BT-Drucksache 17/3161

zu der Verordnung der Bundesregierung -Drucksachen 17/2891, 17/2971 Nr. 2.3- Zweite Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung (2. ÄndMautHV)

Vom 5. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3161
17. Wahlperiode 05. 10. 2010

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 17/2891, 17/2971 Nr. 2.3 –

Zweite Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung
(2. ÄndMautHV)

A. Problem

Zum 1. Januar 2009 wurden die bisherigen Mautsätze angepasst. Um bei den
Speditionen den Anpassungszeitraum zu verlängern, wurden bis zum 31. De-
zember 2010 für die Mautkategorie C, die der Schadstoffklasse S 3 zugeordnet
ist, die Mautsätze um 0,02 Euro/km niedriger festgesetzt als seinerzeit geplant.
Als teilweise Kompensation wurde die Maut in den anderen Mautkategorien um
0,001 Euro/km erhöht. In der zum 1. Januar 2009 geänderten Mauthöheverord-
nung ist eine Erhöhung der Mautsätze in der Mautkategorie C von 0,02 Euro/km
und eine Absenkung bei den anderen Mautkategorien von jeweils 0,001 Euro/km
zum 1. Januar 2011 geregelt. In dieser Legislaturperiode soll eine Erhöhung der
Lkw-Maut aber ausgeschlossen sein.

B. Lösung

Die reduzierte Erhöhung bei den Mautsätzen der Mautkategorie C wird auch
nach dem 1. Januar 2011 beibehalten. Damit werden die Mautsätze dieser Maut-
kategorie zum 1. Januar 2011 nicht erhöht. Auch die als teilweise Kompensation
vorgenommene Erhöhung der Mautsätze in anderen Mautkategorien bleibt
unverändert.

Zustimmung zu der Verordnung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Ablehnung der Zustimmung zu der Verordnung.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/3161 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 17/2891 zuzustimmen.

Berlin, den 29. September 2010

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Winfried Hermann
Vorsitzender

Dr. Anton Hofreiter
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3161

Bericht des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter

I. Überweisung

Die Verordnung auf Drucksache 17/2891 wurde am 17. Sep-
tember 2010 gemäß § 92 der Geschäftsordnung an den Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Beratung
überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Verordnung beinhaltet im Wesentlichen eine Änderung
der Mauthöheverordnung, durch welche bewirkt werden
soll, dass die Mautsätze der Mautkategorie C, die der Schad-
stoffklasse S 3 zugeordnet ist, nicht – wie nach bisheriger
Rechtslage vorgesehen – zum 1. Januar 2011 erhöht werden.
Auch die als teilweise Kompensation vorgenommene Er-
höhung der Mautsätze in anderen Mautkategorien soll
unverändert bleiben, d. h. sie werden nicht gesenkt.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
die Verordnung auf Drucksache 17/2891 in seiner 16. Sit-
zung am 29. September 2010 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, die Mauterhöhung
zum 1. Januar 2009 habe Lkw der EURO-III-Schadstoff-
klasse besonders hart getroffen. Die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP hätten beschlossen, die Lkw-Maut in
der laufenden Wahlperiode nicht zu erhöhen, so dass auch
die bislang vorgesehene Erhöhung der Mautsätze der Maut-
kategorie C zum 1. Januar 2011 unterbleiben solle. Sie be-
stritt, dass diese Maßnahme nur ausländischen Spediteuren
zugutekomme; auch die deutschen Interessenverbände der
Branche begrüßten das Unterbleiben der ursprünglich vorge-
sehenen Erhöhung.

Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass die vorgesehe-
ne Änderung bis zum Jahr 2014 zu einer Mindereinnahme in
Höhe von 163 Mio. Euro führe, während die Koalition zu-

gleich fehlende Mittel im Haushalt beklage. Man begünstige
mit der geplanten Änderung vor allem ausländische Spediti-
onen und nehme deutschen Spediteuren die Motivation, auch
weiterhin in schadstoffarme Fahrzeuge zu investieren.

Die Fraktion der FDP vertrat die Auffassung, es sei schon
in der letzten Wahlperiode ein großer Fehler gewesen, die
Lkw-Maut in der Wirtschaftskrise zu erhöhen. Diese Maut-
erhöhung habe das deutsche Gewerbe hart getroffen. Es sei
daher richtig, jetzt eine zusätzliche Belastung der Unter-
nehmen zu vermeiden, damit diese eine Umstellung von
EURO-III-Lkw auf EURO-V-Lkw aus eigenen Mitteln vor-
nehmen könnten.

Die Fraktion DIE LINKE. erinnerte daran, dass eine stär-
kere Belastung von EURO-III-Lkw ursprünglich von An-
fang an vorgesehen gewesen sei und diese erst aufgrund
eines Kompromisses zeitlich hinausgeschoben worden sei.
Dass es richtig sei, für EURO-III-Lkw eine höhere Maut vor-
zusehen, habe sich auch durch neuere Erkenntnisse bestätigt.
Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass man die Erhöhung
der Maut für EURO-III-Lkw nun verhindern wolle.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte die
geplante Rücknahme der Mauterhöhung für EURO-III-Lkw,
da dies einseitig osteuropäische Spediteure besser stelle,
welche den überwiegenden Anteil solcher Fahrzeuge auf
deutschen Straßen stellten. Die höhere Maut für EURO-III-
Fahrzeuge habe wesentlich dazu beigetragen, dass viele Spe-
diteure Fahrzeuge der EURO-V-Klasse beschafft hätten, was
als großer Erfolg im Interesse einer besseren Luftqualität zu
bewerten sei.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Zustimmung zu der
Verordnung auf Drucksache 17/2891.

Berlin, den 29. September 2010

Dr. Anton Hofreiter
Berichterstatter

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