BT-Drucksache 17/3527

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453- Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3527
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453 –

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:

,1a. In § 9a Absatz 1a wird nach Satz 3 folgender Satz 4 eingefügt:

„Abweichend von Satz 2 ist von den Betreibern spätestens drei Monate nach . . .
[einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] ein aktualisierter Nach-
weis vorzulegen.“‘

Berlin, den 27. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Mit der elften Atomgesetznovelle stellt sich die Frage der Entsorgungsvorsorge
neu und dringlich. Die turnusgemäß Anfang 2011 vorzulegenden Entsorgungs-
vorsorgenachweise werden durch das Inkrafttreten der Novelle entwertet. Des-
halb ist eine Aktualisierung der Nachweise notwendig.

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