BT-Drucksache 17/3492

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453- Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3492
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453 –

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 Nummer 5 wird Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) wie folgt geändert:

1. In der Position „Neckarwestheim 1“ wird in Spalte 4 die Angabe „51,000“
durch die Angabe „0“ ersetzt.

2. In der Position „Gesamtsumme“ wird in Spalte 4 die Angabe „1 804,278“
gestrichen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Der Änderungsantrag bietet jedem Abgeordneten des Deutschen Bundestages die
Möglichkeit, Stellung zur Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Neckar-
westheim 1 zu beziehen. Dies gilt insbesondere für Abgeordnete, in deren Wahl-
kreis dieses Atomkraftwerk liegt.

Mit über 400 meldepflichtigen Zwischenfällen ist er nach Brunsbüttel der
pannenanfälligste Reaktor in Deutschland. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN hat eine Studie zu den Risiken von Neckarwestheim 1 erstellen lassen,

die folgende Ergebnisse geliefert hat:

● Es treten deutlich mehr Fehler in Neckarwestheim 1 auf als im Nachbar-
block Neckarwestheim 2. Insbesondere im Bereich der Ereignisse mit Alte-
rungsrelevanz liegt die Anzahl der Ereignisse bei Neckarwestheim 1 um den
Faktor 4 höher als beim Nachbar-Reaktorblock Neckarwestheim 2. Das Not-
stromsystem musste im Schnitt fünfmal so oft anspringen.

Drucksache 17/3492 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
● Das Personal wird wesentlich stärker mit radioaktiver Strahlung belastet. Im
Jahr 2006 war die Jahresbelastung aller Mitarbeiter in der Summe rund fünf-
mal höher als in der jüngeren Vergleichsanlage.

● Der Reaktor ist gegen Störfälle generell wesentlich schlechter geschützt,
weil sein gesamtes Sicherheitsdesign veraltet ist. Es besteht ein vergleichs-
weise erhöhtes Risiko, dass Sicherheitssysteme im Störfall ausfallen. Die
Sicherheitssysteme und -komponenten sind räumlich und verfahrenstech-
nisch nach dem heutigen Stand der Technik nicht hinreichend unabhängig
voneinander.

● Insbesondere bei Lecks oder Rissen in Rohrleitungen ist das Risiko unbe-
herrschbarer Ereignisabläufe im Vergleich mit neueren Atomkraftwerken
hoch. Es kann z. B. schneller zu Rissen in den Rohren kommen und auch das
Risswachstum ist schneller.

● Die Notstromversorgung ist schlechter gesichert als in der jüngeren Ver-
gleichsanlage. Die Zahl und auch die Zuverlässigkeit der vorhandenen Not-
stromdiesel, die zur Reaktorkühlung benötigt werden, sind geringer.

● Bei einem Störfall verfügt der Reaktor über vergleichsweise geringe Kapa-
zitäten an Kühlmittel und Kühlpumpen sowie über ein nicht sicheres System
von Sicherheitsventilen.

● Sicherheitsdesign und Brandschutz entsprechen nicht mehr dem Stand der
Technik.

Neckarwestheim 1 ist nur gegen den Absturz eines kleineren Militärfliegers
(Starfighter) geschützt; der Absturz eines größeren Passagierjets wie A340,
A380 und Boeing 747 würde eine Katastrophe auslösen.

Ein Weiterbetrieb der Anlage ist wegen der gravierenden Sicherheitsdefizite
unverantwortlich.

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