BT-Drucksache 17/3538

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453- Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3538
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453 –

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 Nummer 5 wird die Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) wie folgt geändert:

1. In der Position „Philippsburg 2“ wird in Spalte 4 die Angabe „146,956“
durch die Angabe „0“ ersetzt.

2. In der Position „Gesamtsumme“ wird in Spalte 4 die Angabe „1 804,278“
gestrichen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Der Änderungsantrag bietet jedem Abgeordneten des Deutschen Bundestages
die Möglichkeit, Stellung zur Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks (AKW)
Philippsburg 2 zu beziehen. Dies gilt insbesondere für Abgeordnete, in deren
Wahlkreis dieses Atomkraftwerk liegt.

Das AKW Philippsburg 2 hat den kommerziellen Betrieb im Jahr 1984 aufge-
nommen. Nach geltender Gesetzeslage wird es voraussichtlich im Jahr 2018
stillgelegt werden. Seit Inbetriebnahme hat es 181 meldepflichtige Zwischen-

fälle in Philippsburg 2 gegeben.

Philippsburg 2 gehört zur Reaktor-Baulinie 3 der Druckwasserreaktoren, bei
denen es in den letzten 15 Jahren eine besonders deutliche Zunahme von mel-
depflichtigen Bauteildefekten gegeben hat.

Der Absturz eines größeren Passagierjets wie A340, A380 und Boeing 747
kann auch bei Philippsburg 2 zu einer Katastrophe führen. Aus den Medien war

Drucksache 17/3538 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
zu erfahren, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit vor der Spitzenrunde im Kanzleramt am 5. September 2010 noch
geplant hat, einen baulichen Schutz vor Flugzeugabstürzen gesetzlich vorzu-
schreiben. Jetzt ist davon keine Rede mehr.

Aufgrund seiner Sicherheitsdefizite im Vergleich zum Stand von Wissenschaft
und Technik wäre Philippsburg 2 heute als Neubau nicht mehr genehmigungs-
fähig. Sein Weiterbetrieb über das Jahr 2018 hinaus ist weder erforderlich noch
verantwortbar.

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