BT-Drucksache 17/3453

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksache 17/3051- Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP -Drucksache 17/3052- Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Vom 27. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3453

Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Bericht des Abgeordneten Dr. Georg Nüßlein

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3051 wurde in der
63. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 2010
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Haushalts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
sowie den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung überwiesen. Der Haushaltsausschuss wur-
de darüber hinaus gemäß § 96 GO-BT beteiligt.

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3052 wurde in der
63. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 2010
zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Haushalts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
sowie den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung überwiesen.

ab. Ihre Laufzeit soll um durchschnittlich zwölf Jahre verlän-
gert werden. Bei Kernkraftwerken mit Beginn des kommer-
ziellen Leistungsbetriebs bis einschließlich 1980 soll die
Laufzeit um acht Jahre verlängert werden, bei den jüngeren
um 14 Jahre. Durch die Änderungen in § 7 des Atomgesetzes
in Verbindung mit der Neufassung der Anlage 3 Spalte 4 wer-
den den einzelnen Kernkraftwerken zusätzliche Elektrizitäts-
mengenerzeugungsrechte gewährt. Die Erteilung von Geneh-
migungen für neue Kernkraftwerke bleibt ausgeschlossen.

Mit dem weiteren Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP auf Drucksache 17/3052 soll die Richtlinie
2009/71/EURATOM in innerstaatliches Recht umgesetzt
werden. Sie dient dazu, einen europäischen Gemeinschafts-
rahmen zur Aufrechterhaltung und zur Förderung der kon-
tinuierlichen Verbesserung der nuklearen Sicherheit kern-
technischer Anlagen zu schaffen. Für die Inhaber von
Genehmigungen für kerntechnische Anlagen werden neue
b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/3052 –
17. Wahlperiode 27. 10. 2010

Bericht*
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/3051 –

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Drucksache 17/3051 zielt auf eine befristete Verlängerung
der Laufzeiten der 17 Kernkraftwerke (KKW) in Deutschland

Pflichten eingeführt bzw. bestehende Pflichten ausgeweitet.
Sie werden nunmehr unter anderem verpflichtet, für die
Dauer des Betriebs der Anlage die finanziellen Mittel und
personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die not-
wendig sind, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten und
für die Aus- und Fortbildung ihres Personals Sorge zu tra-

* Die Beschlussempfehlung wurde gesondert auf Drucksache 17/3409 verteilt.

Drucksache 17/3453 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

gen. Der bisherige Überprüfungsmaßstab für Kernkraftwer-
ke wird durch die Änderungen inhaltlich nicht verändert. Die
für die Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken ver-
wendeten umfangreichen technischen Regelwerke reichen
über den in der Richtlinie bestimmten Mindestprüfumfang
hinaus. Neben der auch bisher schon bestehenden Pflicht zur
Selbstüberprüfung für Kernkraftwerke wird eine Pflicht zur
regelmäßigen Überprüfung und Bewertung kerntechnischer
Anlagen durch das zuständige Bundesministerium einge-
führt. Die Überprüfungen sollen alle zehn Jahre erfolgen.

Unabhängig von der Umsetzung der Richtlinie sind folgende
weitere Änderungen vorgesehen:

– Mit der neuen Regelung des § 7d des Atomgesetzes wer-
den zusätzlich zu den Anforderungen des § 7 Absatz 2
Nummer 3 des Atomgesetzes Maßnahmen zur weiteren
Vorsorge gegen Risiken in Gestalt einer Sorgepflicht für
den Genehmigungsinhaber verbindlich vorgesehen, die
über die erforderliche Vorsorge gegen Schäden hinausge-
hen. Die Maßnahmen nach § 7d können im Ergebnis
auch zu einem verbesserten Schutz gegen Störmaßnah-
men oder sonstige Einwirkungen Dritter führen.

– § 9d des Atomgesetzes ist Ermächtigungsgrundlage, für
Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Anlagen zur
Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie für Zwecke der
Vornahme wesentlicher Änderungen solcher Anlagen
eine Enteignung durchzuführen. Eine Enteignung soll
darüber hinaus auch möglich sein, soweit sie für Erkun-
dungsmaßnahmen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
notwendig ist.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3051 anzu-
nehmen.

Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3051 anzu-
nehmen.

Der Haushaltsausschuss hat mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP bei einer Gegenstimme aus
der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktio-
nen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3051 an-
zunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/3051 anzunehmen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3052 anzu-
nehmen.

Der Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3052 anzu-
nehmen.

Der Haushaltsausschuss hat mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3052 an-
zunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/3052 anzunehmen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3052 anzu-
nehmen.

IV. Öffentliche Anhörung

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat in seiner 22. Sitzung am 21. Oktober 2010 eine
öffentliche Anhörung zu den Gesetzentwürfen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksachen 17/3051
und 17/3052 durchgeführt. Hierzu hat der Ausschuss folgen-
de Sachverständige eingeladen:

Heinz Liemersdorf
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH

Prof. Dr. Rupert Scholz
Gleiss Lutz Anwälte

Dr. Christoph Riechmann
Frontier Economics

Hildegard Müller
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.

Dr. Christoph Maurer
Consulting für Energiewirtschaft und -technik GmbH

Prof. Dr. Frank Schorkopf
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europa-
recht der Georg-August-Universität Göttingen

Lothar Hahn
Diplomphysiker

Thorben Becker
BUND für Umwelt und Naturschutz e. V.

Rainer Baake
Deutsche Umwelthilfe e. V.
fohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3051 anzu-
nehmen.

Prof. Dr. Christian Hey
Sachverständigenrat für Umweltfragen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3453

Die Ergebnisse sind in die Beratungen des Ausschusses ein-
geflossen. Die schriftlichen Stellungnahmen der geladenen
Sachverständigen (Ausschussdrucksachen 17(16)130(A) bis
17(16)130(F) sowie das Wortprotokoll der Anhörung sind
der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 17/3051 und
17/3052 in seiner 23. Sitzung am 25. Oktober 2010 beraten
und in seiner 24. Sitzung am 26. Oktober 2010 abschließend
behandelt.

Dem Ausschuss lag zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache
17/3051 eine Petition vor, zu der der Petitionsausschuss eine
Stellungnahme nach § 109 GO-BT angefordert hatte.

Der Petent sprach sich dafür aus, die Laufzeiten der Atom-
kraftwerke (AKW) nicht mehr zu verlängern und dafür er-
neuerbare Energien stärker als bisher zu fördern. In den letz-
ten drei Legislaturperioden sei auf den Ausstieg aus der
Atomkraft zugesteuert worden. Dass nun der Ausstieg aus
dem Ausstieg geprobt werde, sei nur im Interesse der Ener-
gielobbyisten.

Dem Anliegen des Petenten wurde nicht entsprochen.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde ausgeführt,
die erfolgte Anhörung habe sie in ihrer Auffassung bestärkt,
dass die Kernenergie notwendig sei, um den Aufbau der er-
neuerbaren Energien gegenzufinanzieren und zwar im dop-
pelten Sinne: Durch die preisdämpfende Wirkung der Kern-
energie auf der einen Seite und durch die Errichtung eines
Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“. Bemerkens-
wert sei, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in
ihrem Antrag auf Drucksache 17/3061 auch eine Brenn-
elementesteuer fordere, aber unklar bleibe, wie 3,7 Mrd. Euro
jährlich erzielt werden sollten. Diese Frage werde von den
Fraktionen der CDU/CSU und FDP eindeutig beantwortet.
Die Anhörung habe aus ihrer Sicht deutlich gezeigt, dass der
eingeschlagene Weg ökologisch und ökonomisch sinnvoll
sei und dass zusätzlich ein Sicherheitsgewinn erreicht wer-
den könne. Insbesondere habe die Anhörung auch ergeben,
dass die erneuerbaren Energien nicht behindert würden, son-
dern im Gegenteil, ihr Ausbau vorangetrieben werde. Die
rechtliche Situation des Einspeisevorrangs sei dafür die
Grundlage.

Die Fraktion der SPD stellte klar, die Anhörungen zum
Energiekonzept im federführenden Ausschuss und in den
mitberatenden Ausschüssen hätten ein anderes Bild ergeben
als von der Fraktion der CDU/CSU dargestellt. In der 1. Le-
sung im Deutschen Bundestag sei eine vernünftige und
ausgiebige Beratung in Aussicht gestellt worden. Die Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP hätten auch Gesetzes-
änderungen nicht rigoros ausgeschlossen. Dies sei aber
nunmehr offenbar der Fall. Vielmehr sei ein Bestreben er-
kennbar geworden, das Thema ohne Rücksicht auf Verluste
so schnell wie möglich – d. h. unter Verzicht auf Beratung –
durchzupeitschen. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP
scheuten die Debatte in der Öffentlichkeit, weil ihnen be-
wusst sei, dass die Mehrheit der Bevölkerung dagegen sei.

Problem zwischen Atomkraft und erneuerbaren Energien.
Das Problem gehe zu Lasten der erneuerbaren Energien. Das
finde er richtig und solle auch weiter fortgeführt werden. Für
die erneuerbaren Energien müsse man ordnungspolitisch tä-
tig werden. Genau dies verneinten die Fraktionen der CDU/
CSU und FDP. Die Fraktion der SPD stelle der Bundesregie-
rung die Frage, ob sie die Einschätzung von dem Sachver-
ständigen Dr. Christoph Riechmann teile und welche ord-
nungspolitischen Maßnahmen gegenüber den erneuerbaren
Energien getroffen werden müssten. Ein ehrliches Einge-
ständnis, dass es nicht funktioniere wie mit den erneuerbaren
Energien verfahren werde, sei von Nöten. Zur Sicherheits-
situation stelle sich des Weiteren die Frage, welche Erfah-
rung die Bundesregierung mit Atomkraftwerken habe, die
älter als 40 Jahre seien und ob es bestimmte Unterscheidun-
gen nur in zwei Kategorien gebe. Da es unterschiedlich alte
Atomkraftwerke gebe, müsse es mehrere Kategorien geben.
Fraglich sei, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage le-
diglich zwei Kategorien geschaffen worden seien. Diese
Frage sei auch in der Anhörung nicht beantwortet worden.
Offengeblieben sei die Problematik von Sicherheitsvor-
kehrungen und Nachrüstmaßnahmen, die nach Angaben der
Bundesregierung kurz-, mittel- und langfristig erfolgten. Die
Konkretisierung von kurz-, mittel- oder langfristig in Jah-
reszahlen sei erforderlich. Ursprünglich sei beim Kernkraft-
werk Biblis und seiner erforderlichen Nachrüstung so ver-
fahren worden, dass es im Falle des Ausbleibens der Nach-
rüstung in einer bestimmten Zeit abgeschaltet worden wäre.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf werde Biblis acht
Jahre länger laufen, obgleich man keine Erfahrungen mit
solch alten Reaktoren habe. Neben der Problematik der
Nachrüstung von Biblis stünden auch Antworten zu den an-
deren Reaktortypen aus. Nur auf Basis konkreter Informa-
tionen könne ernsthaft beraten werden. Eine Auseinander-
setzung mit den Kernthemen sei aber völlig unterblieben.

Von Seiten der Fraktion der FDP wurde vorgetragen, dass
es bislang nur wenige Gesetzgebungsverfahren mit solch
einem langen Vorlauf gegeben habe. Die von den Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getragene ehemali-
ge Bundesregierung habe bei einer Gesundheitsreform ein
1 000 Seiten umfassendes Papier kurz vor der Abstimmung
verteilen lassen. Hinzuweisen sei darauf, dass die Anhörung
zur Wahrung von Oppositionsinteressen eine Woche vor der
abschließenden Beratung durchgeführt worden sei, damit
man sie auswerten könne. Das Beratungsverfahren habe den
Anforderungen genügt, die die Fraktion der FDP in der Op-
position an parlamentarische Verfahren gestellt hat. In dem
Elften Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes gehe es da-
rum, die Chancen, die die Kernkraft als Brückentechnologie
auf dem Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien
biete, zu nutzen. Sie habe zum einen eine preisdämpfende
Wirkung, insbesondere auf die Industriestrompreise, und vor
allen Dingen werde eine höhere Versorgungssicherheit
dadurch erzielt, dass nicht, wie in den Konzepten anderer
Parteien vorgesehen, ein Neubau von Gaskraftwerken mit
der betriebenen Politik erfolgen müsse. Weitere Abhän-
gigkeiten, gerade im Bereich der Gasversorgung, würden
vermieden. Sowohl im Koalitionsvertrag als auch im Ener-
giekonzept sei auf Betreiben der Fraktion der FDP der Ein-
speisevorrang für erneuerbare Energien explizit aufgenom-
Der von der Fraktion der CDU/CSU benannte Sachverstän-
dige Dr. Christoph Riechmann habe ausgeführt, es gebe ein

men worden. Daran werde nicht gerüttelt. Vielmehr würden
der Einspeisevorrang erhalten und Anreize für die stetige

Drucksache 17/3453 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Einspeisung gesetzt. Bei der Behauptung, es würden erneu-
erbare Energien möglicherweise aus dem Netz „geworfen“,
handele es sich um eine unhaltbare Unterstellung. Im Zwölf-
ten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes sei eine weitere
Vorsorge gegen Risiken, die über das bisherige Schutz-
niveau hinausgehe, vorgesehen. Dies sei nur durch Einsatz
von Nachrüsttechnik möglich. Die ehemalige von SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Bundesregierung ha-
be eine solche Nachrüstpflicht vertraglich nicht vorgesehen.
Im Vertrag sei festgehalten worden, dass ein hervorragendes
Schutzniveau deutscher Kernkraftwerke bestehe. Die Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP seien der Auffassung, dieses
hervorragende Schutzniveau könne noch weiter verbessert
werden, nämlich durch die im Gesetzentwurf vorgesehenen
Maßnahmen. Der neue § 7d des Atomgesetzes sei als Be-
treiberpflicht konzipiert und sei somit entschädigungslos
anzuwenden. Dies sei ein wesentlicher Unterschied zur der-
zeitigen Rechtslage, nach der nur durch entschädigungs-
pflichtige Auflagen Nachrüsttechnik erwirkt werden könne.
Sicherheit werde entschädigungslos zu Lasten der Betreiber
gewährleistet. Die Fraktion der FDP begrüße den einge-
schlagenen Weg zu mehr Sicherheit und zu den erneuerbaren
Energien unter Verzicht auf zusätzliche Gaskraftwerke. Im
Übrigen nehme sie die Verantwortung auf dem Sektor der
Endlagerung wahr, indem die Blockade bei der Endlager-
erkundung aufgelöst werde und die rechtlichen Grundlagen
hierfür erweitert würden.

Von Seiten der Fraktion DIE LINKE. wurde ausgeführt, in
der Debatte im Deutschen Bundestag zu Stuttgart 21 hätten
Vertreter der Regierungskoalition ausgeführt, bei zukünfti-
gen Großprojekten müsse man aus „Stuttgart 21“ lernen und
die Bevölkerung adäquat beteiligen. Eine Laufzeitverlänge-
rung sei aber nichts anderes als ein technisches Großprojekt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung unterbleibe gleichwohl. Das
Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes regele allein
die Laufzeitverlängerung. Nach dem rot-grünen Atomkon-
sens wäre das letzte KKW in Deutschland frühestens 2022
vom Netz gegangen. Rechnerisch sei dies nunmehr frühes-
tens 2036 der Fall. Wenn man die Zeiten des Stillstandes und
der Abschaltung durch Nachrüstung, durch Strommengen-
übertragung, aber auch nach sonstigen Defekten mit einrech-
ne, müsse man davon ausgehen, dass KKW in Deutschland
über das Jahr 2040 hinaus betrieben würden. 2011 jähre sich
Tschernobyl zum 25. Mal. Die Mehrheit der Menschen wis-
se, dass Atomkraft unkalkulierbar und unkontrollierbar sei
und dass das Endlagerproblem nicht nur in Deutschland,
sondern global ungelöst sei. Das Gesetz und seine Begrün-
dung stehe mit energiepolitischen Debatten von Wissen-
schaft und Wirtschaft nicht in Einklang. In der Gesetzes-
begründung heiße es z. B.: Im Hinblick auf den Ausbau der
erneuerbaren Energien werde ein flexibler Kraftwerkspark
benötigt. Dies sei aber mit unflexiblen Atomkraftwerken
nicht zu bewerkstelligen. Die Bundesregierung gehe des
Weiteren davon aus, dass die Laufzeitverlängerung keine
nachteiligen Wirkungen auf den Wettbewerb im Energie-
sektor zur Folge haben werde. Vor diesem Hintergrund sei
unverständlich, weshalb zahlreiche Stadtwerke große wett-
bewerbliche Probleme fürchteten, weil sie längst auf dem
Weg seien, auf erneuerbare Energien umzustellen. Sie hät-
ten Investitionen getätigt und sähen jegliche Laufzeitver-

Verlängerungen bis in die Mitte des Jahrhunderts hinein.
Auch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
sei nichts anderes als die Umsetzung der Richtlinie 2009/71/
EURATOM. Es handele sich nicht um prinzipielle Änderun-
gen. Von einem großen Wurf könne nicht die Rede sein. Die
Sorgepflicht in der vorgesehenen Form sei nichts anderes als
Makulatur. Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass der Be-
treiber eines KKWs für Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen
habe. Anstatt Sanktionen für Nachlässigkeit festzuschreiben,
flüchte sich die Bundesregierung in nebulöse Begriffe. Bei
der Schaffung von Enteignungsmöglichkeiten zur Standort-
erkundung handele es sich um ein Lex Gorleben. Das werde
auch vor allem von den Menschen in Wendland so auf-
gefasst. Auf der einen Seite werde angeblich ergebnisoffen
nach Bergrecht erkundet, auf der anderen Seite werde die
Möglichkeit eröffnet, nach Atomrecht zu enteignen. Das
fassten die Menschen vor Ort als Verhöhnung auf, weil ihnen
Klagemöglichkeiten nach Atomrecht seit Jahrzehnten ver-
weigert würden, Enteignungen danach aber künftig erfolgen
könnten. Die Fraktion DIE LINKE. lehne nach alledem die
Gesetzentwürfe ab. Sie prüfe ferner, welche Möglichkeiten
das Verfassungsrecht eröffne, gegen die Atomgesetze vorzu-
gehen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, die
Anhörung sei mit vier Stunden zu kurz und der Bedeutung
des Gesetzesvorhabens nicht angemessen gewesen. Ins-
besondere sei die Zahl der Sachverständigen zu gering ge-
wesen. Als kleine Fraktion habe man nicht die Möglichkeit
gehabt, einen zweiten Sachverständigen zu laden, z. B. zur
Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesvorhaben. Da man kei-
nen Bericht der Bundesregierung erhalten habe, stellten sich
zahlreiche Fragen, die die Bundesregierung bisher nicht be-
antwortet habe, z. B. in der Sitzung des Umweltausschusses
am 15. September 2010, in den Fragestunden am 29. Sep-
tember und 6. Oktober 2010 und im Plenum am 1. Oktober
2010. Auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Nachrüstbedarf der
17 Atomkraftwerke, seien die Fragen nicht beantwortet wor-
den.

Im Kern gehe es um die Sicherheit. Bisher habe sich das
Sicherheitsniveau am Stand von Wissenschaft und Technik
orientiert. Das werde nun mit dem neuen § 7d des Atomge-
setzes relativiert. Folgende Fragen seien zu klären:

– Welche konkreten Maßnahmen und Anforderungen der
Nachrüstliste seien in welchen der 17 Atomkraftwerke
bereits umgesetzt und welche nicht?

– Was genau solle nach dem Willen der Bundesregierung
am Standort Biblis A an Nachrüstungen geschehen?
Müsse RWE eine separate Notstandswarte bauen? Müsse
der Reaktor baulich gegen Flugzeugabstürze nachgerüs-
tet werden? Die gleiche Frage gelte auch für Krümmel,
Neckar-Westheim usw.

– Lägen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU) bereits erste Erkenntnisse
aus einzelnen Ländern dazu vor?

– Welche konkreten Maßnahmen und Anforderungen der
Bund-Länder-Nachrüstliste dienen nach Ansicht der
Bundesregierung einer Vorsorge, die über die nach dem
längerung als kontraproduktiv und wettbewerbsbeschrän-
kend an. Erforderlich seien Laufzeitverkürzungen und keine

Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vor-
sorge hinausgehe?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3453

– Welche konkreten Maßnahmen der Nachrüstliste sind
dem geplanten § 7d des Atomgesetzes zur weiteren Vor-
sorge zuzuordnen?

– Falle der bauliche Schutz gegen Flugzeugabstürze unter
den geplanten § 7d des Atomgesetzes?

– Stimme es, dass in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis
kurz vor Abschluss des Erarbeitungsprozesses ganz kon-
krete Nachrüstfristen wie fünf bzw. zehn Jahre diskutiert
worden seien? Wann sei auf das Ziel konkreter Nach-
rüstfristen zu Gunsten der jetzt dort vorhandenen wagen
Angaben kurz-, mittel-, langfristig verzichtet worden und
was seien die Gründe?

– Wie viel Zeit werde für die Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen notwendig sein?

– Könne man insbesondere für die älteren Anlagen aus-
schließen, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb der Ver-
längerungsdauer nicht mehr umgesetzt werden würden?

– Warum mache man die Umsetzung der Nachrüstungen
nicht zur Voraussetzung einer Laufzeitverlängerung?

– Stimme es, dass es in einem BMU-Entwurf für die
Zwölfte Atomgesetz-Novelle, der vor dem Spitzentreffen
im Bundeskanzleramt am 5. September 2010 datiert sei,
zusätzliche Regelungen zum Schutz von Atomkraftwer-
ken vor Flugzeugabstürzen gegeben habe? Aus welchen
Gründen und auf wessen Wunsch hin seien diese zusätz-
lichen Regelungen wieder gestrichen worden?

Im Jahr 2000 habe die Bundesregierung die durchschnitt-
liche, jährliche Menge abgebrannter Brennelemente mit
rund 410 Tonnen beziffert. Aktuell gehe die Bundesregie-
rung von nur noch 370 Tonnen aus. Sie stütze sich dabei auf
die Erfahrungswerte im Zeitraum von 2004 bis 2007. In
diesem Zeitraum habe es längere AKW-Stillstände gegeben,
die dafür gesorgt hätten, dass weniger Müll angefallen sei.
Dieser Müll falle aber nicht weniger, sondern lediglich spä-
ter an. Gerade beim AKW Biblis führe das zu einer deut-
lichen Verzerrung. Zu fragen sei deshalb:

– Mit welcher anfallenden Gesamtmasse abgebrannter
Brennelemente die Bundesregierung durch die Laufzeit-
verlängerung bei welchem Standortzwischenlager rechne?

– An welchem Standort reichten die bisher genehmigten
Zwischenlager nicht aus?

– Müssten dort neue Genehmigungsverfahren durchge-
führt werden?

– Wie groß sei der Anteil an der Reduktion von den früher
benannten 410, auf die jetzt benannten 370 Tonnen, der
auf Effizienzsteigerung und nicht Stillstände zurückgehe?

Die Bundesregierung habe angekündigt, die Hälfte der Zu-
satzgewinne für staatliche Zwecke abzuschöpfen. Tatsäch-
lich würden mit der Brennelementesteuer gut 1 Mrd. Euro
und über den Klima- und Energiefonds zunächst 300 danach
200 Mio. Euro jährlich abgeschöpft werden. Das Öko-Insti-
tut habe kürzlich errechnet, dass unter Einbeziehung der Zu-
satzeinnahmen durch längere Verzinsung der Entsorgungs-
rückstellung Zusatzgewinne in Höhe von 100 bis 150 Mrd.
Euro entstünden. Das seien mindestens 10 Mrd. Euro jähr-
lich. Die Abschöpfungsquote der Bundesregierung liege
demnach bei lediglich 10 bis 13 Prozent.

– Gehe die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass ein
Zusatzgewinn von möglicherweise über 100 Mrd. Euro
für die großen vier Energiekonzerne keine Wettbewerbs-
verzerrung darstelle?

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Änderungs-
antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Aus-
schussdrucksache 17(16)150 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Änderungs-
antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Aus-
schussdrucksache 17(16)155 – Biblis A – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Änderungs-
antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Aus-
schussdrucksache 17(16)156 – Biblis B – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Änderungs-
antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Aus-
schussdrucksache 17(16)157 – Brunsbüttel – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Änderungs-
antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Aus-
schussdrucksache 17(16)158 – Unterweser – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdruck-
sache 17(16)159 – Krümmel – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtteil-
nahme der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdruck-
sache 17(16)160 – Brokdorf – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtteilnah-
me der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
17(16)161 – Emsland – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
– Habe sich die Bundesregierung bei der Gewinnabschöp-
fung verrechnet?

LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtteilnah-
me der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der Fraktion

17(16)162 – Grohnde – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtteilnah-
me der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
17(16)163 – Grafenrheinfeld – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtteilnah-
me der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
17(16)164 – Grundremmingen B – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtteilnah-
me der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
17(16)165 – Grundremmingen C – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtteilnah-
me der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
17(16)166 – Isar 1 – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtteilnah-
me der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
17(16)167 – Isar 2 – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtteilnah-
me der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
17(16)168 – Neckarwestheim 1 – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtteilnah-
me der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
17(16)169 – Neckarwestheim 2 – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtteilnah-
me der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der Fraktion

17(16)170 – Philippsburg 1 – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtteilnah-
me der Fraktion der SPD, den Änderungsantrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
17(16)171 – Philippsburg 2 – abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Nichtteil-
nahme der Fraktion der SPD, dem Deutschen Bundestag zu
empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3051 an-
zunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Nichtteilnahme der Fraktion der SPD den Ent-
schließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. auf Ausschuss-
drucksache 17(16)135 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. und bei Nichtteilnahme der Fraktion der SPD,
den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 17(16)149 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Änderungs-
antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Aus-
schussdrucksache 17(16)151 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Änderungs-
antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Aus-
schussdrucksache 17(16)172 – Einleitungsformel – abzu-
lehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Änderungs-
antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Aus-
schussdrucksache 17(16)173 – Artikel 1 Nummer 3 – abzu-
lehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/3052 anzunehmen.

Berlin, den 26. Oktober 2010
Drucksache 17/3453 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache
Dr. Georg Nüßlein
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3453

Anlage

Änderungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit

zum Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Drs.
17/3051)

Der Ausschuss wolle beschließen:

Die Einleitungsformel wird wie folgt gefasst:

„Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:“

Berlin, den 27. Oktober 2010

Begründung

Die Atomgesetz-Novelle bedarf der Zustimmung des Bundesrates nach Art. 87c GG, weil sie
die in Bundesauftragsverwaltung auszuführenden Aufgaben der Länderbehörden verlängert
und ihnen eine wesentlich veränderte Bedeutung und Tragweite verleiht.

Zu diesem Ergebnis kommt die überwiegende Meinung in der rechtswissenschaftlichen Lite-
ratur genauso wie die beiden von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten
von Herrn Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D. Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier und Herrn
Prof. Dr. Joachim Wieland.

Es ist bezeichnend, dass diese Gutachter der Bundesregierung weder in der Gesetzesbegrün-
dung zur 11. Atomgesetz-Novelle noch in der Anhörung des Rechtsausschusses berücksich-
tigt wurden. Statt dessen wurde von der Koalition ein Sachverständiger geladen, dessen
Rechtsgutachten von dem Atomkonzern E.on bezahlt wurde. Der Opposition wurde die Be-
nennung eigener Sachverständiger praktisch verwehrt, eine im Rechtsausschuss beantragte
gesonderte Anhörung von der Koalition abgelehnt.

Durch die Missachtung der verfassungsrechtlichen Mahnungen der Gutachter der Bundesre-
gierung und der herrschenden Ansicht in der rechtswissenschaftlichen Literatur (Papier,
NVwZ 2010, 1113; Klinger/Geulen, NVwZ 2010, 1118; Wieland, ZNER 2010, 231; Kendzia,

D E U T S C H E R B U N D E S T A G
Ausschuss für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit

Ausschussdrucksache
17(16)150

zu Top 1a der TO am 26.10.2010

26.10.2010

DÖV 2010, 713; Däuper/Michaels/Ringwald, ZUR 2010, 451; Gaßner/Kendzia, ZUR 2010,
456) würde der Gesetzgeber die Verantwortung übernehmen für daraus folgende Verfas-
sungsklagen und jahrelange Rechts- und Planungsunsicherheit in der Energiewirtschaft.

Drucksache 17/3453 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ausschussdrucksache

17(16)155

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3453

Ausschussdrucksache

17(16)156

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/3453 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ausschussdrucksache

17(16)157

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3453

Ausschussdrucksache

17(16)158

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/3453 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ausschussdrucksache

17(16)159

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/3453

Ausschussdrucksache

17(16)160

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/3453 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/3453

Ausschussdrucksache

17(16)161

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/3453 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/3453

Ausschussdrucksache

17(16)162

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/3453 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/3453

Ausschussdrucksache

17(16)163

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/3453 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/3453

Ausschussdrucksache

17(16)164

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/3453 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/3453

Ausschussdrucksache

17(16)165

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/3453 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/3453

Ausschussdrucksache

17(16)166

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/3453 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/3453

Ausschussdrucksache

17(16)167

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/3453 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 29 – Drucksache 17/3453

Ausschussdrucksache

17(16)168

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/3453 – 30 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 31 – Drucksache 17/3453

Ausschussdrucksache

17(16)169

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Drucksache 17/3453 – 32 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ausschussdrucksache

17(16)170

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33 – Drucksache 17/3453

Drucksache 17/3453 – 34 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ausschussdrucksache

17(16)171

26.10.2010

zu TOP 1a) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 35 – Drucksache 17/3453

Drucksache 17/3453 – 36 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit
17. Wahlperiode

Entschließungsantrag
der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen CDU/CSU und FDP
- Drucksache 17/3051 -

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Bundestag stellt fest:

Der atomare GAU von Tschernobyl jährt sich im kommenden Jahr 2011 zum 25. Mal. Noch heute
sind die Folgen dieser Katastrophe für viele Menschen lebensbedrohlich. Dies haben zuletzt die dies-
jährigen Sommerbrände in Russland einer breiten Öffentlichkeit vor Augen geführt, als sie radioaktiv
verseuchte Gebiete erreichten. Der 25. Jahrestag von Tschernobyl mahnt uns zu einem unverzüglichen
und unumkehrbaren Ausstieg aus der Atomwirtschaft.

Die Entsorgung des Atommülls ist nach wie vor völlig ungeklärt. Der Salzstock Gorleben ist zur Lage-
rung von hochradioaktivem Atommüll nicht geeignet. Die nun erfolgte Aufnahme der weiteren Er-
kundung Gorlebens vor Abschluss des parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Bundestags
bricht mit allen demokratischen Prinzipien. Obwohl ASSE II und Morsleben beweisen, dass das Kon-
zept der nicht-rückholbaren, „wartungsfreien“ Endlagerung gescheitert ist, wird nur 20 Kilometer ent-
fernt Schacht KONRAD zur nächsten Atommüllkippe ausgebaut. Wir brauchen ein neues Endlager-
konzept: Atommüll muss jederzeit kontrollierbar und rückholbar eingelagert werden. Doch als erstes
muss die Produktion immer neuen Atommülls gestoppt werden – durch einen unverzüglichen Ausstieg
aus der Atomwirtschaft.

Atomkraft ist nicht billig. Mit über 200 Milliarden Euro wurde die Atomkraft in Deutschland seit 1950
u.a. durch direkte Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und Mitnahmegewinne aus dem Emissions-
handel subventioniert. Die fehlende Versicherung der AKW-Betreiber gegen die Folgen einer Kern-
schmelze ist dabei noch gänzlich unberücksichtigt. An der Energiebörse wird der Strompreis durch das
jeweils teuerste Kraftwerk bestimmt, das zugeschaltet werden muss, um die je aktuelle Stromnachfra-
ge zu decken. Betriebswirtschaftlich „billig“ erzeugter Atomstrom führt also lediglich zu hohen Ge-
winnen bei den Energiekonzernen. Gegen weitere Milliardengewinne der Atomwirtschaft hilft nur der
unverzügliche Ausstieg aus der Atomwirtschaft.

D E U T S C H E R B U N D E S T A G
Ausschuss für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit

Ausschussdrucksache
17(16)135

zu Top 1a der TO am 26.10.2010

25.10.2010

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 37 – Drucksache 17/3453

Das Licht wird ohne Atomkraft nicht ausgehen. In Deutschland wird seit dem Jahr 2003 mehr Strom
produziert als verbraucht. Die Stromexporte nehmen seither zu. Im ersten Halbjahr 2010 wurden trotz
ansteigenden Stromverbrauchs verglichen mit den Krisenjahren 2008 und 2009, trotz witterungsbe-
dingt schwacher Ausbeute der Windkraftanlagen und trotz weiteren Stillstands der Atomkraftwerke
Brunsbüttel und Krümmel etwa elf Milliarden Kilowattstunden Strom exportiert. Deutschland könnte
sofort sieben Atomkraftwerke stilllegen, ohne dabei ein Stromimportland zu werden.

Atomkraft ist keine „Brücke“ ins solare Zeitalter. Ein Festhalten an sogenannten Grundlastkraftwerken
auf Basis von Kohle und Atom bedeutet vielmehr einen „Verzicht auf einen weiteren substanziellen
Ausbau der regenerativen Energiequellen Wind und Sonne zur Stromerzeugung“ – so der Sachver-
ständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung. Atomkraft führt in die energiepolitische Sack-
gasse.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. ein Atomausstiegsgesetz vorzulegen, das die unverzügliche und unumkehrbare Stilllegung aller
Atomkraftwerke in Deutschland vorsieht; die sieben ältesten Atomkraftwerke sowie das Atom-
kraftwerk Krümmel werden sofort stillgelegt.

2. ein Sofortprogramm für eine solare Energiewende zu beschließen, das u.a. folgenden Punkte um-
fasst:
- Steigerung der Energieeffizienz im privaten und industriellen Bereich durch einen mit jährlich 2,5

Mrd. Euro ausgestatteten Energiesparfonds, durch anspruchsvolle Verbrauchsgrenzwerte und
ordnungsrechtliche Vorgaben für die industrielle Energieeffizienz.

- dauerhafter Einspeisevorrang sowie wirkungsvolle Einspeisevergütung für erneuerbare Energien.
- Verbot des Neubaus von Kohlekraftwerken.

3. zur Abschöpfung der Mitnahmegewinne der Betreiber von Atomkraftwerken aus den Preiseffekten
des Emissionshandels eine Atomsteuer in Höhe von 2 Cent je Kilowattstunde Atomstrom einzufüh-
ren. Darüber hinaus soll zur Finanzierung externalisierter Schäden der Atomwirtschaft eine jährli-
che Steuer von 100.000 Euro pro Megawatt Nettokapazität Atomkraft erhoben werden.

4. als soziale Flankierung der Energiewende Stromsozialtarife und kostenlose Energieberatungen für
Haushalte mit geringem Einkommen einzuführen.

Berlin, den 27. Oktober 2010

Drucksache 17/3453 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
- Drucksache 17/3051 –

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

I Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Energiepolitik steht vor einer epochalen Herausforderung – bei uns in Deutschland aber auch euro-
pa- und weltweit. Die Probleme der Klimaänderung, des wachsenden Energiehungers, der zunehmenden
Rohstoffknappheit und der steigenden Energiepreise müssen gleichzeitig gelöst werden. Und zwar so,
dass kommenden Generationen die Zukunft eröffnet und nicht verbaut wird.

Die bisher erreichten Rückgänge beim Energieverbrauch und bei den Treibhausgasemissionen in
Deutschland sind auf wirtschaftliche Effekte der deutschen Vereinigung, der Finanzkrise sowie auf die
Klimaschutzmaßnahmen der rot-grünen Bundesregierung – der Ökosteuer, des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes (EEG), der Einführung des Emissionshandels – zwischen 1998 und 2005 zurückzuführen.

Bereits die große Koalition der CDU, CSU und SPD ist an den Erfordernissen einer zukunftsfähigen
Energiepolitik gescheitert. Sie hat ein Programm aufgelegt, das zwar Ziele benennt, aber keine adäqua-
ten Maßnahmen durchsetzte. Dringend notwendige Maßnahmen unterblieben, etwa zur Steigerung der
Energieeffizienz, beim konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien vor allem im Wärmebereich oder
der Stopp des Neubaus von klimaschädlichen Kohlekraft- werken. Auch beim Weg weg vom Öl oder
dem Umbau der Mobilität wurden keine neuen Fortschritte erzielt. Die von Schwarz-Rot getragene
Bundesregierung hat de facto eine Politik des energie- und klimapolitischen Rückschritts eingeleitet.

Mit der Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke will die Bundesregierung nunmehr eine voll-
ständige Umkehr in der Energiepolitik herbeiführen. Milliardenprofite der Atomkonzerne sind ihr wich-
tiger als Sicherheit in der Atompolitik, als Klimaschutz und als der Ausbau zukunftsfähiger Technolo-
gien. Durch die falsch ausgerichtete Politik der letzten Jahre hat Deutschland bereits seine Vorreiterrolle
im Klimaschutz verloren; dasselbe droht nun bei der Technologieführerschaft im Bereich der erneuerba-
ren Energien.

Um dies zu verhindern, gilt es jetzt, eine Energie- und Klimapolitik durchzusetzen, die sich am für die
Gesellschaft Notwendigen orientiert und nicht an den kurzsichtigen Interessen der Energiekonzerne.
Energiesicherheit und Klima- schutz gehören zusammen. Nimmt man die wachsende Konkurrenz um
begrenzte Ressourcen ernst, will man den Anstieg der globalen Temperatur um mehr als 2˚ verhindern,
dann muss der Ausstoß von Klimagasen in Deutschland um mindestens 40 Prozent bis 2020 und um 95
Prozent bis 2050 gesenkt wer- den. Das große Ziel heißt also, innerhalb von nur 40 Jahren faktisch die
gesamte Energieversorgung in Deutschland CO2-frei zu machen. Das Ziel ist hoch ambitioniert. Aber es
ist erreichbar, wenn wir heute Ernst machten mit Energieeinsparung und Ausbau erneuerbarer Energien
in allen Sektoren. Dazu ist es zunächst notwendig, ambitionierte Sektorziele zu setzen. So ließe sich im
Stromsektor der Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf deutlich über 40 Prozent steigern. Mögli-
cherweise bereits

D E U T S C H E R B U N D E S T A G
Ausschuss für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit

Ausschussdrucksache
17(16)149

zu Top 1a der TO am 26.10.2010

26.10.2010

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/3453

2030 könnte der Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.
Im Verkehrsbereich ist eine Reduzierung des Einsatzes fossiler Kraftstoffe um ein Viertel bis 2020 er-
reichbar. Möglichst bereits bis 2040 sollte der Umstieg auf erneuerbare Energien hier angestrebt wer-
den. Dies gilt ebenso für den Wärmebereich. Bis 2020 sollten ein Fünftel der heute noch eingesetzten
Wärmeenergie eingespart und der Anteil von erneuerbarer Wärme auf 25 Prozent ausgeweitet werden.

Bisher wurden Energieeinsparungen und Effizienzgewinne immer durch steigenden Energieverbrauch
wettgemacht. Daher konnte der Anstieg des Energieverbrauchs lediglich gebremst werden. Zur Errei-
chung unserer Ziele müssen wir aber unseren Stromverbrauch bis 2020 um 12 Prozent gegenüber 2010
reduzieren. Dies wird erhebliche Anstrengungen erfordern.
Die Erreichung dieser Ziele bei vollem Erhalt der Energiesicherheit ist die Richtschnur einer zukunfts-
fähigen Energiepolitik. Dafür bedarf es eines umfassenden Maßnahmepaketes – vom Atomausstieg,
dem Stopp des Neubaus von Kohlekraftwerken, dem Ausbau der Netze, der Förderung der Elektromobi-
lität, des Stromsparens und einer schnelleren energetischen Gebäude- bzw. Quartierssanierung. Nur mit
mehr erneuerbaren Energien, mehr Energiesparen, mehr Energieeffizienz wird Deutschland fit für die
Anforderungen der kommenden Jahr- zehnte. Nur mit einer solchen konsequent an Innovation und Ver-
antwortung orientierten Energiepolitik lösen wir die Probleme des Klimawandels, des wachsenden
Energiehungers, der zunehmenden Rohstoffknappheit und der steigenden Energiepreise. Die Politik der
Bundesregierung dagegen führt unser Land in die Sackgasse.

Mit ihren Vorstellungen will sie einen hohen Anteil fossiler und atomarer Energie an der Stromerzeu-
gung für die nächsten Jahre festschreiben und mit dem Neubau von Kohlekraftwerken klimaschädliche
Emissionen über Jahrzehnte zementieren. Damit würden das Wachstumsniveau der erneuerbaren Ener-
gien der letzten Jahren erheblich reduziert und der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung verhindert, weil
Atom- und Kohlestrom die Netze verstopfen und Absatz- märkte blockieren. Aus dem Gutachten des
Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln, der Prognos AG und der Gesellschaft für
Wirtschaftliche Strukturforschung mbH, von der Bundesregierung in Auftrag gegeben und für die an-
gebliche Notwendigkeit der Laufzeitverlängerung als Begründungsvorlage benutzt, geht hervor, dass es
einen drastischen Einbruch beim Zubau der heutigen starken Säulen des Ökostromes geben soll. So sol-
len bis 2020 die jährlichen Zubauraten gegenüber dem aktuellen Ausbau bei Windkraftanlagen an Land
um 65 Prozent, bei Fotovoltaik um 75 Prozent und bei Bioenergien gar um 85 Prozent gesenkt werden.
Die Anteile der Kraft-Wärme-Kopplung an der Strom- und Wärmeversorgung sollen sogar erheblich
sinken, statt steigen. Konkurse und der Verlust zehntausender Arbeitsplätze in der Branche der erneuer-
baren Energien und bei Stadtwerken wären die Folge, wenn sich die Bundesregierung mit diesen von
den Gutachtern vorgelegten Zielen tatsächlich durchsetzen würde.
Energiesicherheit für morgen gibt es aber nur, wenn heute das Zeitalter der erneuerbaren Energien
schnell eingeleitet wird und nicht wie von der Bundesregierung ausgebremst werden soll. Wer heute er-
neuerbare Energien ausbremst, damit große Konzerne mit Uran, Kohle und Öl weiter Monopolgewinne
machen können, wird morgen von Energieimporten abhängig sein und technologisch abgehängt werden.

II Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

Ein Energiekonzept zu erstellen und dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorzulegen, mit
dem die Klima- und Energieziele bis 2020 erreicht werden und zugleich der Weg für die schnellstmögli-
che Abkehr von fossilen und nuklearen Brennstoffen geebnet wird.

Im Strombereich

x soll der Atomausstieg forciert werden, z. B. durch die vorzeitige Abschaltung der
acht ältesten und unsichersten Atomkraftwerke;
x soll eine Brennelementesteuer zur Begleichung der gesellschaftlichen Schul- den der
Atomwirtschaft eingeführt werden, die zu einer Nettojahreseinnahme von 3,7 Mrd. Euro
führt;
x sollen die Privilegien für die Atomwirtschaft abgeschafft werden, etwa durch die Er-
höhung der Deckungsvorsorge für Unfälle oder die Überführung der Atomrückstellun-
gen in einen öffentlichen Fonds;
x soll der Neubau von Kohlekraftwerken durch die Einführung eines Mindestwir-
kungsgrads für fossile Kraftwerke wirksam gestoppt werden;

Drucksache 17/3453 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

x sollen ein Energieeffizienzgesetz mit verbindlicher Einsparquote für Energieversorger
erarbeitet werden, eine unabhängige Effizienzagentur gegründet sowie ein neuer Ener-
giesparfonds in Höhe von 3 Mrd. Euro eingerichtet werden, aus dem z. B. der Austausch
ineffizienter Stromheizungen, die Anschaffung besonders stromsparender Geräte und
Maschinen sowie die Energiesparberatung gefördert werden;
x sollen die erneuerbaren Energien ausgebaut werden durch Beibehaltung und Weiter-
entwicklung des EEG und die Netz- und Systemintegration durch Netzaus- und Netzum-
bau sowie Speicherlösungen verbessert werden;
x sollen die Stromnetze forciert aus- und weitergebaut werden und die Übertragungs-
netze unter öffentliche Kontrolle gebracht werden, der Ausweitung des Baus von Erdka-
beln anstelle umstrittener Freileitungen Vorrang eingeräumt werden, 500 Mio. Euro bis
2013 für den Um- und Ausbau der Netze bereitgestellt werden, u. a. zur Förderung „intel-
ligenter“ Netze sowie zum Bau von Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ);
x sollen Ausnahmeregelungen bei der Ökosteuer und umweltschädliche Subventionen
abgebaut sowie die europäische Emissionsobergrenze für CO2 (Cap) abgesenkt werden.

Im Wärmebereich:

x sollen verbindliche Obergrenzen für den Energieverbrauch im Gebäudebestand ein-
geführt sowie die Energieeinsparverordnung (EnEV) für Neubauten und bei umfangrei-
chen Sanierungen verschärft werden,
x sollen das Gebäudesanierungsprogramm auf mindestens 2,2 Mrd. Euro jährlich ver-
stetigt sowie zusätzliche Mittel aus dem o. g. Energiesparfonds zur energetischen Sanie-
rung in Quartieren mit einem hohen Anteil einkommensschwacher Haushalte bereitge-
stellt werden;
x soll ein Mietminderungsrecht bei Verstoß gegen Energiesparstandards ge- schaffen
und bei der Duldung sollen energetische Sanierungen gegenüber anderen Maßnahmen
privilegiert werden;
x sollen die Zulage für Strom aus effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) angeho-
ben, der Förderzeitraum verlängert sowie eine verpflichtende KWK- Anwendung bei in-
dustrieller Wärme eingeführt werden;
x sollen die Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme auf Bestandsgebäude ausgeweitet
und die Quote in Neubauten dynamisch angehoben werden.

Im Verkehrsbereich:

x soll durch eine nachhaltige Siedlungs- und Infrastrukturplanung dazu bei- getragen
werden, dass Verkehre erst gar nicht entstehen und kurze Distanzen zu Fuß oder mit dem
Fahrrad erledigt werden können;
x soll die Verlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel durch die Förderung von
ÖPNV, Fuß- und Radverkehr sowie nachhaltigen Logistikkonzepten im gewerblichen Be-
reich und einen intelligenten Ausbau der Schienenwege, vor allem auch für den Güter-
verkehr, gefördert werden;
x sollen die Effizienz im Straßenverkehr gesteigert werden durch CO2-Grenz- werte für
Pkw von mindestens 80 g/km ab 2020 und 50 g/km ab 2030 und die Einführung von CO2-
Grenzwerten für alle Kraftfahrzeuge, durch die Umsetzung einer CO2-basierten Kfz-
Steuer und die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs, durch die Ausweitung der Lkw-
Maut und ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen;

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/3453

x soll eine umfassende Förderstrategie für Elektromobile mit erneuerbaren Energien
beschlossen werden, die zum Ziel hat, bis 2020 2 Millionen Elektrofahrzeuge auf den
Straßen zu haben;
x soll eine verlässliche Zertifizierung nachhaltiger Biotreibstoffe durchgesetzt werden,
um Fehlentwicklungen zu vermeiden, beispielsweise verstärkte Flächenkonkurrenzen,
müssen bestehende Konflikte durch politisches Gegensteuern und angepasste Förderin-
strumente entschärft werden;
x sollen umweltschädliche Subventionen abgeschafft werden, CO2-Emissions- rechte
im Flugverkehr vollständig versteigert und die Energiesteuerbefreiung im Luftverkehr
(Kerosinsteuer) und im gewerblichen Schiffsverkehr abgeschafft werden.

Drucksache 17/3453 – 42 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Änderungsantrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit

zum Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Drs.
17/3052)

Der Ausschuss wolle beschließen:

Artikel 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

„Nach § 7b wird der folgenden § 7c eingefügt:

㤠7c
Pflichten des Genehmigungsinhabers
(1) Die Verantwortung für die nukleare Sicherheit obliegt dem Inhaber der Genehmigung für
die kerntechnische Anlage. Diese Verantwortung kann nicht delegiert werden.
(2) Der Genehmigungsinhaber nach Absatz 1 ist verpflichtet,
1. ein Managementsystem einzurichten und anzuwenden,
das der nuklearen Sicherheit gebührenden Vorrang einräumt,
2. dauerhaft angemessene finanzielle und personelle Mittel zur Erfüllung seiner Pflichten in
Bezug auf die
nukleare Sicherheit der jeweiligen kerntechnischen Anlage vorzusehen und bereitzuhalten,
3. für die Aus- und Fortbildung seines Personals zu sorgen, das mit Aufgaben im Bereich der
nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen betraut ist, um dessen Kenntnisse und Fähig-
keiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit aufrechtzuerhalten und auszubauen.““

Berlin, den 27. Oktober 2010

Begründung

Dieser Antrag streicht die in der zwölften Atomgesetznovelle vorgesehene Einfügung von
Paragraph 7d. Die Vorschrift erweckt den Eindruck, durch sie würde ein „Mehr“ an Sicherheit
bewirkt. Tatsächlich wird jedoch der bestehende Sicherheitsmaßstab des Atomgesetzes ver-
wässert und Klagerechte betroffener Bürger werden abgeschafft. Davor warnen angesehene
Atomrechtler ebenso wie der für die Atomaufsicht zuständige Justizminister von Schleswig-
Holstein.

D E U T S C H E R B U N D E S T A G
Ausschuss für Umwelt,

Naturschutz und Reaktorsicherheit

Ausschussdrucksache
17(16)151

zu Top 1b der TO am 26.10.2009

26.10.2009

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43 – Drucksache 17/3453

In einem Brief an Bundesumweltminister Röttgen stellte Justizminister Schmalfuß am 22.
September 2010 fest, dass bereits auf der Basis des geltenden Rechts die AKW-Betreiber zu
einer dynamischen Anpassung ihrer Anlagen an aktuelle Entwicklungen und damit zu einer
bestmöglichen Schadensvorsorge verpflichtet sind. Zugleich brachte er seine Befürchtung
zum Ausdruck, die in Artikel 7d geplante „Sorgepflicht“ werde im Ergebnis nicht zu einem
höheren Schutzniveau führen, sondern könne vielmehr zu einer Absenkung des verfassungs-
rechtlich gebotenen Schutzniveaus führen.

In der Tat ist die Schadensvorsorgepflicht der Betreiber ist im heute geltenden Atomgesetz
umfassend geregelt und durch die höchsten Gerichte eindeutig interpretiert worden: Die Be-
treiber sind zu einer dynamischen Anpassung der Sicherheitsvorkehrungen an aktuelle Ent-
wicklungen und neu erkannte Risiken verpflichtet. Bei der Schadensvorsorge gilt der Stand
von Wissenschaft und Technik. Das heißt, die Betreiber der Atomkraftwerke sind auf der
Grundlage des Standes von Wissenschaft und Technik stets zur bestmöglichen Schadensvor-
sorge verpflichtet. Die Atom-Aufsichtsbehörden können auf dieser Grundlage kontinuierlich
Nachrüstungen fordern und durchsetzen. Die „bestmögliche Vorsorge“ umfasst dabei alles,
bis auf Risiken, die nach dem Maßstab der praktischen Vernunft auszuschließen sind. Das
bisherige Atomrecht kennt also zwei Kategorien, zum einen die einklagbare „bestmögliche
Vorsorge“ und zum anderen das hinnehmbare so genannte Restrisiko. Vor diesem Hinter-
grund ist es sowohl begrifflich wie auch inhaltlich eigentlich unmöglich, zusätzlich zwischen
der gebotenen „bestmöglichen“ Vorsorge und dem hinnehmbaren Restrisiko eine neue Kate-
gorie der „weiteren Vorsorge“ definieren zu wollen. Mit dem Gesetzesvorschlag soll den Re-
aktorsicherheitsbehörden offensichtlich die Möglichkeit eröffnet werden, Maßnahmen, die
bisher in den Bereich der „bestmöglichen Vorsorge“ eingestuft wurden, einer Überprüfung zu
entziehen und der „weiteren Vorsorge“ zuzuordnen.

Drucksache 17/3453 – 44 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Ausschussdrucksache

17(16)172

26.10.2010

zu TOP 1b) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45 – Drucksache 17/3453

Ausschussdrucksache

17(16)173

26.10.2010

zu TOP 1b) der TO am 26.10.2010

Deutscher Bundestag

Ausschuss f. Umwelt,
Naturschutz u. Reaktorsicherheit

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