Vom 10. November 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3682
17. Wahlperiode 10. 11. 2010
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/3353 –
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg
A. Problem
Aufgrund der am 1. Juli 2009 in Kraft getretenen Änderungen des europäischen
Zollrechts ist die Aufrechterhaltung des Freihafens Hamburg nicht mehr wirt-
schaftlich sinnvoll.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung des Status des Freihafens vor.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Für den Bund entstehen durch das Gesetz keine Kosten. Für den Betreiber des
Freihafens entfallen die Betriebskosten.
2. Vollzugsaufwand
Die Kosten für den Rückbau des derzeitigen Freihafenzauns trägt die Freie und
Hansestadt Hamburg.
E. Sonstige Kosten
Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen
durch die Regelung keine Kosten.
Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
F. Bürokratiekosten
Es werden keine Informationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben.
Drucksache 17/3682 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3353 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 10. November 2010
Der Finanzausschuss
Dr. Volker Wissing
Vorsitzender
Patricia Lips
Berichterstatterin
Dr. Carsten Sieling
Berichterstatter
Dr. Birgit Reinemund
Berichterstatterin
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung in seiner 32. Sitzung am 10. November 2010 ab-
schließend beraten.
Er empfiehlt einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert an-
zunehmen.
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP be-
grüßten den Gesetzentwurf der Bundesregierung, da der
Freihafen Hamburg in seiner jetzigen Form den wirtschaft-
Hamburg nach. Aus Sicht aller Beteiligten sei es nicht mehr
sinnvoll, den Status des Freihafens beizubehalten, da auf-
grund der Änderung des europäischen Zollrechts in einem
Freihafen der nahezu gleiche Aufwand betrieben werden
müsse. Zudem führe die Aufhebung des Freihafenstatus zu
weniger personellem und administrativem Aufwand und
ermögliche eine effizientere Verwertung der Flächen im
Bereich des Freihafens. Dies komme der Entwicklung des
Hafens zugute. Ferner betonte die Bundesregierung, selbst-
verständlich werde die Durchführungsverordnung zum EU-
Zollkodex vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im Jahr
2013 verabschiedet.
Berlin, den 10. November 2010
Patricia Lips
Berichterstatterin
Dr. Carsten Sieling
Berichterstatter
Dr. Birgit Reinemund
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3682
Bericht der Abgeordneten Patricia Lips, Dr. Carsten Sieling und Dr. Birgit
Reinemund
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Drucksache 17/3353 in seiner 68. Sitzung am
28. Oktober 2010 beraten und dem Finanzausschuss zur
alleinigen Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Wesentliche Vorteile eines Freihafens sind zum 1. Juli 2009
bzw. werden zum 1. Januar 2011 entfallen. Darüber hinaus
hat sich herausgestellt, dass der Freihafen Hamburg in seiner
jetzigen Form den wirtschaftlichen Anforderungen eines
modernen Hafenbetriebs auf Dauer nicht mehr gerecht wer-
den wird. Deswegen strebt der Gesetzentwurf an, den Frei-
hafen Hamburg (Freizone im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1
des Zollverwaltungsgesetzes) aufzuheben.
lichen Anforderungen eines modernen Hafenbetriebs auf
Dauer nicht mehr gerecht werden würde. Für das weitere
Verfahren sei von großer Bedeutung für die betroffenen
Hamburger Unternehmen und die Hafengesellschaft, dass
die Durchführungsverordnung zum EU-Zollkodex zügig,
spätestens bis vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Jahr 2013
verabschiedet werde. Nur so könne für die betroffenen Un-
ternehmen Rechtsicherheit geschaffen werden.
Die Fraktion der SPD betonte die Bedeutung des Hambur-
ger Hafens für den Exportstandort Deutschland und zeigte
sich verwundert über die Einschätzung, dass es sich aus
wettbewerblichen Gründen nicht mehr lohnen solle, den
Freihafen aufrechtzuerhalten. Beispielsweise sei von der Be-
treibergesellschaft des neuen Tiefwasserhafens in Wilhelms-
haven der Freihafenstatus beantragt worden.
Die Bundesregierung unterstrich, sie komme mit dem Ge-
setzentwurf lediglich einer Bitte der Freien und Hansestadt