BT-Drucksache 17/3533

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453- Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3533
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453 –

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 Nummer 5 wird die Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) wie folgt geändert:

1. In der Position „Grohnde“ wird in Spalte 4 die Angabe „150,442“ durch die
Angabe „0“ ersetzt.

2. In der Position „Gesamtsumme“ wird in Spalte 4 die Angabe „1 804,278“
gestrichen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Der Änderungsantrag bietet jedem Abgeordneten des Deutschen Bundestages
die Möglichkeit, Stellung zur Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks (AKW)
Grohnde zu beziehen. Dies gilt insbesondere für Abgeordnete, in deren Wahl-
kreis dieses Atomkraftwerk liegt.

Der Reaktor in Grohnde ist ein so genannter Druckwasserreaktor der dritten
Generation, besser bekannt als „Vor-Konvoi-Anlage“ mit einer Leistung von
1 450 MW. Er wird häufig von den Betreibern als besonders sicherer Reaktor-

typ angepriesen. Tatsächlich aber ist das AKW angesichts seines vergleichs-
weise geringen Alters mit rund 220 meldepflichtigen Zwischenfällen sehr stör-
anfällig.

Im Jahr 1996 gab es einen Störfall der „INES-Stufe 1“, bei dem ein Drucklass-
ventil falsch geöffnet wurde. Allein im Juli 2005 kam es wegen verschiedener
Störungen zweimal zu einer Reaktorschnellabschaltung.

Drucksache 17/3533 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Das AKW Grohnde ist gegen den Absturz eines Militärflugzeugs des Typs
„Phantom“ ausgelegt. Dem Absturz schwerer Maschinen, etwa einem Passa-
gierflugzeug, würde es nicht standhalten.

Die Abschaltung des Reaktors ist nach Atomausstiegsgesetz für 2017 zu erwar-
ten. Jetzt soll er bis nach 2030 in Betrieb bleiben. Das führt nicht nur zu zusätz-
lichen Risiken, sondern auch zu einer Behinderung des Ausbaus erneuerbarer
Energien.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.