustellen. Spielzeug soll nach
den Vorstellungen der Antragsteller mit sogenannten Le-
bensmittelkontaktmaterialien gleichgestellt werden. Sofern
das Spielzeug für längeren Hautkontakt vorgesehen sei,
müsse Spielzeug auch mit Kosmetika gleichgestellt werden.
Die Bundesregierung soll sich außerdem für Verbote von
allergieauslösendem Nickel und wegen der unbekannten
Risiken für ein Verbot der Verwendung von Nanomaterialien
im Spielzeugbereich einsetzen. Hersteller von Spielzeug
müssten generell verpflichtet werden, eine präventive
Sicherheitsprüfung und Zertifizierung durch unabhängige
Dritte durchführen zu lassen. Zur Begründung verweist die
Fraktion der SPD darauf, dass Kinder zunehmend von Aller-
gien, Umwelterkrankungen und Hormonstörungen bis hin zu
Krebserkrankungen betroffen seien. Bösartige Neubildun-
gen von Tumoren seien bei Kindern die zweithäufigste
Todesursache. Die Antragsteller halten es daher für dringend
geboten, giftige Chemikalien und krebserzeugende, erbgut-
verändernde oder fortpflanzungsschädigende Stoffe aus
Spielzeugen fernzuhalten, denn für solche Stoffe gebe es
keine zuverlässig ungefährlichen Grenzwerte.

Zu Buchstabe c

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der antragstel-
lenden Fraktion DIE LINKE. möglichst schnell einen Ge-
setzentwurf für Spielzeugsicherheit vorlegen. Damit soll
festgelegt werden, dass krebserregende PAKs und andere
krebserregende Stoffe in Spielzeugen nicht nachweisbar sein
dürfen. Hersteller und Importeure sollen verpflichtet wer-
den, einen Nachweis über die Einhaltung dieser Bestimmun-
gen zu erbringen. PAKs gelangen bei der Verarbeitung von
Gummi und elastischen Kunststoffen in Spielzeuge. Die In-
dustrie verzichtet noch nicht vollständig auf PAKs.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 17/1563
verwiesen.

Zu Buchstabe d

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat
eine Nachbesserung an der EU-Spielzeugrichtlinie zum Ziel,
indem nationale Maßnahmen zum Schutz kleiner Verbrau-
cher ergriffen werden sollen und der Markt für Kinderspiel-
zeuge in Deutschland besser überwacht werden soll. Ein
Bericht über diese Sachverhalte wird von den Antragstellern
von der Bundesregierung gefordert. Es finden sich immer
noch krebserregende Chemikalien in Kinderspielzeugen.
Insbesondere wird ein überhöhtes Krebsrisiko für Kinder
durch veraltete Grenzwerte für PAKs, die auch erbgutver-
ändernd wirken, Krebs erzeugen oder die Fortpflanzung be-
einträchtigen (also CMR-Stoffe sind), kritisiert. Die Bundes-
regierung soll eine umfassende Marktanalyse vornehmen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3695

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 17/656 ver-
wiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage in seiner 25. Sitzung am
10. November 2010 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen, die Annahme des Antrags auf Drucksache
17/3424 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 26. Sitzung am 10. November 2010
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die
Annahme des Antrags auf Drucksache 17/3424 zu empfeh-
len.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage in seiner
25. Sitzung am 10. November 2010 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Annahme
des Antrags auf Drucksache 17/3424 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage in seiner 26. Sitzung am 10. No-
vember 2010 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen, die Annahme des Antrags auf Drucksache
17/3424 zu empfehlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Vorlage in seiner 24. Sitzung am 10. Novem-
ber 2010 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD beschlossen, die Annahme des
Antrags auf Drucksache 17/3424 zu empfehlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage in seiner 25. Sitzung am
10. November 2010 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/2345 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 26. Sitzung am 10. November 2010
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2345 zu empfeh-
len.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage in seiner
20. Sitzung am 6. Oktober 2010 beraten und mit den Stim-

men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimment-
haltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
17/2345 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage in seiner 21. Sitzung am 6. Okto-
ber 2010 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
17/2345 zu empfehlen.

Zu Buchstabe c

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage in seiner 25. Sitzung am
10. November 2010 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ab-
lehnung des Antrags auf Drucksache 17/1563 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage in seiner
20. Sitzung am 6. Oktober 2010 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
17/2345 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage in seiner 21. Sitzung am 6. Okto-
ber 2010 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/2345 zu empfehlen.

Zu Buchstabe d

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage in seiner 25. Sitzung am
10. November 2010 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen SPD und DIE LINKE. beschlossen, die Ab-
lehnung des Antrags auf Drucksache 17/656 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 26. Sitzung am 10. November 2010
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung des An-
trags auf Drucksache 17/656 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage in seiner 21. Sitzung am 6. Okto-
ber 2010 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD beschlossen, die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/656 zu empfehlen.

Drucksache 17/3695 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

IV. Öffentliche Anhörung von Sachverständigen
Zu der öffentlichen Anhörung, die in der 12. Sitzung des
Ausschusses am 17. Mai 2010 zu dem Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/656 statt-
fand, haben die Anhörungsteilnehmer schriftliche Stellung-
nahmen abgegeben, die in der Zusammenstellung auf Aus-
schussdrucksache 17(9)108 enthalten sind.

Folgende Sachverständige haben an der Anhörung teil-
genommen:

– Europäische Kommission,

– Schleich GmbH,

– Industrieverband Schreiben, Zeichnen, Kreatives Gestal-
ten e. V. (ISZ),

– SIMBA TOYS GmbH & CO. KG,

– Bruder Spielwaren GmbH + Co. KG,

– Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands e. V.
(BUND),

– Labor für Umweltanalytik und Arbeitssicherheit,

– Verband der TÜV e. V.,

– Women in Europe for a Common Future Germany
(WECF),

– Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Nach Auffassung der Europäischen Kommission ist die
Sicherheit von Kinderspielzeug in der Europäischen Union
von größter Bedeutung. Sie betont, dass die Sicherheits-
anforderungen der neuen Richtlinie über die Sicherheit von
Spielzeug 2009/48/EG („Spielzeugrichtlinie”), insbesondere
die chemischen Anforderungen, zu den strengsten der Welt
gehörten. Die Europäische Kommission will sämtliche neu-
en Erkenntnisse der Wissenschaft prüfen, damit die Spiel-
zeugrichtlinie ständig aktualisiert wird, derzeit werde etwa
der Grenzwert für Cadmium geändert. Sie verweist auf das
bestehende Verbot von krebserzeugenden, erbgutverändern-
den und fortpflanzungsgefährdenden eingestuften Stoffen
(sogenannte KEF-Stoffe). Darunter gehörten auch die poly-
zyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAKs). Die
Grenzwerte für PAKs in Spielzeug seien im Gegensatz zu
den Bestimmungen für Reifen auf den für das Risikoma-
nagement erforderlichen Mindestwert festgelegt worden.
Die Verwendung von PAKs in Spielzeug sei mehrfach inner-
halb der Europäischen Kommission erörtert worden, zuletzt
im April 2010. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ar-
beitsmedizin untersuche derzeit auch die Verwendung von
PAKs in Konsumartikeln. Die Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union seien ferner verpflichtet, nicht konformes
Spielzeug am Markt zu kontrollieren und entsprechende
Maßnahmen einzuleiten. Des Weiteren seien strengere
Marktüberwachungsregeln in Kraft getreten.

Die Schleich GmbH verweist darauf, dass PAKs nicht be-
wusst in Spielwaren eingesetzt werden. Sie kämen vielmehr
durch Verunreinigungen von Rohmaterialien, z. B. Weich-
macherölen oder dunkle Farbpigmente in das Spielzeug. Das
Unternehmen verstehe sich als Markenhersteller. Es sei sich
dieser Problematik bewusst und lasse bereits alle Fertig-
produkte auf Grundlage der PAK-Grenzwerte zur Vergabe
des GS-Zeichens von unabhängigen Prüfinstituten unter-
suchen. Des Weiteren stehe es in engen Kontakt mit seinen

Materiallieferanten, um die Möglichkeit von Verunreinigun-
gen bereits im Vorfeld soweit wie möglich zu vermeiden.
Der Totalgehalt sage jedoch nichts über die Bioverfügbarkeit
aus. Den Vorschlag vom BfR, nicht auf den Gehalt, sondern
auf die Migration zu testen, würde die Schleich GmbH sehr
begrüßen. Eine weitere gesetzliche Verschärfung der Grenz-
werte würde das Problem nicht lösen. Es würde die Prüf-
kosten, die bereits heute um ein Vielfaches höher seien als
vor noch wenigen Jahren, nur noch weiter erhöhen, die Pro-
dukte aber nicht sicherer machen. Es sollten vielmehr die
Überwachungsmöglichkeiten besser ausgeschöpft bzw. er-
höht werden, um die sogenannten Schwarzen Schafe am
Markt ausfindig zu machen.

Der Industrieverband Schreiben, Zeichnen, Kreatives
Gestalten e. V. (ISZ) erwähnt, dass die in ihm organisierten
Hersteller von Schreib-, Mal- und Zeichengeräten keine
PAK als Inhaltsstoffe bei der Herstellung von Branchenpro-
dukten einsetzten. Zum Einfärben von Produkten wie Minen
von schwarzen Buntstiften werde traditionell Ruß verwen-
det, um ein qualitativ hochwertiges Produkt zu erhalten. Ruß
könne auch zum Einfärben von schwarzem Kunststoff die-
nen. Rußanbieter bestätigten, dass aus technischen Gründen
in Ruß zumindest Spuren von PAK als Verunreinigung ent-
halten wären. Allerdings könnten bei der Rußqualität große
Unterschiede bestehen. Ruß z. B. für den Lebensmittelbe-
reich enthalte geringere Gehalte an PAK (in Verbindung mit
toxikologisch wenig bedeutsamen Vertretern der Substanz-
gruppe) als manche technischen Ruße. Derzeit bekannte
Richtwerte (z. B. PAK-Analyse im Rahmen des GS-Zei-
chens) könnten eingehalten werden. Allerdings werde das
bekannte GS-Zeichen auf Basis der Analyse der „EPA“-
PAK-Liste (Environmental Protection Agency in den USA)
ausgestellt. Die untersuchten Substanzen würden im Rah-
men eines Umweltmonitorings aus Gründen der analy-
tischen Identifizierbarkeit ausgewählt. Da toxikologische
Eigenschaften wenig berücksichtigt seien, würden neben be-
sonders gefährlichen Vertretern auch toxikologisch wenig
bedeutsame Substanzen aufgelistet. Eine Beurteilung von
Produkten als „gefährlich“, begründet durch das Vorkom-
men einzelner Substanzen aus der „EPA“-PAK-Liste, werde
daher als nicht gerechtfertigt angesehen. Da es für bestimmte
Branchenprodukte keine sinnvolle technische Alternative zu
Ruß als Inhaltsstoff gebe, sollte sich eine gesetzliche Rege-
lung tatsächlich auf toxikologisch bedenkliche Vertreter der
PAK beziehen. Die im ISZ organisierten Hersteller unter-
stützen eine neue pragmatische Regelung zu PAK, da sie die
Bemühungen der deutschen Industrie um den vorbeugenden
Verbraucherschutz widerspiegelten.

Die SIMBA TOYS GmbH & CO. KG erwähnt, dass den
neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in der neuen
Spielzeugrichtlinie Rechnung getragen werde. Ein beson-
ders hohes Schutzniveau werde durch ständig von den
Normungsgremien überarbeitete technische Einzelheiten
erreicht. Die Grenzwerte lägen unter den allgemeinen
Grenzwerten. Es sei essenziell, auf europäischer Ebene iden-
tische Rechtsgrundlagen zu haben. Die neue Spielzeugricht-
linie biete ein hohes Schutzniveau. Die Untersuchungen der
Zeitschrift „Öko-Test“ zeigten spezielle Anforderungen, die
von Experten nicht geteilt würden. Das negative Ergebnis
spiegele daher nicht die tatsächliche Situation auf dem Spiel-
warenmarkt wider.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3695

Die Bruder Spielwaren GmbH + Co. KG ist der Meinung,
dass Kinderspielzeug sicher sein müsse. Das Unternehmen
teile auch die Einschätzung des BfR, dass die PAKs so ge-
ring wie möglich in Spielzeugen vorhanden sein dürften.
Aus diesem Grunde habe sich die Firma eigenverantwortlich
den chemischen Tests bezüglich der PAKs nach dem GS-
Prüfzeichen unterzogen und leiste damit den Kriterien des
BfR seit Jahren genüge. Spielzeug von verantwortungsbe-
wussten Herstellern oder Importeuren sei sicher. Zusätzlich
zu einer verschärften Richtlinie seien ein rechtlicher Rahmen
durch die Richtlinie, Normen, eine Marktüberwachung und
Sanktionen für eine größtmögliche Spielzeugsicherheit und
einen fairen Wettbewerb notwendig. Die Kostensteigerung
aufgrund der chemischen Erfordernisse der neuen Richtlinie
sei erheblich. Marktteilnehmer, die den schnellen Profit
suchten, würden hiervon in der Regel nicht berührt, da diese
sowieso keinen Wert auf das Einhalten von Regeln legten.
Die Hersteller würden stark durch Prüfkosten belastet, die
hauptsächlich durch den Teil 3 EN71-Chemie entstünden.
Ein Vorschlag könne sein, für zuverlässige Marktteilnehmer
eine Vereinfachung der Prüfung nach Teil 3 zu erreichen.
Nur wissenschaftlich anerkannte Forderungen, deren Wir-
kung belegbar sind, sollten in die Spielzeugrichtlinie ein-
bezogen werden. Der Einsatzzweck des Spielzeugs sei zu
berücksichtigen. Dokumentation und Sanktionen seien er-
forderlich. Zuverlässige Unternehmen sollten Vereinfachun-
gen erfahren. Eine Zusatzkennzeichnung und eine Selbst-
zertifizierung solle ermöglicht werden.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland
e. V. (BUND) findet, dass der Antrag im Hinblick auf den
notwendigen Schutz der Gesundheit von Kindern und ange-
sichts der steigenden Krebsraten bei Kindern sachlich richtig
sei und seine Umsetzung dringend erforderlich erscheine.
Der Handlungsbedarf sei an den PAK-Untersuchungen des
BfR ersichtlich. Für die Gesundheit von Kindern seien Maß-
nahmen zu ergreifen, die über das bestehende Schutzniveau
hinausgingen. Die Spielzeugrichtlinie lasse Konzentrationen
kanzerogener Stoffe zu, bei denen der Schutz der Gesundheit
von Kindern nicht gewährleisten werden könne. Die Grenz-
werte für PAKs und CMRs seien nicht toxikologisch begrün-
det. Die in der Spielzeugrichtlinie verankerten Grenzwerte
für PAK seien schlechter als die, die für Lebensmittelkon-
taktmaterial festgeschrieben seien und unterschritten sogar
die Grenzwerte von Autoreifen. Für krebserzeugende che-
mische Stoffe oder deren Stoffwechselprodukte, die gen-
toxisch wirkten, könne keine Konzentration angegeben wer-
den, für die Schäden auszuschließen seien. Es würden
ökonomische Interessen über die Gesundheit der Kinder ge-
stellt. Die vom BfR vorgeschlagene Forderung, dass PAK
nicht nachweisbar aus Spielzeugen migrieren dürfe, würde
ein wesentlicher Fortschritt im Vergleich zur bestehenden
Regelung sein. Aus Sicht der Umweltverbände werde als
weitergehende Forderung im Interesse eines vorbeugenden
Gesundheitsschutzes jedoch vorgeschlagen, statt einer
Höchstmenge des migrierbaren Stoffes den Gesamtgehalt im
Material zu begrenzen. CMRs und Stoffe mit endokriner
Wirkung (EDCs) dürften generell nicht in Kinderspielzeug
verwendet werden. Die Forderung nach einer besseren
Marktkontrolle sei berechtigt und notwendig.

Das Labor für Umweltanalytik und Arbeitssicherheit be-
tont, dass aufgrund der besonderen Empfindlichkeit gegen-
über gesundheitsschädlichen Chemikalien Verbraucherpro-

dukte für Kinder besonders kritisch hinsichtlich ihrer
Inhaltsstoffe zu beurteilen seien. Eine herausragende Rolle
spielten dabei insbesondere CMR-Stoffe. Aktuelle chemi-
sche Analysen von aktuell auf dem Markt befindlichen Spiel-
zeugen zeigten deutlich, dass in Deutschland im Handel
befindliche Spielzeuge immer wieder mit CMR-Stoffen be-
lastet seien, so dass sogar akut toxische Belastungen und
toxische Langzeitbelastungen von Kindern zu befürchten
seien. So seien in den letzten Jahren in Spielzeug und anderen
für Kinder bestimmte Produkte immer wieder relevante
Mengen an Schadstoffen und Weichmachern gefunden wor-
den. Die Ursachen von Krebserkrankungen bei Kindern
lägen in den meisten Fällen im Dunkeln. Tatsache aber sei,
dass krebserregende Substanzen auch aus Spielzeug durch
Einatmen, orale Aufnahme oder Hautkontakt in den Körper
von Kindern gelangen könnten und dort entsprechende Schä-
den auslösen oder beeinflussen könnten. Daher erscheine
eine klare und präzise Regelung für die erwähnten Substan-
zen in Spielzeug dringend notwendig. Es sei zu bedenken,
dass es für krebserregende Stoffe grundsätzlich kein unge-
fährliches Level gebe. Alle genannten Substanzen müssten
durch Produktprüfungen und durch repräsentative Bevölke-
rungsstudien zur Ermittlung der Schadstoffbelastung von
Kindern und Jugendlichen in regelmäßigen Abständen über-
prüft werden. Zum Schutz des Verbrauchers sei es dringend
notwendig, die Eigenzertifizierung der Spielzeughersteller
(CE-Zeichen) in eine Produktprüfung durch unabhängige
Prüflaboratorien zu überführen, da die Praxis in der Vergan-
genheit gezeigt habe, dass die CE-Kennzeichnung zu Miss-
brauch durch schwarze Schafe bei Herstellern und Händlern
und zu Missverständnissen bei Verbrauchern geführt habe.

Der Verband der TÜV e. V. (VdTÜV) erklärt, dass die
Novellierung der Spielzeugrichtlinie ein richtiger Schritt ge-
wesen sei. Die festgelegten Grenzwerte für Schwermetalle
und PAKs böten keinen ausreichenden Schutz für Säuglinge
und Kinder. Ein Grenzwert von 0,1 Prozent sei in Anlehnung
an das europäische Chemikalienrecht für CMR-Stoffe fest-
gelegt worden, obwohl zunächst ein komplettes Verbot ge-
fordert worden sei. Bei den Grenzwerten für Schwermetalle
sei ausschließlich von den Migrationswerten ausgegangen
worden. Die Migrationsgrenzwerte für Schwermetalle in
Anhang II der Richtlinie seien in sechs von acht Fällen höher
als vor Verabschiedung der Spielzeugrichtlinie. Grenzwerte
für Säuglinge und Kinder sollten niedriger sein als beim
Arbeitsschutz. Die Richtlinie bleibe hinter dem bereits heute
technisch und wissenschaftlich Realisierbaren zurück. Dies
sei der Grund, warum die Bundesregierung im Rat für Bil-
dung, Jugend und Kultur am 11. Mai 2009 der neuen Spiel-
zeugrichtlinie nicht zugestimmt habe. Es sei eine analoge
Bewertung von Spielzeug für Kleinkinder zu Lebensmittel-
verpackungen und den sogenannten Lebensmittelbedarfs-
gegenständen anzustreben. Notfalls müsse eine nationale
Lösung gefunden werden. Die Beweislastumkehr sei zu Las-
ten des Verbrauchers und der Marktüberwachung, da die
Verbraucher selten einen Kausalitätsnachweis erbringen
könnten. Der Schutz der Verbraucher sei damit nicht verbes-
sert worden. Die Produkte müssten von neutraler Seite ge-
prüft werden, bevor sie auf den Markt kommen. Das Konfor-
mitätsbewertungsmodul sei nach dem Neuen Konzept A2
anzuwenden. Die Marktüberwachung greife in Deutschland
zu spät ein. Freier Warenverkehr und Sicherheit der Waren
dürften nicht in einem Widerspruch stehen. Mit der EU-

Drucksache 17/3695 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Spielzeugrichtlinie bleibe die Europäische Union hinsicht-
lich der Produktsicherheit im internationalen Vergleich weit
zurück. Mit einem freiwilligen europäischen Sicherheits-
zeichen solle die vorgelagerte Kontrolle wieder eingeführt
werden. Die EU-Spielzeugrichtlinie sehe weder eine unab-
hängige Produktionsüberwachung noch eine Überprüfung
der Übereinstimmung mit dem Baumuster vor.

Die Women in Europe for a Common Future Germany
findet, dass die Gesundheit der Kinder auf dem Spiel stehe.
Gefährliche Chemikaliengruppen in Spielzeug schädigten
Kinder durch ihre erhöhte Sensibilität besonders. Eine Sub-
stitution der Stoffe sei ohne Weiteres möglich. Eine europäi-
sche Kennzeichnung sei notwendig. PMKs und CMRs soll-
ten nicht in Spielzeug vorkommen. Die Grenzwerte für
CMRs in der Spielzeugrichtlinie seien zu niedrig. Es existie-
re kein sicherer Grenzwert. Andere gefährliche Stoffe wür-
den in der Spielzeugrichtlinie nicht beachtet. Die Grenz-
werte für Schwermetalle seien nicht ausreichend; insbeson-
dere der Grenzwert für Blei sei sogar erhöht worden. Die
Liste der verbotenen Duftstoffe sei nicht ausreichend und
eine unabhängige Drittprüfung sei notwendig. Ein Verfahren
zur raschen Anpassung der EU-Gesetzgebung sei notwen-
dig, wenn neue wissenschaftliche und gesundheitsrelevante
Informationen vorlägen. Notfalls sei eine nationale Lösung
anzustreben.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt zu
dem Schluss, dass die derzeit gültigen Werte für PMKs die
Gesundheit von Kindern weder ausreichend schützten noch
dem Gebot zur Expositionsminimierung bei CMR-Stoffen
genügten. Nach Auffassung des BfR solle für derartige
Stoffe das ALARA-Prinzip (as low as reasonably achiev-
able) gelten. Bei Regelungen für CMR-Stoffe in Spielzeug
solle sich generell nicht auf Gehalte, sondern analog zu
Lebensmittelkontaktmaterialien auf die Migration (Frei-
setzung) bezogen werden, da nur diese für die Exposition
relevant seien. Aufgrund gestiegener Krebszahlen bei Kin-
dern bestehe dringender Handlungsbedarf, die Exposition
von Kindern gegenüber CMR-Stoffen über alle Quellen im
Sinne des Gesundheitsschutzes zu minimieren. Dies
schließe auch die Exposition über Spielzeug ein. Eine Auf-
nahme von Benzo[a]pyren (BaP) in Höhe von 100 mg/kg,
wie in der europäischen Spielzeugrichtlinie festgeschrieben,
werde die gesundheitliche Unbedenklichkeitsschwelle um
den Faktor 300 überschreiten. Am technisch Machbaren ori-
entierte Expositionsminimierungsmaßnahmen gegenüber
CMR-Stoffen seien zwingend geboten. Die Regelungen für

CMR-Stoffe in Lebensmittelkontaktmaterialien, dass die
Freisetzung der verwendeten CMR-Stoffe nicht nachweis-
bar sein dürfe (<0,01 mg/kg), sei technologisch umsetzbar
und habe sich in der Praxis bewährt. Sie sollten für alle
Arten von Spielzeugmaterialien und ohne Altersbegrenzung
übernommen werden, um die Exposition der Kinder gegen-
über den CMR-Stoffen zu minimieren.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlagen auf Drucksachen 17/3424, 17/2345, 17/1563 und
17/656 mehrfach, zuletzt in seiner 30. Sitzung am 10. No-
vember 2010 abschließend beraten. In seiner 12. Sitzung am
17. Mai 2010 hatte der Ausschuss zu dem Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/656
eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchgeführt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD, dem Deutschen Bundestag die Annahme
des Antrags der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 17/3424
zu empfehlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung des Antrags der Fraktion der SPD auf Druck-
sache 17/2345 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des
Antrags der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/1563
zu empfehlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE.,
dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/
656 zu empfehlen.

Berlin, den 10. November 2010

Nadine Schön (St. Wendel)
Berichterstatterin

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