BT-Drucksache 17/348

Überarbeitung der Bedarfspläne für Bundesverkehrswege

Vom 18. Dezember 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 17/348
17. Wahlperiode 18. 12. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius,
Daniela Wagner, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms, Cornelia Behm,
Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott,
Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Überarbeitung der Bedarfspläne für Bundesverkehrswege

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist nach § 4
des Fernstraßenausbaugesetzes gehalten, alle fünf Jahre den Bedarfsplan für
die Bundesfernstraßen zu evaluieren und an die veränderte Verkehrsentwick-
lung anzupassen. Eine vergleichbare Prüfung schreibt § 4 des Bundesschie-
nenwegeausbaugesetzes für den Bedarfsplan der Schienenwege des Bundes
vor. Für die Bundeswasserstraßen existiert kein Bedarfsplan. Allerdings
wurde im Investitionsrahmenplan bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des
Bundes vom April 2007 auch auf die bis 2010 geplanten Investitionen des
Bundes in die Bundeswasserstraßen eingegangen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann ist mit einem Abschluss der Überprüfung der Bedarfspläne für Straßen
und Schienen des Bundes zu rechnen?

2. Werden die Ergebnisse der maßnahmenbezogenen Bewertungen in Form von
Nutzen-Kosten-Analysen mit der Überprüfung veröffentlicht werden?

3. Findet die Überprüfung auf der Basis der gesamtwirtschaftlichen Bewer-
tungsmethodik des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2003 statt oder gibt
es Änderungen bei der Methodik, und wenn ja, welche?

4. Werden RWA-Pool-Projekte (RWA = Raumwirksamkeitsanalyse), mit denen
strukturschwache Regionen unterstützt werden sollen, weiterhin in besonde-
rer Weise gewichtet, auch wenn eine rein volkswirtschaftliche Betrachtung
für die Bauwürdigkeit dieser Projekte nicht ausreicht?

5. In welcher Weise wird der naturschutzfachliche Planungsauftrag künftig ab-
gearbeitet?

6. In welcher Weise findet eine Überprüfung der Bundeswasserstraßenprojekte
des BVWP 2003 statt?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die in die Verkehrsprognose 2025 einge-
gangene Rahmenbedingung, dass der Rohölpreis im Jahr 2025 bei höchstens
60 Dollar pro Barrel liegen wird, vor dem Hintergrund, dass der Rohölpreis
aktuell – in der größten globalen Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit – bei
rund 80 Dollar pro Barrel liegt und die Internationale Energieagentur in
ihrem World Energy Outlook 2009 von einem Ölpreis von 190 Dollar im
Jahr 2030 ausgeht?

Drucksache 17/348 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Verdreifachung des
angenommenen Rohölpreises gegenüber der Verkehrsprognose 2025 sig-
nifikante Auswirkungen auf die Verkehrsnachfrage und Verschiebungen
zwischen den Verkehrsträgern hat?

9. Wird die Verkehrsprognose 2025 vor dem Hintergrund veränderter prog-
nostizierter Energiekosten aktualisiert werden?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die in die Verkehrsprognose 2025 einge-
gangene Rahmenbedingung, dass es im Jahr 2025 keine über die bestehende
Lkw-Maut hinausgehende Bemautung für andere Kraftfahrzeuge auf Bun-
desfernstraßen gibt?

11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einführung einer Maut
für alle Kraftfahrzeuge signifikante Auswirkungen auf die Verkehrsnach-
frage und Verschiebungen zwischen den Verkehrsträgern hat?

12. Plant die Bundesregierung Sensivitätsuntersuchungen, welche Verschie-
bungen es in der Verkehrsbelastung gibt, in Abhängigkeit davon, ob eine
Maut für alle Kraftfahrzeuge im Jahr 2025 eingeführt ist?

13. Welche weiteren Vorarbeiten neben der Verkehrsprognose 2025 liegen die-
ser Evaluierung zugrunde?

14. Inwieweit plant die Bundesregierung, Hebungen von Projekten des Weite-
ren Bedarfs beziehungsweise von Projekten des Weiteren Bedarfs mit Pla-
nungsrecht in den Vordringlichen Bedarf nach Abschluss der Überprüfung
der Bedarfspläne?

15. Werden diesen Hebungen Abstufungen im gleichen finanziellen Umfang an
anderer Stelle gegenüberstehen, sodass der Umfang der Projekte des Vor-
dringlichen Bedarfs nicht angehoben wird?

16. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Projekte, für die im Rahmen
der Erarbeitung des BVWP und der Bedarfspläne kein Bedarf mehr festge-
stellt wurde, bei der Überprüfung der Bedarfspläne wieder in den Bedarfs-
plan aufgenommen werden?

17. Hält die Bundesregierung daran fest, die Bundesländer bei der Überprüfung
der Bedarfspläne nicht zu beteiligen (siehe Antwort zu Frage 20, Bundes-
tagsdrucksache 16/13788)?

18. Wird die Bundesregierung das Instrument des verkehrsträgerübergreifenden
Investitionsrahmenplans (IRP) beibehalten oder zu den sektoralen Fünfjah-
resplänen für Straße und Schiene zurückkehren?

19. In welcher Form soll der mittelfristige Bedarf für den Neu- und Ausbau von
Wasserstraßen für die Jahre 2010 bis 2015 festgestellt und vorgelegt wer-
den?

20. Werden der IRP 2011 bis 2015 oder die jeweiligen Fünfjahrespläne alle
noch nicht begonnenen Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs des BVWP
enthalten?

Wenn nein, warum nicht?

21. Werden dieser IRP oder die jeweiligen Fünfjahrespläne ausschließlich Maß-
nahmen des Vordringlichen Bedarfs enthalten?

Wenn nein, warum nicht?

22. Wird die Bundesregierung vor den vorbereitenden Arbeiten für den nächs-
ten BVWP in Verhandlungen mit den Bundesländern über eine Abschich-
tung von nicht überregional bedeutsamen Bundesstraßen in die Baulast-

trägerschaft der Länder treten?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/348

23. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch Bundesschienenwege
und Bundeswasserstraßen an die Länder übertragen werden sollten?

Wenn ja, welche Initiativen beabsichtigt sie?

Wenn nein, warum nicht?

24. Liegt das Ergebnis eines Forschungsvorhabens zur Integration einer Strate-
gischen Umweltprüfung in die Bundesverkehrswegeplanung mittlerweile
vor (siehe Bundestagsdrucksache 16/12014)?

Berlin, den 18. Dezember 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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