BT-Drucksache 17/3495

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453- Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3495
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453 –

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 wird in Nummer 1 folgender Buchstabe e eingefügt:

,e) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

„(2a) Zur Vorsorge gegen Schäden sind Anlagen zur Spaltung von Kern-
brennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität nach dem Stand
von Wissenschaft und Technik insbesondere durch bautechnische Maßnah-
men gegen Abstürze von Flugzeugen zu sichern.“‘

Berlin, den 27. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Diese deklaratorische Regelung konkretisiert die bestehenden Betreiberpflich-
ten zur Schadensvorsorge gegen terroristische Angriffe aus der Luft.

Seit den Terrorangriffen vom 11. September 2001 ist die Gefahr eines gezielten
Flugzeugabsturzes auf ein Atomkraftwerk eine reale Bedrohung. Das wurde im
April 2008 auch durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unterstrichen.
Demnach ist ein gezielter Flugzeugabsturz auf ein Atommüllzwischenlager

nicht mehr dem Restrisiko zuzuordnen. Dies ist analog auf den Betrieb von
Atomkraftwerken übertragbar.

Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit hat in einem Gutachten im Jahr 2002
festgestellt, dass kein einziges Atomkraftwerk gegen den Absturz einer großen
Passagiermaschine ausgelegt ist. Die sieben ältesten Atomkraftwerke Biblis A
und B, Neckarwestheim 1, Unterweser, Philippsburg 1, Brunsbüttel und Isar 1

Drucksache 17/3495 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
sind besonders schlecht gegen Flugzeugabstürze gesichert und daher besonders
gefährdet.

Der Deutsche Bundestag hatte bereits zusammen mit dem Atomausstiegsgesetz
im Jahr 2001 beschlossen: „Der Ausstieg aus der Atomenergie ist … ein Bei-
trag dazu, die Bundesrepublik gegen terroristische Angriffe besser zu schüt-
zen.“ Die AKW-Betreiber wurden von der damaligen Bundesregierung aufge-
fordert, ein Konzept zum Schutz vor gezielt herbeigeführten Flugzeugabstürzen
zu entwickeln und umzusetzen. Daraufhin wurde das so genannte Vernebe-
lungs-Konzept entwickelt. Damit sollte im Angriffsfall Spielraum gewonnen
werden, um Zeit für den Einsatz der Bundeswehr und ggf. den Abschuss der
Maschine zu erhalten. Dieses Konzept wurde nur ansatzweise umgesetzt und ist
heute gescheitert. Denn das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2006 ent-
schieden, dass der Abschuss einer entführten Passagiermaschine im Angriffs-
fall nicht zulässig ist.

Die Betreiber hatten neun Jahre Zeit, der Terrorgefahr wirksam zu begegnen.
Sie haben keine Lösung gefunden. Deshalb müssen die besonders gefährdeten
Altmeiler entweder verbindlich nachgerüstet oder abgeschaltet werden.

Absatz 2a stellt die auch bislang den Betreibern obliegenden Pflicht nunmehr
gesetzlich klar. Die Behörden können wie bislang das durch mögliche Flug-
zeugabstürze verletzte Gebot der Schadensvorsorge durch nachträgliche Aufla-
gen nach § 17 Absatz 1 Satz 3 durchsetzen.

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