BT-Drucksache 17/3347

Endlager-Sicherheitsanforderungen, Gorleben und spezieller Atommüll

Vom 21. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3347
17. Wahlperiode 21. 10. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Dorothea Steiner,
Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Dr. Hermann Ott, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle,
Friedrich Ostendorff, Brigitte Pothmer, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Endlager-Sicherheitsanforderungen, Gorleben und spezieller Atommüll

Aktuell besitzen noch 17 Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland eine Betriebs-
genehmigung. Das älteste von ihnen, Biblis A, ging bereits vor über 36 Jahren
ans Netz. Die Bundesregierung plant, die Laufzeiten der deutschen Atomkraft-
werke drastisch zu verlängern. Vor diesem Hintergrund ist die unter Federfüh-
rung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) betriebene Überarbeitung der „Sicherheitsanforderungen an die End-
lagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ (hier auch kurz „Endlager-
Sicherheitsanforderungen“) kritisch zu überprüfen, inwiefern gegenüber der
Vorgängerversion eine Abschwächung stattfindet und in welchem etwaigen
Zweckmäßigkeitszusammenhang diese mit den Plänen der Bundesregierung für
den Standort Gorleben steht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Endlager-Sicherheitsanforderungen

1. Weshalb wurde in der Version der Endlager-Sicherheitsanforderungen vom
30. September 2010 aus den „Phasen der geologischen Endlagerung“ die
„Errichtungsphase“ gestrichen, die in der vorherigen Version vom Juli 2009
noch enthalten war?

Auf wessen Wunsch hin geschah dies (falls mehrfach zutreffend seitens
Bund und Länder, bitte alle angeben)?

2. Welche klagerechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dieser Streichung
bezüglich des Standorts Gorleben für den Fall, dass die Endlager-Sicher-
heitsanforderungen noch rechtliche Verbindlichkeit erhalten?

3. Falls die Bundesregierung der Auffassung ist, eine klare Trennung von Er-
richtungs- und Betriebsphase sei in einem Endlager nicht möglich, auf wel-
che neuen Erkenntnisse stützt sie sich bei dieser von der Bundesregierung

der letzten Wahlperiode abweichenden Auffassung?

4. Falls die Bundesregierung der Auffassung ist, die Errichtung eines Endla-
gers erfolge erst sukzessive mit der Einlagerung und dem Verschluss der
Einlagerungskammern, auf welche neuen Erkenntnisse stützt sie sich bei
dieser von der Bundesregierung der letzten Wahlperiode abweichenden Auf-
fassung?

Drucksache 17/3347 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

5. Weshalb sind mit der Version der Endlager-Sicherheitsanforderungen vom
30. September 2010 die Ablieferungspflichtigen und nicht mehr – wie in
der vorherigen Version vom Juli 2009 – die Abfallverursacher für die Ein-
haltung der Endlagerungsbedingungen verantwortlich?

Auf wessen Wunsch hin wurde dies geändert (falls mehrfach zutreffend
seitens Bund und Länder, bitte alle angeben)?

6. War vom BMU vor der Sondersitzung des Hauptausschusses Atomkern-
energie am 30. September 2010 zeitweilig angestrebt, die überarbeitete Ver-
sion der Endlager-Sicherheitsanforderungen in diesem Hauptausschuss ab-
stimmen zu lassen?

Falls nein, weshalb nicht?

7. Hat ein Land oder haben mehrere Länder keine Abstimmung gewünscht?

Falls ja, welche/s, und mit welcher Begründung?

8. Warum hat das BMU die Endlager-Sicherheitsanforderungen letztlich nicht
zur Abstimmung im Hauptausschuss Atomkernenergie gestellt?

9. Welche konkrete Rechtsqualität hat die am 1. Oktober 2010 auf der BMU-
Website veröffentlichte Version der Endlager-Sicherheitsanforderungen
vom 30. September 2010 aktuell?

10. Hat sie insbesondere die Rechtsqualität einer

a) Verwaltungsvorschrift oder

b) Bund-Länder-Selbstbindung?

Falls nein, strebt die Bundesregierung an, ihr eine der beiden Rechtsquali-
täten noch zu verleihen?

11. Ist eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger geplant, und falls ja, wie sieht
der konkrete Zeitplan dafür aus?

12. Inwiefern sieht das BMU ein Problem darin, dass in Gorleben untertage be-
reits weitergearbeitet wird noch bevor die Endlager-Sicherheitsanforde-
rungen rechtliche Verbindlichkeit, z. B. durch Veröffentlichung im Bundes-
anzeiger, erlangt haben?

Gorleben

13. Wie viele Stellen sind für die Wiederaufnahme der Gorleben-Erkundung
neu geschaffen worden,

a) bei der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für
Abfallstoffe mbH (DBE) und

b) beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)?

14. Wie viele Stellen sollen darüber hinaus für die Wiederaufnahme der Gorle-
ben-Erkundung kurzfristig noch neu geschaffen werden,

a) bei der DBE und

b) beim BfS?

15. Wer ist bisher für die Öffentlichkeitsarbeit zur Endlagerung in Gorleben
zuständig, wer für die Kommunikation vor Ort?

Sind in diesem Bereich Änderungen geplant, und falls ja, welche?

16. Jeweils wann genau (genaues Datum) wurden Anträge, Ergänzungsanträge
und Verlängerungsanträge für den Rahmenbetriebsplan Gorleben

a) gestellt und
b) genehmigt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3347

Spezieller Atommüll

17. Um was für radioaktive Abfälle handelt es sich genau bei den rund 1 000
Kubikmetern, deren Problematik unlängst festgestellt wurde (vgl. Artikel
„Augen zu und durch“ in DIE ZEIT vom 16. September 2010)?

18. Insbesondere woher und aus welchem Zeitraum stammen sie, wodurch ent-
standen und entstehen sie, wer ist der Abfallverursacher, und wer der
Eigentümer?

19. Weshalb lässt sich noch nicht abschätzen, wie viel Müll dieser Art anfallen
wird (vgl. diesbezügliche Aussage in o. g. Artikel)?

20. Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Pro-
blematik dieser Abfälle, insbesondere für die bestehenden Endlagerkon-
zepte?

Berlin, den 21. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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