BT-Drucksache 17/3487

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453- Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3487
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell,
Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP
– Drucksachen 17/3051, 17/3409, 17/3453 –

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 Nummer 5 wird die Anlage 3 (zu § 7 Absatz 1a) wie folgt geändert:

1. In der Position „Biblis A“ wird in Spalte 4 die Angabe „68,671“ durch die
Angabe „0“ ersetzt.

2. In der Position „Gesamtsumme“ wird in Spalte 4 die Angabe „1 804,278“
gestrichen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Begründung

Der Änderungsantrag bietet jedem Abgeordneten, des Deutschen Bundestages
die Möglichkeit, Stellung zur Laufzeitverlängerung von Biblis A zu beziehen.
Dies gilt insbesondere für Abgeordnete, in deren Wahlkreis dieses Atomkraft-
werk liegt.

Biblis A ist mit über 400 meldepflichtigen Ereignissen ein besonders störanfäl-
liges Atomkraftwerk. Der Sicherheitszustand des Kraftwerks entspricht dem
Stand der Technik der 70er-Jahre. Eine Laufzeitverlängerung ist für dieses

Atomkraftwerk daher besonders unverantwortlich.

Biblis A ist gegen Störfälle schlechter geschützt als neuere Atomkraftwerke,
weil z. B. Sicherheitssysteme im Störfall ausfallen können. Insbesondere bei
Lecks oder Rissen von Rohrleitungen ist das Risiko unbeherrschbarer Ereig-
nisse deutlich höher als bei neueren Anlagen. Die Störfallbeherrschung ist nicht
sichergestellt, weil u. a. ein unabhängiges Notkühlsystem fehlt. Außerdem ver-

Drucksache 17/3487 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
fügt Biblis A nicht über ein dem Stand der Technik entsprechendes unabhängi-
ges und verbunkertes Notstandssystem. Gegen die Gefahr gezielter Flug-
zeugabstürze ist das Atomkraftwerk nicht geschützt.

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