BT-Drucksache 17/3396

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -Drucksache 17/2068- Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (Vertragsgesetz ECAA-Übereinkommen - ECAAÜbkG)

Vom 26. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3396
17. Wahlperiode 26. 10. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/2068 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen vom 9. Juni 2006
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten,
der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der
Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien,
der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro,
dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der
Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo
zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
(Vertragsgesetz ECAA-Übereinkommen – ECAAÜbkG)

A. Problem

Das Vertragsgesetz bedarf nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes
der Zustimmung in der Form eines Bundesgesetzes.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.
D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/3396 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/2068 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 25. Oktober 2010

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Winfried Hermann
Vorsitzender

Ulrike Gottschalck
Berichterstatterin

Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Über-
gangsverwaltung der Vereinten Nationen im Kosovo zur
Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrs-
raums soll mit dem Gesetz in nationales Recht umgesetzt
werden. Ziel des Übereinkommens ist es, auf der Grundlage
eines freien Marktzugangs, der Niederlassungsfreiheit, glei-
cher Wettbewerbsbedingungen und gemeinsamer Rechts-
vorschriften, insbesondere im Bereich der Flugsicherheit
und des Flugverkehrsmanagements, einen gemeinsamen
europäischen Luftverkehrsraum zu schaffen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf
Drucksache 17/2068 in seiner 18. Sitzung am 29. September

Union hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am
29. September 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. dessen Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf in seiner 16. Sitzung am 29. Sep-
tember 2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
dessen Annahme.

Berlin, den 25. Oktober 2010

Ulrike Gottschalck
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3396

Bericht der Abgeordneten Ulrike Gottschalck

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/2068 in seiner 49. Sitzung am 17. Juni 2010 be-
raten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur federführenden Beratung sowie an den Aus-
wärtigen Ausschuss, den Innenausschuss, den Rechtsaus-
schuss und den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Das am 9. Juni 2006 unterzeichnete Übereinkommen zwi-
schen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitglied-
staaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina,
der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik
Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich

2010 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf seiner 20. Sit-
zung am 29. September 2010 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
22. Sitzung am 29. September 2010 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen

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