BT-Drucksache 17/3694

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann, Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD -17/3177- Betroffene Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellung für drahtlose Mikrofone angemessen entschädigen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -17/2416- Kulturelle Einrichtungen vor Folgeschäden aus der Frequenzversteigerung der digitalen Dividende bewahren c) zu dem Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -17/2920- Kultur und Rundfunk nicht durch die Frequenzumstellung schädigen

Vom 10. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3694
17. Wahlperiode 10. 11. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Dörmann, Garrelt Duin,
Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3177 –

Betroffene Kultureinrichtungen nach Frequenzumstellung für drahtlose
Mikrofone angemessen entschädigen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Lukrezia Jochimsen,
Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2416 –

Kulturelle Einrichtungen vor Folgeschäden aus der Frequenzversteigerung
der digitalen Dividende bewahren

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2920 –

Kultur und Rundfunk nicht durch die Frequenzumstellung schädigen

A. Problem

Nachteilige Folgen der Frequenzumstellung für Kultureinrichtungen; For-
schungsbedarf bezüglich möglicher Auswirkungen der Frequenzumwidmung
auf den kindlichen Organismus und bezüglich der Langzeitwirkung.

Drucksache 17/3694 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/3177 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2416 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/2920 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Zu den Buchstaben a bis c

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

Zu den Buchstaben a bis c

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3694

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/3177 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/2416 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/2920 abzulehnen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Martin Dörmann Ulla Lötzer
Stellvertretender Vorsitzender Berichterstatterin

verwiesen. DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Antrags zu
Zu Buchstabe b

Die Antragsteller fordern, kulturelle Einrichtungen vor Fol-

empfehlen.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/3177 in seiner 35. Sitzung am 27. Oktober 2010 beraten
Drucksache 17/3694 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ulla Lötzer

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/3177 in seiner 65. Sitzung am 7. Oktober 2010 beraten
und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
federführenden Beratung sowie an den Rechtausschuss, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und den
Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung über-
wiesen.

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/2416 in seiner 55. Sitzung am 8. Juli 2010 beraten und an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur feder-
führenden Beratung sowie an den Haushaltsausschuss und
den Ausschuss für Kultur und Medien zur Mitberatung über-
wiesen.

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/2920 in seiner 59. Sitzung am 16. September 2010 be-
raten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
zur federführenden Beratung sowie an den Haushaltsaus-
schuss, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz und den Ausschuss für Kultur und Me-
dien zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Zu Buchstabe a

Die Antragsteller fordern, die betroffenen Kultureinrichtun-
gen nach der Frequenzumstellung für drahtlose Mikrofone
angemessen zu entschädigen. Die Versteigerung des Fre-
quenzpaketes durch die Bundesnetzagentur führe bei den
bisherigen Nutzern zu Kosten im Bereich der technischen
Ersatz- und Zusatzbeschaffung oder Umrüstung, da sie in an-
dere Frequenzbereiche ausweichen müssten.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die gegenüber den
Ländern gemachten Zusagen zur Übernahme der Entschädi-
gungskosten infolge der Frequenzumstellung umzusetzen
und zeitnah Klarheit und Planungssicherheit für alle Betei-
ligten zu schaffen und die von den Ländern vorgeschlagene
Fondslösung aufzugreifen. Ferner soll eine Regelung getrof-
fen werden, wie ein angemessener Entschädigungsbetrag für
private und öffentliche Rundfunksendeunternehmen sowie
Sekundärnutzer im Einzelfall auszusehen habe und wie der
Anspruch bedarfsgerecht und transparent zu definieren sei.
Desweiteren soll die Bundesregierung sich dafür einsetzen,
dass konkrete Störungen im Zusammenhang mit der neuen
Frequenznutzung in privaten Haushalten beim Fernseh- und
Radioempfang vermieden und Lösungen frühzeitig voran-
getrieben werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksacke 17/3177

Frequenzen für den drahtlosen Datenverkehr folge, dass die
bisherigen Nutzer aus der Kultur- und Medienwirtschaft die
Frequenzen künftig nicht mehr verwenden könnten. Zwar
seien von der Bundesnetzagentur für drahtlose Produktions-
mittel andere Frequenzen als Ersatzspektrum zugewiesen,
doch erfordere der Betrieb dieser Frequenzen aufwändige
Umrüstungsmaßnahmen mit hohen Investitionskosten.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Einrichtungen
der Kultur- und Medienlandschaft die Folgekosten, die
durch die Verlagerung der Frequenzen des Produktions- und
Verwaltungsfunks entstehen, zu ersetzen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksacke 17/2416
verwiesen.

Zu Buchstabe c

Die Antragsteller fordern, Kultur und Rundfunk nicht durch
die Frequenzumstellung zu schädigen. Die versteigerten Fre-
quenzen würden von drahtlosen Produktionsmitteln genutzt
und müssten nun auf andere Frequenzbereiche ausweichen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz habe im Zusammenhang
mit der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen auf den be-
stehenden Forschungsbedarf zu den Auswirkungen auf den
kindlichen Organismus und zur Langzeitwirkung hinge-
wiesen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine gesetzliche
Grundlage vorzulegen, die den Einrichtungen der Kultur-
und Medienlandschaft einen Rechtsanspruch zur Erstattung
der Umrüstungskosten schafft. Die gesetzliche Grundlage
soll dahingehend ausgestaltet werden, dass die Erstattung
der Umrüstungsinvestitionen gewährleistet sei. Weiterhin
soll den bisherigen Nutzern ein kostenfreier Zugang zum neu
zugewiesenen Frequenzbereich rechtsverbindlich garantiert
werden. Aus den Versteigerungserlösen sollen ausreichend
finanzielle Mittel für die Erforschung der biologischen Aus-
wirkungen von Mobilfunkanwendungen auf den kindlichen
Organismus und zur Langzeitwirkung sowie zur Erfor-
schung und Entwicklung von Möglichkeiten der Strahlen-
minimierung zur Verfügung gestellt werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksacke 17/2920
verwiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/3177 in seiner 26. Sitzung am 27. Oktober 2010 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
geschäden aus der Frequenzversteigerung der digitalen Divi-
dende zu bewahren. Aus der Freigabe von zusätzlichen

und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimm-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3694

enthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Antrags zu
empfehlen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 17/3177 in
seiner 24. Sitzung am 27. Oktober 2010 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen, die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlage auf Drucksache 17/3177
in seiner 23. Sitzung am 27. Oktober 2010 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen, die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage
auf Drucksache 17/3177 in seiner 24. Sitzung am 27. Okto-
ber 2010 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung
des Antrags zu empfehlen.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/2416 in seiner 31. Sitzung am 6. Oktober 2010 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung des
Antrags zu empfehlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage auf
Drucksache 17/2416 in seiner 24. Sitzung am 27. Oktober
2010 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ab-
lehnung des Antrags zu empfehlen.

Zu Buchstabe c

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/2920 in seiner 31. Sitzung am 6. Oktober 2010 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD beschlossen, die Ablehnung des Antrags
zu empfehlen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 17/2920 in
seiner 24. Sitzung am 27. Oktober 2010 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
beschlossen, die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlage
auf Drucksache 17/2920 in seiner 24. Sitzung am 27. Okto-
ber 2010 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der

enthaltung der Fraktion der SPD beschlossen, die Ablehnung
des Antrags zu empfehlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Vor-
lagen auf Drucksachen 17/3177, 17/2416 und 17/2920 in sei-
ner 29. Sitzung am 27. Oktober 2010 abschließend beraten.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP erklär-
ten, dass es bisher keinen bekannten Fall gebe, bei der die
Frequenzumstellung zu konkreten Störungen geführt habe.
Dies sei auch der Standpunkt der Bundesnetzagentur. Ent-
schädigungszahlungen sollten erst bewilligt werden, wenn
es zu konkreten Störungen komme. Darüber hinaus müsse
gesehen werden, wie hoch der Grad der Störung sei und ob
es technische Möglichkeiten gebe, diese Störungen zu unter-
binden. Weiterhin solle darauf Wert gelegt werden, dass die
ausgeschütteten Mittel auch entsprechend eingesetzt wür-
den. Schließlich müsse der Einsatz der Mittel überprüft wer-
den.

Die Fraktion der SPD erläuterte, zwar gebe es keinen
Rechtsanspruch auf eine störungsfreie Nutzung der Frequen-
zen für drahtlose Mikrofone. Die Länder hätten allerdings in
den Verhandlungen zur Frequenzbereichszuweisungsplan-
verordnung mit dem Bund vereinbart, dass der Bund in an-
gemessener Form die notwendigen Umstellungskosten für
die drahtlosen Produktionsmittel unabhängig davon trage,
ob ein Rechtsanspruch im Einzelfall bestehe. Die finanziel-
len Mittel würden in einem Fonds zur Verfügung gestellt. Zu
klären sei die Frage, wie eine Zahlung in angemessener
Form auszusehen habe. Für die Planungssicherheit der be-
troffenen Nutzer müsse geklärt werden, wann die Umstel-
lungskosten anfielen und wie die Kriterien der Verteilung
auszusehen hätten. Die Fraktion der SPD werde sich für ein
zügige und angemessene Lösung einsetzen.

Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte, dass für die Berech-
nung der Kosten nicht die Methode der Abschreibungen an-
wendbar sei. Aus der Versteigerung der Frequenzen stünden
ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Folge-
kosten für die Umrüstung der digitalen Produktionsmittel
abzugelten. Wenn eine Lösung des Problems der Finanzie-
rung der Umrüstkosten nicht alsbald absehbar sei, werde die
Sachlage in die Öffentlichkeit getragen, und zwar insbeson-
dere in den Bundesländern, in denen Landtagswahlen unmit-
telbar anstünden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus,
dass aus den Versteigerungserlösen ausreichend finanzielle
Mittel für die Erforschung der biologischen Auswirkungen
von Mobilfunkanwendungen auf den Organismus und zur
Erforschung und Entwicklung von Möglichkeiten der Strah-
lenminimierung zur Verfügung gestellt werden müssten.
Außerdem müsse geklärt werden, wie die Zahlung der Ent-
schädigung haushalterisch gelöst werden solle und wie hoch
die Summe der Einnahmen aus der Versteigerung der Fre-
quenzen sei.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimm-
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-

enthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung

Drucksache 17/3694 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

des Antrags der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/3177
zu empfehlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE., dem Deutschen Bundestag die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/2416 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD,
dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/2920 zu empfehlen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Ulla Lötzer
Berichterstatterin

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