BT-Drucksache 17/3297

Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken - Fragen zum Nachrüstbedarf der 17 Atomkraftwerke

Vom 13. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3297
17. Wahlperiode 13. 10. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Bettina
Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, Nicole Maisch, Ingrid Nestle,
Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel,
Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken – Fragen zum Nachrüstbedarf
der 17 Atomkraftwerke

Aktuell besitzen noch 17 Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland eine Betriebs-
genehmigung. Das älteste von ihnen, Biblis A, ging bereits vor über 36 Jahren
ans Netz. Die Bundesregierung plant, die Laufzeiten der deutschen Atomkraft-
werke drastisch zu verlängern. Hierbei spielen aktuelle Sicherheitsaspekte eine
besondere Rolle. Insbesondere die unter Federführung des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellte Bund/Länder-
Nachrüstliste für Atomkraftwerke, die fehlende Kenntnis des BMU über den
Zustand der Atomkraftwerke (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1887 und 17/2963,
Nummer 62 und in der Präambel der Bund/Länder-Nachrüstliste* für Atomkraft-
werke: „Es ist anlagenspezifisch zu prüfen, inwieweit die benannten Anforde-
rungen/Maßnahmen schon erfüllt werden“) und der Nachrüstbedarf der Atom-
kraftwerke werfen erhebliche Fragen auf.

Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung gemeinsam mit den Regie-
rungskoalitionen gegen die Einsprüche der Oppositionsfraktionen vorgegebenen
Zeitrahmens von weniger als einem Monat für die parlamentarische Beratung der
Gesetzesvorhaben, die im Zusammenhang mit den AKW-Laufzeitverlängerun-
gen stehen, bitten wir um Beantwortung dieser Anfrage noch vor dem 21. Okto-
ber 2010, an dem bereits die betreffende Anhörung im Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit stattfinden soll.

Diese Anfrage bezieht sich auf den Nachrüstbedarf der Atomkraftwerke und
Schweißnahtprobleme der vier Siedewasserreaktoren der Baulinie 69. Die
Fragen 1 bis 12 beziehen sich jeweils auf jedes der 17 Atomkraftwerke, also
Biblis A, Biblis B, Neckarwestheim 1, Isar 1, Brunsbüttel, Unterweser, Philipps-
burg 1, Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Gundremmingen C, Grohnde,
Philippsburg 2, Krümmel, Brokdorf, Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2
(bei den Fragen 11 und 12 sind Grohnde und Biblis ausgenommen). Für diese
Fragen bittet die Fraktion daher um spezifische Antwort für jedes der 17 Atom-
kraftwerke.

* http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/entwurf_novelle_atg_massnahmen_bf.pdf

Drucksache 17/3297 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche der in der Bund/Länder-Nachrüstliste genannten Anforderungen/
Maßnahmen sind nach aktuellem Kenntnisstand des BMU in dem Atom-
kraftwerk bereits umgesetzt (bitte differenzierte Antwort für jede Anforde-
rung/Maßnahme der Liste) – unabhängig von den Vereinbarungen, die in
der Abteilungsleiter-Telefonkonferenz vom 8. September 2010 für die wei-
tere diesbezügliche Eruierung getroffen wurden?

2. Wie bewertet die Bundesregierung das Sicherheitsniveau des Atomkraft-
werks?

3. Wie viele meldepflichtige Ereignisse hat es in dem Atomkraftwerk von
Anfang 2000 bis einschließlich September 2010 gegeben?

4. Entspricht das Atomkraftwerk baulich und vom Sicherheitsmanagement
her dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik?

5. Ist bei dem Atomkraftwerk ein baulicher Schutz gegen gezielte Flug-
zeugabstürze gewährleistet, und wenn ja, für welche Flugzeugklassen?

6. Wenn nein, welche Änderungen wären erforderlich, um das Atomkraft-
werk auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu bringen?

7. Welche konkreten baulichen Nachrüstungen will die Bundesregierung im
Rahmen der geplanten Laufzeitverlängerung bezüglich des Atomkraft-
werks durchsetzen?

8. Welche anderen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen will die Bundesregie-
rung im Rahmen der geplanten Laufzeitverlängerung bezüglich des Atom-
kraftwerks durchsetzen?

9. Was bedeutet die in § 7d der 11. Atomgesetz-Novelle geforderte „Vor-
sorge“ konkret mit Blick auf das Atomkraftwerk?

10. Wann genau (genaues Datum) wurde das atomrechtliche Verfahren für die
Vernebelungsanlagen an dem Standort in die Wege geleitet (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 17/3088, Frage 24)?

Fragen, von denen Grohnde und Biblis ausgenommen sind

11. Sind die Vernebelungsanlagen wenigstens schon vor Ort, wenn auch noch
nicht installiert und betriebsbereit?

12. Sind der Bundesregierung Lieferschwierigkeiten bei den Vernebelungsan-
lagen für den Standort bekannt?

Falls ja, welche?

Fragen zu den vier Siedewasserreaktoren der Baulinie 69

13. Ist es möglich, bei den Siedewasserreaktoren der Baulinie 69 (Brunsbüttel,
Isar 1, Philippsburg 1 und Krümmel) alle Schweißnähte des Reaktordruck-
behälters inkl. Schweißnahtnebenbereichen zu 100 Prozent sicher zu über-
prüfen?

14. Ist es insbesondere möglich, bei diesen Siedewasserreaktoren alle Reaktor-
druckbehälter-Schweißnähte im Übergang zwischen den zylindrischen
Schüssen und der Boden-Kalotte sowie die anderen Schweißnähte an der
Boden-Kalotte inkl. Schweißnahtnebenbereichen zu 100 Prozent sicher zu
überprüfen, insbesondere alle steuerstabbedingten Schweißnähte?

15. Welche Überprüfungen sind in diesem Zusammenhang genau möglich, und
sind sie geeignet, alle für eine vollständige Spannungs- und Ermüdungsana-
lyse erforderlichen Ergebnisse zu liefern?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3297

16. Falls nein, welchen Handlungsbedarf sieht das BMU?

17. Welche mit dem Regelwerk konformen Ermüdungsanalysen für die
Schweißnähte des Reaktordruckbehälters der vier Siedewasserreaktoren
der Baulinie 69 insbesondere auch der kritischen Stellen der „Eckschweiß-
naht“ mit nachgewiesener Überschreitung der Warmstreckgrenze schon bei
Normalbedingungen welchen Datums liegen dem BMU vor?

18. Welche mit dem Regelwerk konformen Ermüdungsanalysen für die
Schweißnähte des Reaktordruckbehälters der vier Siedewasserreaktoren
der Baulinie 69 insbesondere auch der kritischen Stellen der „Eckschweiß-
naht“ mit nachgewiesener Überschreitung der Warmstreckgrenze schon bei
Normalbedingungen welchen Datums liegen nach den Erkenntnissen des
BMU welchen Landesatomaufsichten vor?

Berlin, den 13. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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