BT-Drucksache 17/3583

Verwendung von Fischöl-Methylester als Biodiesel in Deutschland

Vom 1. November 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3583
17. Wahlperiode 01. 11. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg),
Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn,
Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verwendung von Fischöl-Methylester als Biodiesel in Deutschland

Methylester von Fettsäuren werden als Biodiesel und als Zusatz zum konven-
tionellen Dieselkraftstoff verwendet. Neben Raps, anderen pflanzlichen und
tierischen Nebenprodukten wird dabei auch Fischöl aus Beifang genutzt und zu
Methylester verarbeitet.

Genaue Hintergründe zu Herstellung, Vertrieb und Verwendung in Deutschland
sind für den Verbraucher schwer nachvollziehbar. Unklar bleibt vor allem, ob
und wie verhindert wird, dass nicht nur Beifänge zu Fischöl-Methylester ver-
arbeitet werden. Zu befürchten ist vor diesem Hintergrund, dass Bestände von
Fischen gezielt zur Biokraftstoffgewinnung ausgebeutet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie und in welchen Produkten wird derzeit Fischöl-Methylester verwendet,
und wo kommen diese Produkte zum Einsatz?

2. Wie viel Fischöl-Methylester wird für die jeweiligen Zwecke verbraucht?

3. Woher wird das verbrauchte Fischöl-Methylester bezogen (bitte Hersteller,
Bezugsmenge und Fischereibestände nennen)?

4. In welchem Umfang wird Fischöl-Methylester als Biokraftstoff verwendet,
wo kommt dieser Kraftstoff zum Einsatz, und wie erreicht er den Verbrau-
cher?

5. Besteht eine Kennzeichnungspflicht, wenn Fischöl-Methylester in Biokraft-
stoff verwendet wird, beziehungsweise wie ist für die Verbraucherinnen und
Verbraucher ersichtlich, dass sie Fischöl-Methylester tanken?

6. Gibt es für die Herstellung von Fischöl-Methylester europa- oder deutsch-
landweite Vorschriften oder Beschränkungen, die sicherstellen, dass nur
Beifang für die Produktion verwendet werden darf, und falls ja, wie werden
diese Regelungen für in Deutschland verkaufte Produkte überprüft, und falls
nein, sieht die Bundesregierung hier entsprechenden Regelungsbedarf?
7. Wie kann sichergestellt werden, dass die Produktion von Fischöl-Methyl-
ester keine bestandsgefährdenden Auswirkungen auf Fischpopulationen hat?

Berlin, den 29. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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