BT-Drucksache 17/3489

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453- Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3489
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453 –

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 Nummer 5 wird die Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) wie folgt geändert:

1. In der Position „Brunsbüttel“ wird in Spalte 4 die Angabe „41,038“ durch
die Angabe „0“ ersetzt.

2. In der Position „Gesamtsumme“ wird in Spalte 4 die Angabe „1 804,278“
gestrichen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Der Änderungsantrag bietet jedem Abgeordneten des Deutschen Bundestages
die Möglichkeit, Stellung zur Laufzeitverlängerung von Brunsbüttel zu bezie-
hen. Dies gilt insbesondere für Abgeordnete in deren Wahlkreis dieses Atom-
kraftwerk (AKW) liegt.

Brunsbüttel ist mit rund 460 meldepflichtigen Zwischenfällen (rund 20 pro
Jahr) seit der Inbetriebnahme der Spitzenreiter unter den deutschen Atomkraft-
werken. Das Kraftwerk ist gegen Störfälle schlechter geschützt als neuere

AKW, weil z. B. Sicherheitssysteme im Störfall ausfallen können. Insbesondere
bei Lecks oder Rissen von Rohrleitungen ist das Risiko unbeherrschbarer Er-
eignisse deutlich höher als bei neueren Atomkraftwerken. Gegen Flugzeugab-
stürze ist Brunsbüttel nicht geschützt.

2007 führte ein Kurzschluss zur Reaktorschnellabschaltung. Beim Wiederan-
fahren gab es erneut eine Panne. Dem Betreiber Vattenfall sind damals ekla-

Drucksache 17/3489 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
tante Mängel bei der Betriebsführung und bei der Information der zuständigen
Behörden nachgewiesen worden. So wurde eine Mängelliste mit 707 Punkten
öffentlich, die nach einer routinemäßigen Sicherheitsüberprüfung im Jahr 2001
nicht umgesetzt worden waren.

Eine Laufzeitverlängerung ist für dieses Atomkraftwerk daher besonders un-
verantwortlich.

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