Vom 27. Oktober 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3499
17. Wahlperiode 27. 10. 2010
Änderungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453 –
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
1. Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c) In § 7 Absatz 1b werden die Sätze 2 und 3 aufgehoben.“
2. Die bisherigen Buchstaben c und d werden die Buchstaben d und e.
Berlin, den 27. Oktober 2010
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
Begründung
Der Antrag bewirkt die Streichung der Vorschrift des Atomgesetzes, die eine
Übertragung von Reststrommengen von neueren auf ältere Atomkraftwerke zu-
lässt (Nummer 1).
Die Betreiber machen von dem Instrument der Strommengenübertragung nicht
sicherheitsgerichtet Gebrauch. Sie haben wiederholt versucht, Strommengen
von neueren auf die ältesten, störanfälligsten Atomkraftwerke zu übertragen.
Durch die Streichung der genannten Vorschriften wird klargestellt, dass eine
Strommengenübertragung nur von älteren auf neuere Anlagen erfolgen soll.
Die bisherigen Regelungen in Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c werden beibe-
halten (Nummer 2).