BT-Drucksache 17/3200

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -Drucksache 17/3200- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. März 2010 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Anguilla über den steuerlichen Informationsaustausch

Vom 6. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3200
17. Wahlperiode 06. 10. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/3026 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 19. März 2010
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung von Anguilla
über den steuerlichen Informationsaustausch

A. Problem

Grenzüberschreitende Sachverhalte haben aufgrund fortschreitender Internatio-
nalisierung deutlich an Bedeutung gewonnen. Wird zu solchen Vorgängen eine
Sachverhaltsaufklärung notwendig, können die daran Beteiligten sowie andere
Personen und Institutionen im Ausland jedoch nur im Wege zwischenstaatlicher
Amts- und Rechtshilfe herangezogen werden. Die Organisation für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat hierzu Grundsätze zu
Transparenz und effektivem Informationsaustausch entwickelt. Diese wurden in
den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für
Besteuerungszwecke übernommen, den Anguilla am 5. März 2002 vollumfäng-
lich anerkannt hat.

B. Lösung

Zur Verbesserung der Möglichkeiten der zwischenstaatlichen Amts- und
Rechtshilfe schließt die Bundesregierung völkerrechtliche Abkommen mit den
Staaten, die den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informations-
austausch für Besteuerungszwecke vollumfänglich anerkannt und sich bereit er-
klärt haben, ihn in Abkommen mit OECD-Mitgliedstaaten umzusetzen. Im Ver-
hältnis zu Anguilla wurde am 19. März 2010 hierzu ein Abkommen zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Anguilla

über den steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet.

Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll das Abkommen die für die Ratifika-
tion erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erlangen.

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 17/3200 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine.

Mithilfe des durch das Abkommen ermöglichten Informationsaustauschs wer-
den künftig Steuerausfälle verhindert.

2. Vollzugsaufwand

Die durch das Abkommen entstehende Kosten lassen sich nicht beziffern; sie
werden betragsmäßig nicht ins Gewicht fallen.

E. Sonstige Kosten

Die Wirtschaft ist durch das Gesetz nicht unmittelbar betroffen. Unternehmen,
insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen durch dieses Ge-
setz keine direkten Kosten.

Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau und insbesondere das Verbrau-
cherpreisniveau sind nicht zu erwarten.

F. Bürokratiekosten

Das Abkommen regelt den steuerlichen Informationsaustausch im Verhältnis zu
Anguilla. Insoweit werden durch das Abkommen Informationspflichten insbe-
sondere für die Verwaltung neu eingeführt. Eine Quantifizierung ist mangels
fehlender Daten nicht möglich, jedoch ist vor dem Hintergrund des Steuerrechts
von Anguilla davon auszugehen, dass ein Auskunftsersuchen durch Anguilla
nur in Ausnahmefällen erfolgen wird.

Es werden Informationspflichten für

a) Unternehmen weder eingeführt noch verändert oder abgeschafft;

b) Bürgerinnen und Bürger weder eingeführt noch verändert oder abgeschafft;

c) die Verwaltung eingeführt:

Anzahl: 14.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3200

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/3026 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 6. Oktober 2010

Der Finanzausschuss

Dr. Volker Wissing
Vorsitzender

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Dr. Birgit Reinemund
Berichterstatterin

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter

6. Oktober 2010 abschließend beraten.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Gegenstand des am 19. März 2010 unterzeichneten Abkom-
mens ist die gegenseitige behördliche Unterstützung in Steuer-
sachen und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch
auf Ersuchen im Einzelfall. Inhalt, Aufbau und textliche Aus-
gestaltung des Abkommens entsprechen weitgehend dem
OECD-Musterabkommen für Auskunftsaustausch aus dem
Jahr 2002. Das Abkommen berechtigt jede Vertragspartei, die
andere Partei um Auskunft oder Informationen in einer kon-
kreten Steuersache zu ersuchen, die Gegenstand einer Ermitt-
lung oder Untersuchung ist. Auskünfte werden in jedem
Verfahrensstadium erteilt, d. h. sowohl im Steuerfestsetzungs-
verfahren als auch im Steuerstrafverfahren.

III. Stellungnahmen des mitberatenden
Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
23. Sitzung am 6. Oktober 2010 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE. beschlossen, die unveränderte Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/3026 zu empfehlen.

gend notwendig, damit internationale Steuerhinterziehung
wirkungsvoll bekämpft werden könne. Derzeit könnten sich
die Steuerverwaltungen nicht die notwendigen Informatio-
nen beschaffen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zitierte die
Pressemitteilung Nummer 37/2010 des Bundesministeriums
der Finanzen vom 5. Oktober 2010 zu einem Abkommen
über den Informationsaustausch in Steuersachen mit den
Britischen Jungferninseln. Das Bundesministerium der Fi-
nanzen begrüße dort die Bereitschaft der Britischen Jung-
ferninseln zur Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik
Deutschland auf der Grundlage des Standards der OECD zu
Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Be-
steuerungszwecke. Sowohl die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN als auch das Europäische Parlament hätten
dem entgegen bereits mehrfach kritisiert, dass der reine In-
formationsaustausch auf Anfrage weit hinter den Notwen-
digkeiten internationaler Informationsabkommen zurück
bleibe. Aus diesem Grund lehne die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Für ihre
Zustimmung müsse der automatische Informationsaustausch
vereinbart werden.

Die Bundesregierung betonte, noch vor zwei Jahren sei es
unvorstellbar gewesen, diesen OECD-Standard auch mit
Steueroasen vereinbaren zu können. Die Implementierung
des Standards in entsprechenden Abkommen stelle einen
großen Erfolg dar. Dessen ungeachtet würde jedoch inner-
halb der Europäischen Union der automatische Auskunfts-
austausch vereinbart, da er dem Auskunftsaustausch auf An-
frage natürlich grundsätzlich vorzuziehen sei. Es sei jedoch
derzeit nicht möglich, dies weltweit durchzusetzen.

Der Ausschuss kam im Rahmen der Debatte zu diesem Ge-
setzentwurf überein, dass er sich zeitnah im Rahmen eines
Fachgesprächs in Selbstbefassung mit der Frage der Weiter-
entwicklung des Auskunftsaustauschs befassen könnte.

Berlin, den 6. Oktober 2010

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Dr. Birgit Reinemund
Berichterstatterin

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter
Drucksache 17/3200 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe, Dr. Birgit Reinemund
und Dr. Thomas Gambke

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/3026 in seiner 62. Sitzung am 30. September 2010
beraten und dem Finanzausschuss zur Federführung sowie
dem Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen. Im
Finanzausschuss wurde die Vorlage in der 28. Sitzung am

Die Fraktion DIE LINKE. regte – unabhängig von den Be-
ratungen zum vorliegenden Gesetzentwurf – an, dass sich
der Ausschuss mit der Frage der Wirksamkeit des Aus-
kunftsaustauschs auf Anfrage in einem Fachgespräch inten-
siv auseinander setzt. Beispielsweise sei auch im Verhältnis
zur Schweiz der automatische Auskunftsaustausch zwin-

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.