BT-Drucksache 17/3556

Sachstand zur Waldstrategie 2020

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3556
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Crone, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier,
Ulrich Kelber, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Thomas Oppermann,
Holger Ortel, Heinz Paula, Kerstin Tack, Waltraud Wolff (Wolmirstedt),
Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Sachstand zur Waldstrategie 2020

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) hat 2008 eine Diskussion zur Waldstrategie 2020 begonnen, um eine
neue tragfähige Balance zwischen den steigenden Ansprüchen an den Wald und
seiner Leistungsfähigkeit zu finden. Die Waldstrategie 2020 soll nach Angaben
des Bundesministeriums Handlungsempfehlungen zur Ausgestaltung des zu-
künftigen Waldbildes ableiten und zukünftigen Generationen so die natürliche
Rohstoffquelle Wald sichern.

In drei bisher durchgeführten Symposien in den Jahren 2008, 2009 und 2010
wurde die Debatte mit Waldbesitzern, Forstverwaltung, Naturschutz, Politik,
Wissenschaft und Industrie geführt. Für Herbst 2010 kündigte das BMELV die
Vorstellung des Maßnahmenkatalogs als Teil der Waldstrategie 2020 an.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum und mit welcher Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung die Wald-
strategie 2020?

2. Welche Themenbereiche werden in der Waldstrategie 2020 behandelt?

3. Wann liegt die Strategie in Gänze vor, und in welcher Form wird sie veröf-
fentlicht?

Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung des angekündigten
Maßnahmenteils der Waldstrategie 2020?

4. Auf welche Weise wird sichergestellt, dass ausreichend finanzielle Mittel für
die geplanten Maßnahmen bereitgestellt werden?

5. Welche Akteure und Akteursgruppen werden in welchem zeitlichen Ablauf
zur Entwicklung und Erarbeitung der Waldstrategie 2020 einbezogen?

6. Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der
Strategie zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft

und Verbraucherschutz und

a) den anderen Bundesministerien,

b) dem Bundesamt für Naturschutz,

c) dem Umweltbundesamt,

d) den Kommunen und Ländern,

Drucksache 17/3556 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e) den öffentlichen Forstverwaltungen,

f) der Forstwirtschaft,

g) den forstlichen Verbänden,

h) den Naturschutzverbänden,

i) anderen Interessengruppen (Waldbesitzerverbände, Gewerkschaften,
Tourismusverbände, Boden- und Wasserverbände)?

7. Wie ist der Beteiligungsprozess gestaltet, und wie wird der Ausgleich un-
terschiedlicher Interessen der Akteure und Akteursgruppen moderiert?

8. Ist ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Waldstrategie 2020 ge-
plant?

9. Mit welcher Zielrichtung wird die Waldstrategie 2020 die folgenden, auf
dem 3. Symposium zur Waldstrategie andiskutierten, Themen aufgreifen:

a) wirtschaftliche Folgen überhöhter Schalenwildbestände und die Not-
wendigkeit angepasster Wilddichten für die Verjüngung der Baumarten
natürlicher Waldgesellschaften ohne Hilfsmittel,

b) die Berücksichtigung von Totholzschwellenwerten bei der Waldbewirt-
schaftung,

c) die Weiterentwicklung des integrativen Naturschutzansatzes im Wald
durch die Vernetzung bestehender und Ausweisung neuer Nullnutzungs-
flächen (Biotopverbund),

d) die ökonomische Honorierung von Ökosystemleistungen durch Waldbe-
sitzer?

10. In welchem Zusammenhang steht die Waldstrategie 2020 mit den Zielen
und der Umsetzung der Maßnahmen der „Nachhaltigkeitsstrategie für
Deutschland“?

Inwieweit grenzt sich die Waldstrategie 2020 davon ab?

11. Auf welche Weise wird die Bundesregierung die in der „Nationalen Strate-
gie zur biologischen Vielfalt“ genannten Ziele und Maßnahmen für den
Lebensraum Wald in die Waldstrategie integrieren?

12. Wie wird die Bundesregierung das Ziel ihrer „Nationalen Strategie zur bio-
logischen Vielfalt“, fünf Prozent der Waldfläche Deutschlands sowie zehn
Prozent der Wälder der öffentlichen Hand bis 2020 dauerhaft der natür-
lichen Entwicklung zu überlassen, in der Waldstrategie 2020 aufgreifen
und mittels eines Aktionsplans umsetzen?

13. In welchem Zusammenhang steht die Waldstrategie 2020 mit den Zielen
und Grundsätzen des „Nationalen Waldprogramms“ (NWP)?

14. Inwieweit werden in der Waldstrategie 2020 Aspekte zur Berücksichtigung
der Belange der Biodiversität für alle Wälder im Besitz der öffentlichen
Hand einfließen?

15. Wird es nach Ansicht der Bundesregierung gelingen, die nachhaltige Holz-
mobilisierung noch weiter zu verbessern, ohne dabei andere Waldfunktio-
nen zu beeinträchtigen, und wenn ja, auf welche Weise?

16. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Nutzungssatz Holz anzuheben, und
wenn ja, auf wie viele Festmeter (pro Jahr und Hektar)?

17. In welchem Stadium der Entwicklung befindet sich der Wald-Klima-Fonds
zur geplanten Finanzierung des Maßnahmenbündels aus der Waldstrategie
2020?
Welche anderen Zielsetzungen sind mit dem Wald-Klima-Fonds verbun-
den?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3556

18. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, Nutzungsstrategien
für die energetische Verwertung von Waldbiomasse als Bestandteil in die
Waldstrategie 2020 aufzunehmen, um eine Übernutzung durch energeti-
sche Verwertung zu vermeiden?

Wenn nein, warum nicht?

19. In welchem Verhältnis stehen der „Aktionsplan zur stofflichen Nutzung
nachwachsender Rohstoffe“, der „Nationale Biomasseaktionsplan für
Deutschland“ und das „Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien“
zur Waldstrategie 2020?

20. Gibt es von Seiten der Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Überlegungen, die effiziente Nutzung des Rohstoffs Holz, zum Beispiel
durch eine verstärkte Holzkaskadennutzung in die Waldstrategie 2020 auf-
zunehmen?

21. Welchen Stellenwert haben für die Bundesregierung öffentliche Forstver-
waltungen und das Forstpersonal bei der Erarbeitung der Waldstrategie
2020, und wie werden sie eingebunden?

22. Ergeben sich gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung aus der
Waldstrategie 2020, wie z. B. eine Definition der guten fachlichen Praxis
im Bundeswaldgesetz (BWaldG) oder die Novellierung des Bundesjagd-
gesetzes (BJagdG)?

23. Welchen Stellenwert nehmen nichtmarktbestimmte Forsterzeugnisse und
Walddienstleistungen bei der Erarbeitung der Waldstrategie 2020 ein?

24. Wie wird die Rolle von Wald-Großschutzgebieten und deren Weiterent-
wicklung für den Tourismus und für die lokale Wirtschaft in der Waldstra-
tegie 2020 berücksichtigt?

Berlin, den 27. Oktober 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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