BT-Drucksache 17/3473

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -Drucksache 17/3027- Entwurf eines Gesetzes zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3473
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/3027 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat
des Anpassungsfonds

A. Problem

Der Anpassungsfonds (engl. Adaptation Fund), eine Einrichtung unter dem Pro-
tokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über
Klimaänderungen (BGBl. 2002 II S. 966 – Kyoto-Protokoll), fördert Maßnah-
men zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern. Der Rat des
Anpassungsfonds (engl. Adaptation Fund Board) ist das Leitungsgremium des
Anpassungsfonds. Die 4. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls be-
schloss 2008, dass dem Rat des Anpassungsfonds Rechtsfähigkeit eingeräumt
werden soll, soweit dies für die Erfüllung seiner Aufgaben im Hinblick auf den
sogenannten direkten Zugang von Entwicklungsländern zu Mitteln des Fonds
erforderlich ist. Insbesondere soll der Rat des Anpassungsfonds vertragliche
Vereinbarungen mit Mittelempfängern eingehen und die Einhaltung der Projekt-
kriterien und Treuhandstandards sicherstellen und gegebenenfalls durchsetzen
können. Die dazu erforderliche Rechtsfähigkeit muss dem Rat des Anpassungs-
fonds in mindestens einer nationalen Rechtsordnung einer Vertragspartei des
Kyoto-Protokolls eingeräumt werden.

B. Lösung

Dem Rat des Anpassungsfonds wird, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben
erforderlich ist, in der deutschen Rechtsordnung eine funktional beschränkte
Rechtsfähigkeit eingeräumt.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs.
C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/3473 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/3027 unverändert
anzunehmen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar Wöhrl
Vorsitzende

Jürgen Klimke
Berichterstatter

Dr. Bärbel Kofler
Berichterstatterin

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Thilo Hoppe
Berichterstatter

keit der Sekretariate des Klimarahmenübereinkommens und
des Kyoto-Protokolls. Dazu gehört die Fähigkeit, vertrag-
liche Vereinbarungen mit Mittelempfängern einzugehen, be-
wegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und zu
veräußern und vor Gericht zu stehen. Ferner soll der Rat des
Anpassungsfonds die Einhaltung der Projektkriterien und
Treuhandstandards sicherstellen und gegebenenfalls vor Ge-
richt durchsetzen können.

Das Gesetz regelt außerdem Rechtsstatus und Immunitäten
des Rates des Anpassungsfonds und seiner Mitglieder und
Vertreter.

Die Fraktion der SPD unterstützt das mit dem Gesetz-
entwurf verfolgte Ziel, verbunden mit der Hoffnung, dass
dieser Fonds nicht das gleiche Schicksal erleide wie die
Kopenhagener „Fast Start Initiative“.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass
dieser Fonds auch mit rechtlichen Vollmachten ausgestattet
werde. Problematisch dabei sei allerdings die geringe Mit-
telausstattung, nämlich lediglich 2 Prozent aus dem Clean
Development Mechanismus. Sie sei eher skeptisch, was wei-
tere Geldzuflüsse angehe.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Jürgen Klimke
Berichterstatter

Dr. Bärbel Kofler
Berichterstatterin

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Thilo Hoppe
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3473

Bericht der Abgeordneten Jürgen Klimke, Dr. Bärbel Kofler, Harald Leibrecht,
Heike Hänsel und Thilo Hoppe

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Drucksache 17/3027 in seiner 62. Sitzung am
30. September 2010 zur Federführung an den Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und zur
Mitberatung an den Rechtsausschuss und den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Gesetz wird dem Rat des Anpassungsfonds funk-
tional beschränkte Rechtsfähigkeit in der deutschen Rechts-
ordnung eingeräumt. Die Rechtsfähigkeit ist positiv definiert
und insofern funktional auf den zur Erfüllung der Aufgaben
des Rates des Anpassungsfonds erforderlichen Umfang be-
schränkt.

Der Umfang der Rechtsfähigkeit entspricht der Rechtsfähig-

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat in seiner 26. Sitzung und der Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
hat in seiner 25. Sitzung am 27. Oktober 2010 den Gesetz-
entwurf beraten und einstimmig die Annahme empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung empfiehlt in seiner 19. Sitzung am 27. Okto-
ber 2010 einstimmig den Gesetzentwurf anzunehmen.

Die Fraktion der CDU/CSU unterstreicht das mit dem
Gesetzentwurf verfolgte Anliegen, den Beschluss der 4. Ver-
tragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls umzusetzen.
Mit der eingeräumten Rechtsfähigkeit sei der Rat des Anpas-
sungsfonds in der Lage, vertragliche Vereinbarungen mit
Mittelempfängern einzugehen.

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