BT-Drucksache 17/3494

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453- Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3494
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453 –

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 Nummer 5 wird die Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) wie folgt geändert:

1. In der Position „Unterweser“ wird in Spalte 4 die Angabe „79,104“ durch
die Angabe „0“ ersetzt.

2. In der Position „Gesamtsumme“ wird in Spalte 4 die Angabe „1 804,278“
gestrichen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Der Änderungsantrag bietet jedem Abgeordneten des Deutschen Bundestages
die Möglichkeit, Stellung zur Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Unter-
weser zu beziehen. Dies gilt insbesondere für Abgeordnete, in deren Wahlkreis
dieses Atomkraftwerk (AKW) liegt.

Der Druckwasserreaktor Unterweser entspricht dem technischen Stand der 70er-
Jahre. Es fehlt ein ausreichend dicker Sicherheitsbehälter, der bei einem Unfall
eine zusätzliche Barriere gegen das Austreten von Radioaktivität wirkt. Die

Kuppel besteht lediglich aus 80 cm dickem Stahlbeton, der den Reaktorkern
gegen den Absturz eines „Starfighters“, also eines leichten Kampfjets, sichert.
Seit Inbetriebnahmen gab es rund 330 meldepflichtige Zwischenfälle im AKW
Unterweser, das sind ca. zehn pro Betriebsjahr.

Eine Laufzeitverlängerung ist für dieses Atomkraftwerk daher besonders un-
verantwortlich.

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