BT-Drucksache 17/3475

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -Drucksache 17/3118- Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3475
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/3118 –

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeits-
bereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon

A. Problem

Durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon zur
Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Grün-
dung der Europäischen Gemeinschaft ist die Europäische Union an die Stelle der
Europäischen Gemeinschaft getreten. Vor diesem Hintergrund besteht das Erfor-
dernis, das Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag
von Lissabon anzupassen. Bezüglich der Ermächtigungen zum Erlass von
Rechtsverordnungen zur Konkretisierung der nebenstrafrechtlichen Blankett-
vorschriften ist eine Anpassung wegen des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots
unabweislich.

B. Lösung

Anpassung des nationalen Rechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministe-
riums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf
den Vertrag von Lissabon.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs.
C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/3475 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E. Sonstige Kosten

Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmern,
entstehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Die
öffentlichen Haushalte werden nicht belastet, so dass dieses Gesetz keine mittel-
bar preisrelevanten Wirkungen hat.

F. Bürokratiekosten

Mit dem Gesetz werden für die Wirtschaft, die Verwaltung oder die Bürgerinnen
und Bürger Informationspflichten weder eingeführt, geändert oder aufgehoben.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3475

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3118 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Erik Schweickert
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Erik Schweickert
Berichterstatter

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Ulrike Höfken
Berichterstatterin
Drucksache 17/3475 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Max Lehmer, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Erik
Schweickert, Dr. Kirsten Tackmann und Ulrike Höfken

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Drucksache 17/3118 in der 65. Sitzung am
7. Oktober 2010 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz zur federführenden Beratung
sowie an den Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag
von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Euro-
päische Union und des Vertrags zur Gründung der Euro-
päischen Gemeinschaft ist die Europäische Union an die
Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten. Vor diesem
Hintergrund besteht das Erfordernis, das Bundesrecht im Zu-
ständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den
Vertrag von Lissabon rechtstechnisch anzupassen.

Mit dem Gesetzentwurf soll das nationale Recht im Zustän-
digkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Land-

wirtschaft und Verbraucherschutz an die geänderte Rechtsla-
ge auf der Ebene des europäischen Rechts – im Wesentlichen
redaktionell – angepasst werden.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat in seiner 26. Sitzung am 27. Okto-
ber 2010 den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Druck-
sache 17/3118 beraten und einstimmig dem Deutschen Bun-
destag die Annahme empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnis
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat in seiner 24. Sitzung am 27. Oktober
2010 den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Druck-
sache 17/3118 abschließend ohne Debatte beraten und ein-
stimmig dem Deutschen Bundestag die Annahme empfoh-
len.

Berlin, den 27. Oktober 2010

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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