BT-Drucksache 17/3232

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -Drucksache 17/2629- Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland (2007-2010)

Vom 6. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3232
17. Wahlperiode 06. 10. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/2629 –

Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum
Internationalen Fonds für Irland (2007–2010)

A. Problem

Ermöglichung der Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zum Verord-
nungsvorschlag zur Regelung der finanziellen Beteiligung der Union an dem
1986 von Irland und Großbritannien geschaffenen Fonds zur Förderung des
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts sowie Kontakten und Versöhnung
zwischen Nationalisten und Unionisten in Irland.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Durch die Ausführung des Gesetzes entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen
Kosten für die deutschen öffentlichen Haushalte. Die Beiträge der Europäischen
Union zum Internationalen Fonds für Irland in Höhe von insgesamt 60 Mio.
Euro für den Zeitraum 2007 bis 2010 sind bereits in der Finanziellen Voraus-
schau und in den jährlichen Haushalten der Europäischen Union eingeplant. Der
deutsche Anteil entspricht dem deutschen Finanzierungsbeitrag zum jährlichen
Haushalt der Europäischen Union. Er beträgt rund 12 Mio. Euro.

2. Vollzugsaufwand

Durch die Ausführung des Gesetzes entsteht kein Vollzugsaufwand in Deutsch-
land, da die Bewilligung und Kontrolle der EU-Beiträge zum Internationalen

Drucksache 17/3232 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Fonds für Irland der EU-Kommission obliegt und die eigentliche Umsetzung des
Fonds Irland und Großbritannien.

E. Sonstige Kosten

Kosten für die Wirtschaft und soziale Sicherungssysteme entstehen nicht.

F. Bürokratiekosten

Es entstehen keine Bürokratiekosten. Informationspflichten für Unternehmen,
Bürgerinnen und Bürger oder die Verwaltung werden nicht eingeführt, verein-
facht oder abgeschafft.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3232

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/2629 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

1. Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

„Artikel 1

Der deutsche Vertreter im Rat darf dem Vorschlag vom 5. Februar 2010 für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanz-
beiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland
(2007–2010) in der Fassung vom 10. September 2010 zustimmen. Der Vor-
schlag wird nachstehend veröffentlicht.“

2. Der dem Gesetzentwurf beigefügte Verordnungsvorschlag der Europäischen
Kommission vom 5. Februar 2010 (Dokument KOM(2010)12 endg.) wird
gegen die Fassung vom 10. September 2010 (Dokument PE-CONS 26/10)
ausgetauscht.

Berlin, den 6. Oktober 2010

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Martin Dörmann
Stellvertretender Vorsitzender

Dieter Jasper
Berichterstatter

Drucksache 17/3232 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Dieter Jasper

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/2629 in seiner 59. Sitzung am 16. September 2010 bera-
ten und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
federführenden Beratung sowie den Haushaltsausschuss und
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parla-
ments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen
Union zum Internationalen Fonds für Irland (2007–2010)
regelt die finanzielle Beteiligung der Union an dem 1986 von
den Regierungen Irlands und Großbritanniens geschaffenen
Fonds. Ziel des Fonds ist es, den wirtschaftlichen und sozia-
len Fortschritt zu fördern sowie die Kontakte, den Dialog
und die Versöhnung zwischen Nationalisten und Unionisten
in ganz Irland zu unterstützen. Die Verordnung soll die
inhaltlich identische Verordnung (EG) Nr. 1968/2006 erset-
zen, die der Europäische Gerichtshof aus formellen Gründen
mit Urteil vom 3. September 2009 für nichtig erklärt hatte
(Rs. C-166/07). Durch das Gesetz sollen die innerstaatlichen
Voraussetzungen geschaffen werden, damit der deutsche
Vertreter im Rat die Zustimmung zum Vorschlag für die vor-
genannte Verordnung erklären darf.

Wegen der Einzelheiten wird auf Drucksache 17/2629 ver-
wiesen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 28. Sit-
zung am 29. September 2010 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. dem Deutschen Bundestag die An-
nahme des Gesetzentwurfs.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Vorlage in seiner 21. Sitzung am 29. Septem-
ber 2010 beraten und empfiehlt einstimmig dem Deutschen
Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die Vor-
lage auf Drucksache 17/2629 in seiner 25. Sitzung am
6. Oktober 2010 beraten. Hierzu legten die Fraktionen der
CDU/CSU und FDP einen Änderungsantrag auf Ausschuss-
drucksache 17(9)226 vor. Mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. wurde be-
schlossen, dem Änderungsantrag zuzustimmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die An-
nahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf Druck-
sache 17/2629 in der Fassung des angenommenen Ände-
rungsantrags auf Drucksache 17(9)226 zu empfehlen.

B. Besonderer Teil

Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit sie
im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert oder
ergänzt wurden – auf die Gesetzesentwürfe verwiesen. Hin-
sichtlich der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
geänderten oder neu eingefügten Vorschriften ist Folgendes
zu bemerken:

Im Rahmen des bisherigen politischen Einigungsprozesses
zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Inter-
nationalen Fonds für Irland sowie der sprachjuristischen
Prüfung haben sich marginale, rein formale Änderungen im
Vergleich zum Kommissionsvorschlag vom 5. Februar 2010
ergeben. Die Änderungen haben keine inhaltliche Auswir-
kung.

Da der Verordnungsvorschlag auf Artikel 352 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ge-
stützt wird, ist nach § 8 des Integrationsverantwortungsgeset-
zes (IntVG) das vorliegende Gesetz erforderlich, damit auch
der deutsche Vertreter im Rat dem Rechtsakt zustimmen
kann. Das Gesetz muss sich auf die Fassung des Vorschlags
beziehen, die vom Rat beschlossen werden soll. Daher ist die
redaktionelle Anpassung der Verweisung in Artikel 1 des
Gesetzentwurfs erforderlich. Bei der Verkündung des Geset-
zes muss der ursprüngliche Kommissionsvorschlag gegen
die Fassung vom 10. September 2010 ausgetauscht werden.
Die neue Fassung ist diesem Änderungsantrag beigefügt.

Berlin, den 6. Oktober 2010

Dieter Jasper
Berichterstatter

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