Vom 27. Oktober 2010
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3497
17. Wahlperiode 27. 10. 2010
Änderungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453 –
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Die Nummern 2 bis 4 werden aufgehoben.
2. Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 2.
Berlin, den 27. Oktober 2010
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
Begründung
Der Antrag streicht die in der elften Atomgesetznovelle vorgesehene vollstän-
dige Verlagerung der staatlichen Haftung für Atomunfälle (§§ 34, 36 des Atom-
gesetzes – AtG) von den Ländern auf den Bund.
Die Aufhebung der bisherigen Beteiligung der Länder an der Freistellungsver-
pflichtung nach § 34 AtG ist nicht sachgemäß. Durch das Genehmigungsver-
fahren und die Aufsicht über die Atomkraftwerke sind die Länder an der Schaf-
fung der mit der Atomkraft verbundenen Risiken beteiligt. Sie sollten deshalb
auch weiter einen Anteil an der Haftung für atomare Schadensfälle überneh-
men.