BT-Drucksache 17/3595

Autozuganbindung der Deutschen Bahn nach Sylt

Vom 1. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3595
17. Wahlperiode 01. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann,
Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Autozuganbindung der Deutschen Bahn nach Sylt

Der Autozug Sylt Shuttle verkehrt zwischen Niebüll im schleswig-holsteini-
schen Kreis Nordfriesland und Westerland auf Sylt. Der Autozug ist der
schnellste Weg, um mit dem Auto auf die Insel zu kommen, da es keine öffent-
lich befahrbare Straße nach Sylt gibt. Betreiber ist die DB AutoZug GmbH
Dortmund, die eine Tochter der DB Fernverkehr AG ist.

Während im Personenverkehr der Wettbewerb die Qualität verbessert hat – die
Nord-Ostsee-Bahn verbindet auf der Marschbahn mit neuem Wagenmaterial
Westerland mit Hamburg-Altona – besitzt die Deutsche Bahn AG ein Monopol
auf die Autozugstrecke Niebüll-Westerland.

Trotz hoher Gewinne auf dieser Strecke und dank der großen Nachfrage durch
zahlreiche Berufs- und Ausbildungspendler sowie durch Urlaubsgäste wird
nicht in eine Verbesserung des Schienenverkehrs oder in die Sicherheit der
Strecke über den Hindenburgdamm investiert. Dabei ist die Autozuganbindung
entscheidend für die Attraktivität des Tourismusstandorts Sylt und eine Lebens-
ader für die Inselbewohner. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung, Dr. Peter Ramsauer, hat sich am 12. Juni dieses Jahres auf Sylt gegen
einen zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Niebüll und Westerland
ausgesprochen.

Durch ein gut ausgebautes Schienennetz und eine Ausschreibung des Autozug-
Betriebes könnte die gesamte Region profitieren, da der Tourismus auf Sylt als
größter Wirtschaftsfaktor der Region bedeutend für die Wirtschaftskraft des an-
grenzenden strukturschwächeren Festlandes ist. Die zur Verfügung stehenden
Arbeitsplätze auf Sylt führen zu einer großen Anzahl Arbeitspendler vom Fest-
land über den Hindenburgdamm.

Auf Sylt steht den Bewohnern, Besuchern und Pendlern ein gut ausgebauter
öffentlicher Personennahverkehr mit Linien- und Charterbussen der Sylter Ver-
kehrsgesellschaft sowie ein Radwegenetz von über 250 km Länge zur Verfü-
gung.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich die Auslastung der Autozugstrecke Westerland-Niebüll in den
letzten zehn Jahren entwickelt, und von einer wie hohen Auslastung ist in
den kommenden zehn Jahren auszugehen?

Drucksache 17/3595 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
2. Wie haben sich die jährlichen Besucherzahlen, aufgeschlüsselt in Urlaubs-
und Tagesgäste, auf der Insel Sylt in den letzten zehn Jahren entwickelt,
wie viele Urlaubs- und Tagesgäste besuchen Sylt mit eigenem Automobil,
und wie sieht die Prognose für die kommenden zehn Jahre aus?

3. Hat die Tendenz zu einer steigenden Anzahl von Kurzurlaubern und Tages-
gästen im Verhältnis zu länger auf der Insel verbleibenden Urlaubern und
Kurgästen nach Ansicht der Bundesregierung Auswirkungen auf die
Mobilität der Besucher und somit auf die Auslastung der Verkehrsinfra-
struktur, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus dem steigenden Verkehrsaufkommen aufgrund des Tourismus?

4. Sieht die Bundesregierung Bedarf eines Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur
für Touristen und Pendler?

Wenn ja, welche infrastrukturellen Maßnahmen sind für wann vorgesehen,
um eine Verkehrsanbindung der Insel an das Festland langfristig und nach-
haltig zu gewährleisten, und wodurch ist eine Kapazitätssteigerung geplant,
die der steigenden Anforderung durch Pendler und Urlaubsgäste ent-
spricht?

5. Mit welcher Begründung hat sich Bundesverkehrsminister Dr. Peter
Ramsauer gegen einen zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Niebüll-
Westerland ausgesprochen?

6. Welche Alternativen zum DB Autozug sieht die Bundesregierung, um mit
dem Auto vom deutschen Festland auf die Insel Sylt zu gelangen?

7. Ist ein weiterer Ausbau des Fähr- und Flugverkehrs vorgesehen?

Wenn ja, mit welcher Begründung wird dieser dem zweigleisigen Ausbau
des Schienenverkehrs vorgezogen, und welche Maßnahmen zum Lärm-
und Umweltschutz sind vorgesehen?

8. Sind nach dem Unfall des Autozugs auf dem Hindenburgdamm im Sep-
tember 2009 Investitionen in Ausbau und Sicherheit der Bahnstrecke ge-
plant?

Wenn ja, wann werden welche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, und
wenn nein, wieso nicht?

9. Mit welcher Begründung darf derzeit kein privates Eisenbahnverkehrs-
unternehmen einen zweiten Autozug im Wettbewerb anbieten?

Ist der Betrieb der Autozugstrecke ausgeschrieben worden?

10. Stimmt es, dass die Konzession für den DB Autozug ausläuft?

Wenn ja, wann wird der Betrieb der Strecke öffentlich ausgeschrieben, und
wenn nein, wieso nicht?

11. Inwiefern hat die jetzige große Nachfrage nach dem DB Autozug Aus-
wirkungen auf den Personenverkehr der Nord-Ostsee-Bahn und Qualitäts-
einbußen des regulären Bahnverkehrs zur Folge, beispielsweise in Be-
schränkungen, in Häufigkeit und Pünktlichkeit der verkehrenden Personen-
züge?

Berlin, den 29. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.