BT-Drucksache 17/3597

Missstände in der Nutztierzucht

Vom 1. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3597
17. Wahlperiode 01. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia
Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Markus Tressel und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Missstände in der Nutztierzucht

In der Nutztierzucht wird seit Jahrzehnten auf Leistungssteigerungen gezüchtet.
Die stetige Zunahme von Wachstumsraten, Milch- und Legeleistung kann sich
negativ auf die Gesundheit der Tiere auswirken. Diese als „leistungsabhängige
Gesundheitsstörungen“ bezeichneten Beschwerden werden häufig in Kauf ge-
nommen.

Beispiele hierfür sind vielzählig. In der Literatur wird als zuchtrelevante
Beschwerde bei Schweinen z. B. wiederholt die sogenannte Belastungsmyo-
pathie genannt. Es handelt sich dabei um eine genetisch bedingte Stress-
empfindlichkeit. Bei Transporten, Rangordnungskämpfen oder aber auch dem
Deckakt kann die Belastungsmyopathie auftreten. Folge ist die Muskelüber-
säuerung und eine Dauerkontraktion der quergestreiften Muskulatur und letzt-
endlich der Tod des Tieres. Fleischreiche Schweine sind besonders betroffen.
Glodek (1996) zufolge handelt es sich um ein tierschutzrelevantes Defektgen,
Martens et al. (2006) sprechen von muskelkranken Tieren.

Zudem leiden fleischreiche und schnellwüchsige Mastschweine häufig unter
Osteochondrose, einer degenerativen Knochenveränderung, die zahlreiche
Autoren als schmerzhaft einstufen (u. a. Herzog 2001, Heinritzi 2006). Die
Autoren gehen davon aus, dass Osteochondrose züchterisch begegnet werden
müsste und die Zucht auf Fleischmasse dem entgegensteht.

Bei Puten und Masthühnern werden vor allem Skeletterkrankungen und Ballen-
entzündungen, die zu Problemen wie Lahmheiten führen, Herz-Kreislauf-
Erkrankungen wie der „Plötzliche Herztod“ oder Aszites und Muskel-
erkrankungen wie zum Beispiel die Myopathie der tiefen Brustmuskulatur
thematisiert.

Bei der Myopathie der tiefen Brustmuskulatur kommt es aufgrund züchteri-
scher Maßnahmen zu einer starken Vergrößerung des Brustmuskels. Da dieser
Muskel bei Vögeln in einem nicht dehnbaren Kompartiment liegt, geht dies mit
Durchblutungsstörungen, Druckanstieg und Schwellungen einher. Diese wer-
den als sehr schmerzhaft bezeichnet (Julian, 2004). Zudem sind die Tiere nicht

mehr in der Lage mit den Flügeln zu schlagen, was beispielsweise für Lege-
hennen als Grundbedürfnis gesetzlich geregelt ist.

Auch für Flüssigkeitsansammlungen in der Leibeshöhle (Aszites-Syndrom)
bei Masthühnern werden als Hauptursache genetische Ursachen angegeben.
In allen Fällen werden erhebliche Schmerzen für die betroffenen Tiere an-
genommen.

Drucksache 17/3597 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Neben diesen Gesundheitsproblemen bestehen auch massive Verhaltens-
probleme. So sind schnell wachsende Masthühner oder Puten kaum noch zu
einer artgemäßen Fortbewegung in der Lage. Sie sitzen den Großteil des Tages
auf der feuchten Einstreu, was Hautkrankheiten begünstigt. Die Tiere können
erhöht angebrachte Sitzstangen nicht mehr anfliegen und nutzen etwaig an-
gebotene Ausläufe kaum. Puten können aufgrund der Größenunterschiede der
Geschlechter die natürliche Paarung nicht mehr vollführen.

Im Juni dieses Jahres veröffentlichte die EFSA, die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit, ein Gutachten, das belegt, dass die überwiegende Zahl
der Tierschutzprobleme in der Masthühnerhaltung auf dem übermäßigen
Wachstum und damit der genetischen Selektion beruht.

Das deutsche Tierschutzgesetz (TSchG) verbietet im § 11b Absatz 1 züchterische
Maßnahmen, die bei Tieren zu Schmerzen, Schäden oder Leiden führen. Kon-
kret heißt es: „Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gen-
technische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass
bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder
deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den art-
gemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch
Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.“

Auch mit Blick auf das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz wird
von vielen Seiten seit Jahren eine Konkretisierung des § 11b TSchG gefordert:
der DEUTSCHE TIERSCHUTZBUND e. V. tritt ebenso dafür ein, wie die
Bundestierärztekammer. Aber auch das Bundesverwaltungsgericht, das 2009
die Revision des sogenannten Haubenentenurteils verhandelte, forderte eine
Konkretisierung des Qualzuchtparagraphen.

Zudem enthält § 11b Absatz 5 TSchG die Ermächtigung für das Bundesministe-
rium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Erlass einer
entsprechenden Rechtsverordnung, die sich auf alle Wirbeltiere bezieht.

Für den Heimtierbereich wurden mit dem sogenannten Heimtiergutachten be-
reits 1999 bestimmte Merkmale präzisiert, die nicht mehr zur Zucht eingesetzt
werden dürfen. Im Tierschutzbericht der Bundesregierung 2005 wurde an-
gekündigt, dass ein bereits erstellter Entwurf für ein Nutztiergutachten zeitnah
veröffentlicht werden solle. Bis heute liegt jedoch kein entsprechendes Gut-
achten für den Nutztierbereich vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Auslegung des Qualzuchtverbots (§ 11b TSchG)

1. Stimmt die Bundesregierung der Forderung zu, dass eine Konkretisierung
des § 11b TSchG hinsichtlich der Zucht von Nutztieren dringend erforderlich
ist?

Wenn ja, was plant die Bundesregierung konkret in welchem Zeitrahmen?

Wenn nein, warum nicht?

2. Warum wurde der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Entwurf für Leitlinien über die
Zuchtziele in der Nutztierzucht nicht – wie im Tierschutzbericht 2005 an-
gekündigt – nach nochmaliger Beteiligung der Länder sowie der Verbände
zeitnah durch das BMVEL veröffentlicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3597

3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Nummer 21 des Anhangs
der EU-Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere im deutschen
Tierschutzgesetz ausreichend umgesetzt ist im Hinblick auf die Forderung
der EU-Richtlinie, dass Tiere nur zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken
gehalten werden dürfen, wenn aufgrund ihres Genotyps oder Phänotyps
berechtigtermaßen davon ausgegangen werden kann, dass die Haltung ihre
Gesundheit und ihr Wohlergehen nicht beeinträchtigt?

Wenn ja, was muss daraus konkret folgen?

Wenn nein, in welchem Gesetzestext findet sich der Hinweis auf eine ent-
sprechende Einschränkung der Haltung (nicht der Zucht)?

4. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem „Haubenentenurteil“
insbesondere im Hinblick auf die Revisionsbegründung des Bundesverwal-
tungsgerichtes, das auf einen Konflikt mit dem Artikel 103 Absatz 2 des
Grundgesetzes hinweist, d. h., dass die Strafbarkeit einer Tat vorher erkenn-
bar sein müsse?

5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass für Heimtiere der Schutz
durch ein ergänzendes Gutachten notwendiger ist als für Nutztiere?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?

Definition von Qualzucht im Nutztierbereich

6. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Qualzucht bei Nutztieren?

7. Bei welchen Nutztierarten bzw. -rassen oder Herkünften ist nach Auf-
fassung der Bundesregierung die aus Tierschutzsicht mögliche Leistungs-
grenze überschritten?

8. Teilt die Bundesregierung Forderungen (z. B. Hörning, 2008) nach einer
Begrenzung der Leistungskapazität von Nutztieren wie z. B. einer Min-
destmastdauer, maximalen Zunahmerate, wie dies z. B. in der EU-Öko-
verordnung für Mastgeflügel bereits umgesetzt ist, oder einer maximalen
Milchleistung?

Wenn nein, unter welchen Umständen würde die Bundesregierung dies in
Erwägung ziehen?

9. Sieht die Bundesregierung Fälle (Tierarten, Herkünfte, Zuchtmerkmale) im
Nutztierbereich, wo Tiere unter zuchtbedingten Merkmalen leiden, und
wenn ja, in welchen Fällen?

10. Macht es aus Sicht der Bundesregierung Sinn, die Milchleistung bei Kühen
als übergeordnetes Merkmal für Tiergesundheit in den Selektionsindex
höher als bisher zu gewichten?

11. Stimmt die Bundesregierung der kürzlich in einer Studie zum Tierschutz
bei Masthühnern getroffenen Aussage der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu, dass die meisten Tierschutzprobleme
mit zu schnellem Wachstum, welches durch genetische Selektion der
Hühner erreicht wurde, zusammenhängen?

12. Müssen diese Erkenntnisse der EFSA aus Sicht der Bundesregierung
Folgen nach sich ziehen?

Wenn ja, welche?

13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Tierschutzorganisationen,
die im Stakeholder-Bericht der EFSA fordern, dass die Zunahme bei Mast-
hühnern aus Tierschutzsicht auf 45 Gramm pro Tag begrenzt werden muss?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/3597 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Monitoring und Erforschung leistungsabhängiger Gesundheitsstörungen

14. Werden seitens der Bundesregierung Bemühungen unternommen, den Zu-
sammenhang zwischen Leistungszucht und genetischen Defekten weiter zu
erforschen, und wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

15. Gibt es seitens der Bundesregierung ein Monitoring unerwünschter Neben-
effekte der Leistungszucht?

Wenn ja, wie ist dies ausgestaltet, wenn nein, ist dies geplant?

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit für eine standardisierte
Datenerfassung durch die Zuchtverbände?

Zuchtbedingte Gesundheitsprobleme

16. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf Zuchtprogramme und
Zuchtorganisationen Einfluss zu nehmen?

Wenn ja, wie wird dies gegenwärtig und künftig konkret getan?

17. Stimmt die Bundesregierung der Aussage der Bundestierärztekammer zu,
dass die Fähigkeit zur natürlichen Fortpflanzung und natürlichen Geburt
eine übergeordnete Rolle bei der Gewichtung der Zuchtziele spielen sollte?

Wenn ja, welche konkreten Folgerungen ergeben sich hieraus generell und
insbesondere für die Zucht Weißblauer Belgier?

Wenn nein, warum nicht?

18. Fällt aus Sicht der Bundesregierung die schwergewichtige Mastpute der
Herkunft B.U.T. Big 6, bei der insbesondere die Hähne innerhalb von
etwa 22 Wochen bis zu 22 Kilo wiegen und am Ende der Mastzeit häufig
unter Beinschwäche, schmerzhaften Beinschäden und Fortbewegungs-
problemen leiden und infolge oft nur noch liegen können, unter den Begriff
Qualzucht?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?

19. Sieht die Bundesregierung bei der Haltung der Mastputen der Herkunft
B.U.T. Big 6 einen Konflikt mit den §§ 1 und 2 TSchG?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?

20. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Flügelschlagen nicht nur bei
Legehennen, sondern auch bei Masthühnern und Puten zu den Grund-
bedürfnissen gehört?

Wenn nein, warum nicht?

21. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die restriktive Fütterung der
Elterntiere in der Masthühnerzucht, die aufgrund der Selektion auf schnelles
Wachstum und der damit einhergehenden sehr hohen Futteraufnahme not-
wendig ist, und dem damit verbundenen Hungern der Tiere den Tatbestand
der Qualzucht erfüllt?

22. Teilt die Bundesregierung die Empfehlungen der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass künftig Zuchthühner ausgewählt
werden sollen, die weniger Futterbeschränkungen erfordern?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3597

23. Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass die Nutzungsdauer
sowohl der Milchkühe, bei nahezu gleich gebliebener Lebensleistung
(Frerkink, 2009), als auch der Legehennen in den letzten Jahrzehnten
deutlich abgenommen hat, und womit hat dies aus Sicht der Bundes-
regierung zu tun?

24. Muss aus Sicht der Bundesregierung bei Nutztieren die Zucht auf Lebens-
leistung wieder stärkere Bedeutung gewinnen?

Wenn ja, was tut die Bundesregierung konkret hierzu?

25. Wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung in den letzten Jahrzehnten
eine züchterisch bedingte Besserung von leistungsabhängigen Gesund-
heitsstörungen erreicht?

Wenn ja, bei welchen Tierarten und Merkmalen?

26. Stimmt die Bundesregierung der Forderung zu, dass eine Überprüfung der
Zuchtmerkmale bei Milchkühen notwendig ist, da hier der Anstieg von
Krankheiten (Fruchtbarkeits- und Stoffwechselstörungen, Labmagenver-
lagerung, Klauenerkrankungen) mit der Zunahme der Milchleistung korre-
liert ist?

27. Hat die Bundesregierung tierschutzrechtliche Bedenken im Hinblick auf
die Tatsache, dass pro Jahr im Durchschnitt etwa 40 Prozent der Milchkühe
aus dem Produktionsprozess ausscheiden?

Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung jetzt und in der
Zukunft, wenn nein, warum nicht?

28. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Martens et al. (2006), dass
„heute überhaupt kein Zweifel“ besteht, „dass die Mutation des Ryanodin-
Rezeptors in einem engen kausalen Zusammenhang mit dieser bekannten
Stressanfälligkeit der Schweine, der Belastungsmyopathie steht“, es sich
also bei der Belastungsmyopathie um eine genetisch bedingte Erkrankung
handelt?

29. Wenn ja, fällt das Züchten mit Tieren, die Merkmalsträger sind, unter den
Begriff Qualzucht?

Wenn nein, worauf beruht die Belastungsmyopathie bei Schweinen aus
Sicht der Bundesregierung?

30. Wie hoch liegt aktuell der Anteil an Schweinen, bei deren Fleisch am
Schlachthof der Fleischmangel PSE (Pale, Soft, Exudative) festgestellt
wird, d. h. blasses, wässriges Fleisch?

31. Erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung die Osteochondrose bei
Schweinen, eine schmerzhafte degenerative Knochenerkrankung, den Tat-
bestand der Qualzucht?

Wenn nein, warum nicht?

32. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich bei der Doppel-
lendigkeit bei Rindern, wie sie bei Weißblauen Belgiern Zuchtziel ist, um
Qualzucht handelt?

Wenn nein, warum nicht?

33. Erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung die Myopathie der tiefen
Brustmuskulatur bei Masthühnern oder Mastputen und der mit der Ver-
größerung des Brustmuskels im nicht dehnbaren Brustkompartiment ein-
hergehende Druckanstieg, der wiederum zu Schwellung und Schmerzen
führt, den Tatbestand der Qualzucht?
Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 17/3597 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

34. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Aszites-Syndrom bei Mast-
hühnern und der damit verbundene chronische Sauerstoffmangel sowie die
Flüssigkeitsansammlungen in der Leibeshöhle unter den Begriff Qualzucht
fällt?

Wenn nein, warum nicht?

Zuchtbedingte Haltungsprobleme

35. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesforschungsanstalt für
Landwirtschaft, die 2006 in einer Untersuchung feststellte, dass das Auf-
treten des Krankheitsbildes Tibiale Dyschondroplasie bei Masthühnern
„sich durch Haltungsbedingungen praktisch nicht beeinflussen“ ließ und
„offensichtlich genetisch bedingt“ sei?

Wenn ja, folgt daraus aus Sicht der Bundesregierung, dass die schmerz-
haften Beinschäden als Qualzucht betrachtet werden müssen?

Wenn nein, warum nicht?

36. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem konkreten Zusammenhang
den züchterischen Fortschritt?

37. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die durch Leistungs-
zucht und Haltungsfehler verursachte Anpassung von Nutztieren an die
Haltungsform (etwa durch Schnabelkürzen, Schwänze kupieren und
Zähnekneifen, Enthornen) das in konventioneller Haltung die Regel ist,
auch mit dem gegenwärtigen Tierschutzgesetz, mit dem schon eine starke
Beschränkung dieser Maßnahmen angestrebt ist, nicht zu vereinbaren ist?

Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit, und
welche sind geplant?

Wenn nein, warum nicht?

38. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass eine tiergerechte
Nutztierhaltung ausdrücklich auch Auslauf umfasst und bereits in der Zucht
Tiere ausgewählt werden müssen, die für diese Haltungsform geeignet
sind?

Wenn ja, welcher Handlungsbedarf ergibt sich für die Bundesregierung
hieraus?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 29. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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