BT-Drucksache 17/3252

Begegnungszonen

Vom 6. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3252
17. Wahlperiode 06. 10. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, Martin
Burkert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Gustav
Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann,
Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Begegnungszonen

In der Schweiz und in Frankreich sind jeweils besondere Verkehrszeichen
„Begegnungszone“ eingeführt worden, die sich im Erscheinungsbild erkennbar
vom deutschen Zeichen 325/325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich) sowie der
Verkehrszeichengruppe „Wohngebiet“ nach dem Übereinkommen über den
Straßenverkehr (Wiener Straßenverkehrskonvention) unterscheiden. Wie das
deutsche Zeichen „Verkehrsberuhigter Bereich“ gewähren sie dem Fußverkehr
erstens Vorrang, wenn es zu Begegnungen mit Fahrzeugen kommt, und zwei-
tens freizügige Betretungsrechte für die gesamte Verkehrsfläche.

Auffällig bei den genannten Verkehrszeichen der Nachbarstaaten ist die inte-
grierte Darstellung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Der Informations-
gehalt des Verkehrszeichens wird damit erhöht. Die beiden genannten Ver-
kehrszeichen unserer Nachbarländer gewähren keine Spielerlaubnis. Zum an-
deren gelten Tempo 20 statt Schrittgeschwindigkeit und ein Verzicht auf eine
vorrangregelnde Bedeutung des Endzeichens (bei Aufstellung vor einer Quer-
straße). Diese Abweichungen hinsichtlich der Verkehrsregeln bewegen sich im
international vereinbarten Rahmen der Wiener straßenverkehrsrechtlichen Ver-
einbarungen für die europäische Verkehrszeichengruppe E17 „Verkehrs-
beruhigter Wohnbereich“ gemäß Artikel 27bis des Europäischen Zusatzüberein-
kommens.

Fachverbände aus den Bereichen Verkehrswesen und Städtebau fordern mittler-
weile die Einführung der Begegnungszone in Deutschland, in der Regel als
Ergänzung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, welche Erfahrungen
aus der Sicht der Verkehrssicherheit mit der Einführung der Verkehrszeichen
„Begegnungszone“ in Frankreich und in der Schweiz gesammelt wurden?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob nach Einrichtung
erster Modelle solcher Begegnungszonen im Ausland die Begegnungszonen
in der Folge ausgeweitet wurden?

3. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine solche Regelung (ein-
schließlich der entsprechenden Beschilderung mit Geschwindigkeitsangabe)
in Deutschland zu erproben?

Drucksache 17/3252 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine solche Regelung (ein-
schließlich der entsprechenden Beschilderung mit Geschwindigkeitsangabe)
in Deutschland einzuführen?

5. Beabsichtigt die Bundesregierung inzwischen die Erprobung oder reguläre
Einführung der Regelung, die ein großes Stadtentwicklungspotential be-
inhaltet und die umweltfreundliche nichtmotorisierte Mobilität fördert?

6. Welche anderen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung zur Förde-
rung eines sicheren Fußverkehrs umsetzen, und bis wann ist eine Umsetzung
geplant?

7. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der Förder-
programme „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau Ost und West“, die Ein-
richtung von Begegnungszonen zu unterstützen?

8. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit den in
Frage 7 genannten Förderprogrammen einen sicheren Fußverkehr zu unter-
stützen?

Berlin, den 6. Oktober 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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