BT-Drucksache 17/3536

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453- Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3536
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453 –

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 Nummer 5 wird die Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) wie folgt geändert:

1. In der Position „Isar 2“ wird in Spalte 4 die Angabe „144,704“ durch die
Angabe „0“ ersetzt.

2. In der Position „Gesamtsumme“ wird in Spalte 4 die Angabe „1 804,278“
gestrichen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Der Änderungsantrag bietet jedem Abgeordneten des Deutschen Bundestages
die Möglichkeit, Stellung zur Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks (AKW)
Isar 2 zu beziehen. Dies gilt insbesondere für Abgeordnete, in deren Wahlkreis
dieses Atomkraftwerk liegt.

Das AKW Isar 2 gehört zu den jüngsten Reaktoren in Deutschland. Es ist 1988
als eines der letzten Atomkraftwerke in Deutschland ans Netz gegangen. Es ge-
hört zu den sogenannten Konvoi-Anlagen. Nach dem geltenden Atomgesetz

und den darin festgelegten Reststrommengen ist ein Betrieb bis mindestens
2020 zu erwarten.

Obwohl die Konvoi-Reaktoren im Vergleich als deutlich sicherer gelten, hat
das AKW Isar 2 bereits mehr als 72 meldepflichtige Ereignisse seit Betriebs-
beginn vorzuweisen. Unter diesen meldepflichtigen Ereignissen waren auch

Drucksache 17/3536 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
durchaus ernst zu nehmende Pannen, wie etwa der Ausfall der Hauptkühlmit-
telpumpe im Jahr 1989.

Trotz der vergleichsweise robusteren Bauweise ist der Reaktor gegen den Ab-
sturz moderner größerer Passagiermaschinen wie zum Beispiel einer
Boeing 747 oder einem Airbus A340 nicht geschützt.

Bei einem konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien besteht keine Not-
wendigkeit, den Reaktor über das Jahr 2020 hinaus zu betreiben.

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