BT-Drucksache 17/3237

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates -Drucksachen 17/1215, 17/3233- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Vom 6. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3237
17. Wahlperiode 06. 10. 2010

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Petra Pau, Raju Sharma,
Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates
– Drucksachen 17/1215, 17/3233 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetzes

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Gesetzentwurf des Bundesrates stellt eine Verbesserung der Regelungen für
eine Opferrente dar, da die Zahl der Berechtigten, die eine monatliche Opfer-
rente erhalten sollen, durch ihn erhöht wird.

Gerechtigkeit gegenüber den Opfern des politischen Unrechts in der DDR ver-
langt weitergehende Änderungen am Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.
Die Bundesregierung ist dringend gefordert, hier tätig zu werden.

Gerechtigkeit bedeutet, die sog. Opferrente nicht an das Einkommen zu knüpfen
und sie damit nicht als „soziale Ausgleichsleistung“ auszugestalten. Da sie eine
besondere Würdigung des Engagements der Betroffenen für Freiheit und Bür-
gerrechte darstellt, muss sie unabhängig vom Einkommen gewährt werden. Mit
der von den Betroffenen geforderten Offenlegung ihrer Einkommensverhält-
nisse wird bei ihnen das Gefühl hervorgerufen, es ginge um Armutslinderung.
So wird aber der vom Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und der Opfer-
rente bezweckte positive psychologische Effekt der Anerkennung ihres Einsat-
zes untergraben.

Darüber hinaus ist es dringend erforderlich den Kreis der Anspruchsberechtigten
auszuweiten, beispielsweise für Opfer von Zersetzungsmaßnahmen oder Ju-
gendliche die im Zusammenhang mit den Weltfestspielen 1973 wegen „asozia-
len Verhaltens“ verurteilt wurden.

Die Festlegung der Haftdauer auf 180 Tage als Anspruchsvoraussetzung wird
der damaligen Lebensrealität nicht gerecht. Auch durch eine Haft von unter

sechs Monaten können Inhaftierte in ihrer Menschenwürde grob verletzt wer-
den. Der Einsatz für die Grundwerte der Demokratie und des Rechtsstaates
sollte unabhängig von der Haftdauer prämiert werden. Bei einer Beschränkung
der Haftdauer fallen auch Personen heraus, die ins Ausland abgeschoben oder
zum Teil im Ausland inhaftiert wurden.

Drucksache 17/3237 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Die Befristung für Antragstellungen sind zu streichen. Andernfalls läuft man
Gefahr, dass Opfer nicht in den Genuss der Opferrente kommen, weil sie längere
Zeit brauchen, um die für sie negativen und zum Teil auch sehr traumatischen
Erfahrungen verarbeiten zu können.

Schließlich ist es unangemessen, den Opfern die Beweislast hinsichtlich der
Kausalität zwischen der freiheitsentziehenden Maßnahme und der infolge dieser
Freiheitsentziehung erlittenen gesundheitlichen Schädigung aufzubürden. Es
wäre im Sinne von Gerechtigkeit notwendig, dies zumindest in eine Beweisver-
mutung umzuwandeln.

Berlin, den 5. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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