BT-Drucksache 17/3087

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/1878, 17/2066, 17/3086- Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)

Vom 29. September 2010


Bericht der Abgeordneten Dr. Peter Danckert, Jürgen Herrmann, Florian Toncar, Steffen
Bockhahn und Stephan Kühn

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Besoldungs-
und Versorgungsbezüge unter Berücksichtigung des Tarif-
abschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen
Dienstes des Bundes vom 27. Februar 2010 anzupassen.
Dazu soll das Tarifergebnis vom 27. Februar 2010 mit sei-
nen drei Schritten in den Jahren 2010 und 2011 zeit- und
inhaltsgleich übertragen werden.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die
öffentlichen Haushalte unter Berücksichtigung der vom fe-
derführenden Innenausschuss beschlossenen Änderungen
stellen sich wie folgt dar:

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Für den Bundeshaushalt (ohne Post und Bahn) ergeben sich
aus der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge fol-

versorgungsgesetzes für die ersten beiden Anpassungen bis
zum Jahresende 2011 zusätzlich rund 49 Mio. Euro zuge-
führt.

Durch die beim dritten Anpassungsschritt nach § 14a des
Bundesbesoldungsgesetzes vorzunehmende Reduzierung
der Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte werden der Versor-
gungsrücklage weitere 15 Mio. Euro zugeführt.

Unabhängig davon sind auf Grund der Besoldungs- und
Versorgungsanpassungsgesetze der Jahre 1999 und 2000
weitere Zuführungen zu leisten. Die seinerzeit vorgenom-
menen Verminderungen von insgesamt 0,6 Prozentpunkten
gelten fort.

Die im Haushaltsjahr 2010 anfallenden Mehrausgaben kön-
nen nach derzeitiger Einschätzung – auch unter Einbezie-
2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3087
17. Wahlperiode 29. 09. 2010

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/1878, 17/2066, 17/3086 –

Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes
gende finanzielle Mehrbelastungen:

Haushaltsjahr 2010 190 Mio. Euro,

Haushaltsjahr 2011 394 Mio. Euro,

Haushaltsjahr 2012 ff. 365 Mio. Euro.

Der Versorgungsrücklage des Bundes werden dabei durch
zwei weitere Abflachungsschritte nach § 69e des Beamten-

hung der finanziellen Mehrbelastungen aus dem Tarif-
abschluss für das laufende Jahr – unter Berücksichtigung
der gegebenen Deckungsmöglichkeiten aus den zur Verfü-
gung stehenden Ansätzen erwirtschaftet werden. Die finan-
ziellen Mehrbelastungen im Haushaltsjahr 2011 ff. werden
durch Umschichtung im jeweiligen Einzelplan aufgefangen.

Durch den Nachvollzug der tariflichen Regelungen zu
flexiblen Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (Altersteilzeit

Drucksache 17/3087 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Berlin, den 29. September 2010

Dr. Peter Danckert
Berichterstatter

Jürgen Herrmann
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Steffen Bockhahn
Berichterstatter

Stephan Kühn
Berichterstatter

Berlin, den 29. September 2010

Dr. Peter Danckert
Berichterstatter

Jürgen Herrmann
Berichterstatter

Florian Toncar
Berichterstatter

Steffen Bockhahn
Berichterstatter

Stephan Kühn
Berichterstatter
und FALTER-Arbeitszeitmodell) können grundsätzlich wei-
tere Mehrausgaben entstehen. Diese werden durch entspre-
chende Regelungen zur Stellenbewirtschaftung (Verzicht
auf Ausbringung von Ersatzplanstellen bei Altersteilzeit in
Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen bzw. Vor-
gabe der Finanzneutralität bei der Ausbringung von Ersatz-
planstellen bei Altersteilzeit in den übrigen Bereichen und
beim FALTER-Arbeitszeitmodell) ausgeglichen.

Die erst im parlamentarischen Verfahren vom Innenaus-
schuss beschlossenen Änderungen führen zu Minderausga-
ben: Durch die bis 2014 befristete Rücknahme des Einbaus
der Restsonderzahlung (d. h. des von 2006 bis 2010 aus-
gesetzten Teils des Weihnachtsgelds) in die Grundgehalts-
tabellen kann mit der geltenden Finanzplanung jährlich ein
Betrag von 500 Mio. Euro eingespart werden. Geringfügige
Einsparungen ergeben sich darüber hinaus auf Grund der
Nichtanpassung der Amtsbezüge für die Mitglieder der
Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretä-
rinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre.

2. Vollzugsaufwand

Durch die Anpassungen der Bezüge und das Modell zur
Altersteilzeit entsteht kein neuer Vollzugsaufwand.

Ein geringer Mehraufwand kann beim Vollzug der Regelun-
gen zur Umsetzung des FALTER-Arbeitszeitmodells ent-
stehen. Dieser Mehraufwand kann mit den vorhandenen
Ressourcen abgedeckt werden.

Sonstige Kosten

Der Wirtschaft, insbesondere den mittelständischen Unter-
nehmen, entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Die vorgesehenen Einkommensanhebungen werden keine
wesentlichen Änderungen von Angebots- und Nachfrage-
strukturen zur Folge haben. Auswirkungen auf das allge-
meine Preisniveau und insbesondere das Verbraucherpreis-
niveau sind nicht zu erwarten.

Bürokratiekosten

Durch das Gesetz werden keine Informationspflichten für
die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger neu einge-
führt, geändert oder aufgehoben. Für die Verwaltung wer-
den zwei Informationspflichten neu eingeführt und keine
Informationspflichten geändert oder aufgehoben.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

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