BT-Drucksache 17/3534

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453- Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3534
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453 –

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 Nummer 5 wird die Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) wie folgt geändert:

1. In der Position „Gundremmingen B“ wird in Spalte 4 die Angabe „125,759“
durch die Angabe „0“ ersetzt.

2. In der Position „Gesamtsumme“ wird in Spalte 4 die Angabe „1 804,278“
gestrichen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Der Änderungsantrag bietet jedem Abgeordneten des Deutschen Bundestages
die Möglichkeit, Stellung zur Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks (AKW)
Gundremmingen B zu beziehen. Dies gilt insbesondere für Abgeordnete, in
deren Wahlkreis dieses Atomkraftwerk liegt.

Das AKW Gundremmingen B hat den kommerziellen Betrieb im Jahr 1984
aufgenommen. Nach geltender Gesetzeslage wird es voraussichtlich im Jahr
2015 stillgelegt werden. Seit Inbetriebnahme hat es 111 meldepflichtige Zwi-

schenfälle in Gundremmingen B gegeben.

Der Reaktorblock B und sein Nachbarblock C sind Siedewasserreaktoren, die
sich einen gemeinsamen Hauptkreislauf teilen. Diese Technik ist veraltet und
nicht mehr auf dem Stand der Technik. Ein Weiterbetrieb über 2015 hinaus ist
energiepolitisch nicht erforderlich und aus Sicherheitsgründen nicht zu verant-
worten.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.