BT-Drucksache 17/3480

Existenzgründungen aus Forschung und Wissenschaft fördern - Für einen starken deutschen Innovationsstandort

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3480
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Antrag
der Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber, Dr. Philipp Murmann, Dr. Joachim
Pfeiffer, Albert Rupprecht (Weiden), Peter Altmaier, Peter Aumer, Thomas Bareiß,
Veronika Bellmann, Dr. Reinhard Brandl, Dr. Thomas Feist, Axel E. Fischer
(Karlsruhe-Land), Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Eberhard Gienger, Monika
Grütters, Dr. Matthias Heider, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Anette Hübinger,
Dieter Jasper, Andreas Jung (Konstanz), Dr. Stefan Kaufmann, Ewa Klamt, Axel
Knoerig, Michael Kretschmer, Andreas G. Lämmel, Dr. h. c. Hans Michelbach,
Dr. Mathias Middelberg, Stefan Müller (Erlangen), Dr. Georg Nüsslein, Franz
Obermeier, Eduard Oswald, Rita Pawelski, Ulrich Petzold, Eckhardt Rehberg,
Anita Schäfer (Saalstadt), Tankred Schipanski, Nadine Schön (St. Wendel), Uwe
Schummer, Dr. Frank Steffel, Lena Strothmann, Kai Wegner, Marcus Weinberg
(Hamburg), Dr. Matthias Zimmer, Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Patrick Meinhardt, Dr. Martin Neumann
(Lausitz), Dr. Peter Röhlinger, Birgit Homburger und der Fraktion der FDP

Existenzgründungen aus Forschung und Wissenschaft fördern – Für einen
starken deutschen Innovationsstandort

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Deutschland lebt von seinen Hochtechnologieprodukten. Forschung, neue
Technologien und Innovation sind die Grundlage für künftigen Wohlstand.
Sie sind die Quellen von wirtschaftlichem Erfolg, von Wachstum und Be-
schäftigung. Forschung und neue Technologien sind entscheidend für nach-
haltige Produktion und nachhaltigen Konsum, für Ressourceneffizienz und
Sicherung der Welternährung, für die Verbesserung der Lebensqualität und
für die Bewältigung globaler Herausforderungen wie den Klimawandel. In
Deutschland, dem Land der Ideen, sollen neue Technologien nicht nur ent-
wickelt, sondern auch produziert und angewandt werden.

Gute Rahmenbedingungen und ein immer besserer Wissens- und Technolo-
giertransfer aus Wissenschaft und Forschung in die Wirtschaft machen
Deutschland zu einem international erfolgreichen Hightech-Standort. Doch
wir bekommen auf den Weltmärkten immer stärkere Konkurrenz. Besonders
der Wettbewerb durch Schwellenländer wie China und Indien nimmt zu. An-
gesichts dieser globalen Herausforderungen muss Deutschland noch stärker
als bisher Innovationen hervorbringen und somit Leitmärkte prägen. Das
wurde auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP mit ent-
sprechend hoher Priorität festgeschrieben.

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2. Wichtige Treiber für den technischen Fortschritt hin zu Spitzentechnologien
und für die Entwicklung neuer Märkte sind auch junge Technologieunter-
nehmen und der forschende Mittelstand. Noch bis in die achtziger Jahre galt
in den meisten europäischen Ländern, dass volkswirtschaftliches Wachstum
und Wohlstand vor allem durch große Unternehmen und Konzerne erreicht
wird. Mit der Erkenntnis, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der
gesamten Volkswirtschaft leisten und damit Wachstum und Arbeitsplätze
sichern, muss die Politik gerade für diese Unternehmen die Rahmenbedin-
gungen weiter verbessern. KMU stellen über 99 Prozent aller Unternehmen
in Deutschland, erwirtschaften fast 40 Prozent des Umsatzes, beschäftigen
rund 70 Prozent der Arbeitnehmer und über 80 Prozent der Auszubildenden.
Auf KMU entfallen fast 10 Prozent der Forschungsinvestitionen der Wirt-
schaft und sie beschäftigen 15 bis 20 Prozent des Forschungspersonals.

3. Im besonderen Fokus der Politik sollten innovative Unternehmensgründer
stehen. Mit der Umsetzung neuer Ideen, neuer Technologien und daraus
resultierender neuer Produkte schaffen gerade sie neue Anwendungen, neue
Märkte und neue Arbeitsplätze und setzen so entscheidende Impulse für
unsere Volkswirtschaft. Viele dieser Unternehmen sind sehr spezialisiert und
besetzen wichtige Marktnischen, andere werden später zu bedeutenden
regionalen, nationalen oder sogar internationalen Wirtschaftsunternehmen.
Junge Unternehmen können sich insgesamt schneller und flexibler auf neue
Kundenwünsche und neue Rahmenbedingungen in einem zunehmend dyna-
mischen Umfeld in der globalisierten Wissensgesellschaft einstellen als die
bis dato etablierten Großunternehmen.

4. Aber gerade hier haben wir Defizite. Im internationalen Vergleich mit ande-
ren innovationsbasierten Volkswirtschaften hat Deutschland die zweitnied-
rigste Gründungsquote (Platz 17 von 18 gemäß Global Entrepreneurship
Monitor 2008). Nach einer Studie des Zentrums für Europäische Wirt-
schaftsforschung (ZEW), „Hightech-Gründungen in Deutschland“ (Juli
2009), erreichten gerade Hightech-Gründungen im Jahr 2008 in Deutsch-
land mit rund 15 300 einen neuen Tiefpunkt. Im Vergleich zum Vorjahr be-
deutet das einen Rückgang um 11 Prozent. Dabei sank die Zahl der Grün-
dungen im Bereich Spitzentechnologien, die für den technologischen Fort-
schritt besonders wichtig sind, sogar um 12 Prozent (auf 600). Besonderer
Handlungsbedarf besteht bei der Beteiligung von Frauen an Hightech-Grün-
dungen. Ihr Anteil hier liegt seit Jahren konstant bei nur rund 10 Prozent und
damit weit unter ihrer Beteiligung am Gründungsgeschehen insgesamt. So
wird das große Potenzial hochqualifizierter Frauen auch in diesem Bereich
nicht ausreichend genutzt.

5. Wir müssen die Verwertung von Forschungsergebnissen und Patenten insbe-
sondere durch die Ausgründung neuer Unternehmen verbessern. Zwar ist
der Erfindergeist in Deutschland ungebrochen (2009 wurden 47 859 Patente
aus Deutschland beim Deutschen Patentamt angemeldet), doch nur ein ge-
ringer Teil davon geht in die volkswirtschaftliche Verwertung und viel zu
wenige Patente erreichen eine Inkubationsphase, in der aus dem Patent ein
innovatives Produkt entsteht. Das dritte Gutachten der Expertenkommission
Forschung und Innovation 2010 (EFI) stellt fest, dass mehr Anstrengungen
unternommen werden müssen, um das Umsetzungsdefizit zu überwinden
(vgl. EFI 2010, S. 46).

6. Ein wesentliches Hindernis für Hightech-Gründungen ist der Mangel an
Finanzierungsquellen. Der Markt für Wagniskapital in Deutschland ist
nahezu ausgetrocknet. Traditionell gibt es in diesem Bereich bei uns zu
wenige Kapitalgeber. Die Finanzkrise und ihre Folgen haben zu einer weite-
ren Verunsicherung geführt. Das belegt auch die vom Bundesverband deut-

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scher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) jüngst vorgelegte Statistik:
Insgesamt gingen die Wagniskapitalinvestitionen im Jahr 2009 gegenüber
2008 von 1 107 Mio. Euro auf 611 Mio. Euro zurück und haben sich damit
fast halbiert. Auch der deutsche Biotechnologie-Report 2009 weist sinkende
Wagniskapitalinvestitionen aus. Insgesamt liegen die Wagniskapitalinvesti-
tionen in Deutschland unter EU-Durchschnitt. In Großbritannien ist ihr
Anteil am Bruttoinlandsprodukt doppelt so hoch und in den USA viermal so
hoch wie bei uns. Um aus Deutschland wieder ein Gründerland zu machen
und insbesondere wachstumsrelevante Hightech-Gründungen zu fördern,
haben auch die Gutachter der EFI-Kommission 2010 erneut bessere Be-
dingungen für Wagniskapitalgeber und Business Angels angeregt.

Erfolgreiche Beispiele aus anderen Ländern zur Förderung von innovativen
Gründungen:

– Viele OECD-Staaten haben als Anreiz zur Förderung junger Unter-
nehmen indirekte Instrumente eingeführt, die auf die Forschungsaktivität
als solche abheben. Durch gesetzlich festgelegte Anrechte entfallen kom-
plexe und langwierige Antragsverfahren; die Ansprüche werden im Rah-
men der jährlichen Rechnungslegung nachgewiesen (z. B. bei einer
steuerlichen Forschungsförderung). Diese pauschalen Förderungen sind
ein starker Anreiz, der in anderen Ländern nachweislich zu einer
nennenswerten Steigerung der FuE-Aktivitäten (FuE = Forschung und
Entwicklung) bei KMU geführt hat.

– Weitere interessante Ansätze zur öffentlichen Förderung von innovativen
KMU und Gründern sind in den USA das SBIR-Programm (Small
Business Innovation Research) und in Frankreich der Status „Jeune
Entreprise Innovante“ (JEI), der mit besseren finanziellen Bedingungen
für junge forschungsaktive Unternehmen verbunden ist. Die Europäische
Kommission hat in ähnlicher Form den Status einer Young Innovative
Company (YIC) definiert, an den die Länder eine besondere Förderung
knüpfen können, die die Wettbewerbsfähigkeit forschungsintensiver
Unternehmen verbessert, und der als Markenzeichen auch verstärkt
Investoren anziehen kann.

– Verschiedene europäische Länder wie Großbritannien, Frankreich, Portu-
gal, Spanien und Luxemburg haben eine Reihe von steuerlichen Anreizen
für Business Angels Investments eingeführt und sind dadurch erfolg-
reicher bei der Frühphasenfinanzierung. Teilweise bleiben dort die Ver-
äußerungsgewinne von Business Angels unter definierten Voraussetzun-
gen sogar gänzlich steuerfrei.

– Andere europäische Länder setzen im Gegensatz zu Deutschland auch
steuerliche Anreize für Investitionen in Venture Capital Fonds ein. Als
Folge treten etwa aktuell steuerlich geförderte französische Wagnis-
kapitalfonds in Deutschland als Investoren in neu gegründete und junge
innovative Unternehmen auf, weil sie in Deutschland interessantere
Investitionsmöglichkeiten sehen als im Heimatland. Die finalen Investi-
tions- und Desinvestitionsentscheidungen werden jedoch regelmäßig
vom Heimatland aus getroffen.

Deutschland muss wieder ein Land von Gründerinnen und Gründern wer-
den, um die Möglichkeiten der Wissensgesellschaft flexibel nutzen zu kön-
nen und um wirtschaftliches Wachstum sowie Arbeitsplätze nachhaltig zu
sichern. Gründungen sind besonders auch während einer Krise wichtig, denn
viele neue Produkte und Anwendungen können sich gerade in der Rezession
als Innovation durchsetzen und neuen Aufschwung schaffen. Wir müssen
deshalb gerade in diesen Zeiten stärker für ein positives Leitbild der unter-
nehmerischen Selbständigkeit werben.

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II. Der Deutsche Bundestag begrüßt

die zahlreichen Aktivitäten der Bundesregierung zur Stärkung des Innova-
tionsstandortes Deutschland. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die im
Jahr 2006 ins Leben gerufene Hightech-Strategie, die Deutschland zu einer
der forschungs- und innovationsfreudigsten Nationen der Welt machen soll
und dabei auch auf bessere Rahmenbedingungen für Hightech-Gründungen
zielt. Anfang 2010 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-
gie (BMWi) zudem die Initiative „Gründerland Deutschland“ gestartet, die
mit einer Vielzahl von Maßnahmen die Gründungskultur in Deutschland
stärken soll.

Beispielhaft sind insbesondere folgende erfolgreiche Maßnahmen der Bun-
desregierung für ein gründungsfreundliches Umfeld:

– das Programm des BMWi „EXIST – Existenzgründungen aus der Wis-
senschaft“:

Im Rahmen des breitenwirksamen Moduls „Gründerstipendium“ erhalten
hierbei angehende Gründerinnen und Gründer einen Zuschuss, um im
Hochschulumfeld und unter Nutzung des dort erworbenen Wissens eine
Gründung vorzubereiten; mit dem Modul „Forschungstransfer“ werden
herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben unterstützt, deren
Erfolgsaussichten von aufwändigen und risikoreichen Entwicklungs-
arbeiten abhängen; einen weiteren Pfeiler des Programms bildet der Wett-
bewerb „Gründungskultur – Die Gründerhochschule“ zur Unterstützung
von Hochschulen bei der Verbreitung von Unternehmergeist und Grün-
dungskultur;

– der vom BMWi, Partnern aus der Wirtschaft und der KfW Bankengruppe
finanzierte „Hightech-Gründerfonds“, der technologieorientierte Unter-
nehmensgründungen durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital bis
zu 500 000 Euro in einer ersten Finanzierungsrunde (pro Unternehmen
bis maximal 1 Mio. Euro bei Anschlussfinanzierung) unterstützt;

– der Wettbewerb „GO-Bio“, gefördert durch das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF), mit dem gründungsbereite Forscher-
teams in den Lebenswissenschaften unterstützt werden, um technisch an-
spruchsvolle Ideen zu einer tragfähigen Unternehmensgründung reifen zu
lassen;

– der ERP-Startfonds, mit dem die KfW Bankengruppe im Auftrag des
BMWi Wagniskapital für innovative Technologieunternehmen in der Ent-
wicklungs- und Aufbauphase zur Verfügung stellt; der ERP-/EIF-Dach-
fonds des BMWi und des europäischen Investitionsfonds (EIF), der sich
als Dachfondsinvestor an professionellen VC-Fonds (VC = Venture Capital)
in Deutschland beteiligt, die die Wachstumsphase von Hightech-Unter-
nehmen unterstützen;

– das BMBF-Förderprogramm „ForMat“ (Forschung für den Markt im
Team), das Ergebnisse aus der öffentlichen Forschung besser und schnel-
ler für die Wirtschaft nutzbar machen soll; die BMBF-Fördermaßnahme
„Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung –
VIP“ zur Überprüfung und Weiterentwicklung von Ergebnissen der
Grundlagenforschung hinsichtlich ihrer technischen Machbarkeit und des
wirtschaftlichen Potenzials;

– das BMBF-Programm „Power für Gründerinnen“, mit dem Projekte
gefördert werden, die Frauen auf ihrem Weg in die Selbständigkeit be-
sonders unterstützen;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3480

– der bundesweite Wettbewerb „Jugend gründet“, gefördert vom BMBF
(seit 2004), bei dem Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II im
Rahmen eines internetbasierten Planspiels ein Unternehmen gründen,
und so ihre Wirtschafts- und Gründungskompetenzen stärken können; der
Wettbewerb „JUNIOR“, gefördert vom BMWi, bei dem Schülerteams ein
JUNIOR-Unternehmen in ihrer Schule gründen und im Laufe eines
Schuljahrs ein eigenes Produkt entwickeln sollen, das im Erfolgsfall am
Markt angeboten wird; beide Aktivitäten sind zusammen mit weiteren
Maßnahmen zur gründungsbezogenen Ausbildung von Schülerinnen und
Schülern in der BMWi-Initiative „Unternehmergeist in die Schulen“ zu-
sammengeschlossen;

– die BMBF-EEF-Modellprojekte zur Förderung von Existenzgründungen
aus Forschungseinrichtungen, die von den Forschungsgesellschaften FhG
(Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung
e. V.), HGF (Helmholtz-Gemeinschaft) und MPG (Max-Planck-Gesell-
schaft) ohne Projektförderung des Bundes in Eigenregie fortgeführt
werden; sie werden ergänzt durch die BMBF-Modellprojekte zur Steige-
rung der Managementkompetenz in Gründerteams aus Forschungs-
einrichtungen (Good Practice);

– das Förderprogramm SIGNO des BMWi, das Hochschulen und For-
schungseinrichtungen, KMU sowie Erfinder bei der Sicherung und Ver-
wertung ihres geistigen Eigentums unterstützt und somit eine wichtige
Basis auch für Ausgründungen aus Hochschulen schafft;

– die Stärkung der Innovationsberatung sowie Ausbau und Straffung der
Innovationsförderung für KMU durch das Zentrale Innovationspro-
gramm Mittelstand (ZIM) des BMWi, die auch die Wachstumschancen
junger Technologieunternehmen erheblich verbessern; die Förderinitia-
tive KMU-innovativ des BMBF, die für KMU einen vereinfachten Zu-
gang zur Spitzenforschung im Rahmen der Fachprogramme schafft und
in sehr hohem Maße bisher noch nicht mit öffentlicher Förderung ver-
traute Unternehmen anspricht;

– die insgesamt hohe Steigerung der Fördermittel im Bereich Forschung
und Innovation des Bundes zugunsten von KMU und Gründern um rund
70 Prozent seit 2005 auf über 1 Mrd. Euro in 2009 (BuFI, S. 397) sowie
die weitere Aufstockung der Mittel für das ZIM durch das Konjunktur-
programm II um insgesamt 900 Mio. Euro für 2009 und 2010;

– die Erleichterung der Verlustverrechnung bei Beteiligungen durch das
Wachstumsbeschleunigungsgesetz, die für Wagniskapitalinvestoren von
besonderer Bedeutung ist;

– die Fortschritte beim Bürokratieabbau, einschließlich der Novellierung
des GmbH-Rechts, die Unternehmensgründungen vereinfachen und be-
schleunigen.

7. Um Hightech-Gründungen zu fördern und damit den Technologietransfer
weiter zu verbessern, ist die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen innerhalb
des 12-Mrd.-Euro-Programms für Bildung und Forschung geboten.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. erfolgreiche Förderprogramme der Bundesregierung für Hightech-Gründer
und junge Technologieunternehmen fortzuführen, speziell EXIST und GO-
Bio, sowie zu prüfen, wie die erfolgreiche Arbeit des Hightech-Gründer-
fonds als zentraler Motor und Impulsgeber der Finanzierung von neu ge-
gründeten Technologieunternehmen in Deutschland durch einen Anschluss-
fonds fortzusetzen;

Drucksache 17/3480 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2. jungen Technologieunternehmen den Zugang zu Wagniskapital zu erleich-
tern und durch geeignete Maßnahmen dringend benötigtes privates Kapital
für deutsche Venture-Capital-Fonds zu mobilisieren;

3. den Anreiz für Business Angels zur Beteiligung an jungen Unternehmen zu
erhöhen und dabei insbesondere die Rahmenbedingungen für Business
Angels wirksam zu verbessern;

4. Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen heraus zu
erleichtern und dazu u. a. die Möglichkeiten zur Lizenzierung zu verbes-
sern sowie neue Freiräume für Ausgründungen im Rahmen des geplanten
Wissenschaftsfreiheitsgesetzes zu schaffen;

5. die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen zu verbessern
und den Wissens- und Technologietransfer als eine Kernaufgabe von Hoch-
schulen weiter zu stärken;

6. in regionalen technologiebezogenen Clustern die Zusammenarbeit zwi-
schen Hochschulen, Forschungsinstituten und der regionalen mittelstän-
dischen Wirtschaft zu stärken;

7. die Erfahrungen anderer Länder zu berücksichtigen und die Einführung des
europäischen Status der „Young Innovative Company (YIC)“ auch für
Deutschland zu prüfen, um einen weiteren Beitrag zur Wettbewerbsfähig-
keit junger forschungsintensiver Hightech-Unternehmen zu leisten;

8. die Initiative „Gründerland Deutschland“ zeitnah umzusetzen und damit
die Gründungskultur in Deutschland zu stärken und insbesondere unter den
jungen Menschen die Gründungsbereitschaft zu verbessern;

9. die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für Existenzgrün-
dungen durch kurzfristige Maßnahmen weiter zu verbessern und damit den
Zeit- und Kostenaufwand für Gründer weiter zu verringern;

10. darüber hinaus geeignete Instrumente einzuführen, die auch einen schnel-
len Neuanfang nach einem potenziellen Scheitern junger Unternehmen
möglich machen, zum Beispiel durch ein stärker auf Sanierung und Neu-
start ausgerichtetes Insolvenzverfahren;

11. gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, die gründungsbezogene Aus-
und Weiterbildung innerhalb der Schulen zu verstärken, und ebenso vor
allem in den technischen und naturwissenschaftlichen Studiengängen der
Hochschulen den Studierenden die nötigen Kenntnisse für eine Unter-
nehmensgründung und -führung zu vermitteln, um ihnen Alternativen zur
abhängigen Beschäftigung aufzuzeigen;

12. dabei insbesondere Schülerinnen und Akademikerinnen u. a. mit der er-
folgreichen Initiative Power für Gründerinnen noch gezielter für eine selb-
ständige Tätigkeit gerade in technologieintensiven Bereichen zu sensibili-
sieren;

13. entsprechend den Festlegungen des Koalitionsvertrags die Entscheidung
über die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung unter Berück-
sichtigung des gebotenen Konsolidierungskurses und der weiteren wirt-
schaftlichen Entwicklung in ein haushalts- und steuerpolitisches Gesamt-
konzept einzupassen.

Berlin, den 26. Oktober 2010

Volker Kauder, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) und Fraktion
Birgit Homburger und Fraktion

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