BT-Drucksache 17/3262

Partikelemissionen aus Baumaschinen beim geplanten Bauvorhaben "Stuttgart 21"

Vom 7. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3262
17. Wahlperiode 07. 10. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius,
Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Partikelemissionen aus Baumaschinen beim geplanten Bauvorhaben
„Stuttgart 21“

Baumaschinen tragen vor allem in Städten zu einem bedeutenden Teil zur Fein-
staubbelastung bei. Für Baumaschinen gibt es bisher nur beim Einsatz in Räu-
men regelmäßige Überprüfungen der Abgaswerte etwa durch eine Abgasunter-
suchung (AU), nicht aber im Außenbereich. Auch die Einführung der EU-
Grenzwertstufen für Baumaschinen im Jahr 1999 erbringt bisher, auch aufgrund
des hohen Durchschnittsalters der Maschinen, keine wirksame Reduktion der
Emissionen. Dabei sind die Partikelemissionen von Dieselmotoren in Bauma-
schinen bis zu 20-mal höher als die von Straßenfahrzeugen gleicher Leistung,
zudem sind die Maschinen viele Stunden am Tag im Einsatz. Die Emissionen
werden meist in Gebieten mit sehr hoher Bevölkerungsdichte (Innenstädte) frei-
gesetzt. Dies führt zu einer hohen lokalen Konzentration von Schadstoffen, die
Anwohner und Baustellenarbeiter gesundheitlich belasten. Um die Feinstaub-
belastungen deutlich zu reduzieren, sind gesetzliche Vorgaben der Bundesregie-
rung zur Reduktion der Partikelemissionen von Baumaschinen notwendig.

Stuttgart führt mit siebzig Tagen die Liste der Städte mit den meisten Über-
schreitungen bei den Feinstaubemissionen im Jahr an (Messstation am Neckartor,
Stand 18. September 2010). Neben der hohen Belastung durch den Straßenver-
kehr führen Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen des geplanten Großprojekts
„Stuttgart 21“ zu zusätzlichen Feinstaubemissionen. Vor diesem Hintergrund
wurden im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts (Außenstelle
Karlsruhe/Stuttgart) vom 28. Januar 2005 nach § 18 Absatz 1 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) Auflagen an die Vorhabenträgerin gemacht. Der
Planfeststellungsbeschluss für den geplanten Umbau des Bahnknotens Stuttgart
Projekt „Stuttgart 21“ Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Talquerung mit neuem
Hauptbahnhof) zur Großbaustelle „Stuttgart 21“ sieht in den Nebenbestimmun-
gen das Eisenbahn-Bundesamt als kontrollierende Instanz vor. Der Planfeststel-
lungsbeschluss führt in Kapitel V Punkt 4 die Zusage der Vorhabenträgerin auf,
im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sicherzustellen,
dass nur schadstoffarme Fahrzeuge und Maschinen nach dem Stand der Technik

zum Einsatz kommen. Anwohner der Baustellen am Hauptbahnhof haben ver-
mehrt Baustellenfahrzeuge ohne Plakette oder mit roter Plakette sowie Bau-
maschinen des Baujahrs 2000 gesehen und dies dokumentiert.

Drucksache 17/3262 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Emissionen von
Baumaschinen in Innenstädten zu reduzieren?

2. Wird die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen für eine Nachrüst-
verpflichtung für Baumaschinen schaffen?

3. Plant die Bundesregierung, eine regelmäßige Überprüfung der Abgasreini-
gung bei Baumaschinen verbindlich vorzuschrieben, etwa nach dem Vor-
bild der Schweiz?

Wenn nicht, warum nicht?

4. Wenn ja, wie wird die Bundesregierung diese Kontrolle ausgestalten, und
in welchen Zeitintervallen wird die Kontrolle durchgeführt werden?

5. Welche direkten Auswirkungen hat diese Feststellung, nach Ansicht der
Bundesregierung, auf die Anforderungen an Baumaschinen für die Groß-
baustelle „Stuttgart 21“?

6. In welcher Art und Weise kontrolliert das Eisenbahn-Bundesamt die Einhal-
tung der Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss, etwa die der Vorha-
benträgerin erteilten Auflagen?

7. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, wenn das Eisen-
bahn-Bundesamt seiner Kontrollfunktion nicht nachkommt?

8. Trifft es zu, dass innerhalb der Umweltzone und entgegen der Auflagen im
Planfeststellungsbeschluss bei dem Bauvorhaben „Stuttgart 21“ Fahrzeuge
ohne Plakette oder mit roter Plakette zum Einsatz kommen, und was wird
die Bundesregierung unternehmen?

9. Sieht die Bundesregierung die Einhaltung der Partikelgrenzwerte durch die
Kommune Stuttgart als gewährleistet an?

10. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den mit dem geplanten Bau ver-
bundenen zusätzlichen Partikelemissionen für die bundeseigene Deutsche
Bahn AG und die finanzielle Unterstützung des Bauvorhabens „Stutt-
gart 21“ durch den Bund?

Berlin, den 7. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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