BT-Drucksache 17/3497

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453- Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3497
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453 –

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Die Nummern 2 bis 4 werden aufgehoben.

2. Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 2.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Der Antrag streicht die in der elften Atomgesetznovelle vorgesehene vollstän-
dige Verlagerung der staatlichen Haftung für Atomunfälle (§§ 34, 36 des Atom-
gesetzes – AtG) von den Ländern auf den Bund.

Die Aufhebung der bisherigen Beteiligung der Länder an der Freistellungsver-
pflichtung nach § 34 AtG ist nicht sachgemäß. Durch das Genehmigungsver-
fahren und die Aufsicht über die Atomkraftwerke sind die Länder an der Schaf-
fung der mit der Atomkraft verbundenen Risiken beteiligt. Sie sollten deshalb
auch weiter einen Anteil an der Haftung für atomare Schadensfälle überneh-
men.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.